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Schadenersatz für WinnendenKlage gegen Eltern des Amokläufers

Weil sie sich nicht an den Folgekosten der fünf Jahre alten Gewalttat beteiligen, will die Stadt Winnenden die Eltern von Tim K. verklagen. Es geht um 9,4 Millionen Euro.

Der Vater des Amokläufers hatte die Tatwaffe unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt. Bild: reuters

WINNENDEN dpa | Der Streit um Schadenersatz geht auch fast fünf Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden weiter. Die Stadt Winnenden hat eine Klage gegen die die Eltern des Täters angekündigt. Die Versicherung und die Anwälte der Opfer und Angehörigen haben unterdessen eine Lösung gefunden.

Die Eltern von Tim K. seien nicht bereit gewesen, sich „in irgendeiner Weise“ an der Schadensregulierung zu beteiligen, teilte die Stadt nach einer Gemeinderatssitzung am Dienstagabend mit. Alle Vorschläge seien abgelehnt worden, obwohl die Stadt und die baden-württembergische Unfallkasse bereit gewesen wären, den Eltern bei den Zahlungen „sehr weit entgegenzukommen“. Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat.

Beim Schadenersatz für die Hinterbliebenen der Opfer konnte man sich hingegen einigen. Die Deckungssumme betrage zwei Millionen Euro, sagte eine Sprecherin der Haftpflichtversicherung des Vaters von Tim K. am Dienstag. „Wir sind zuversichtlich, alle Gelder in Kürze auszahlen zu können“, sagte sie weiter. Es gebe rund 50 Anspruchsteller aus dem Kreis der Opfer und ihrer Angehörigen.

Der 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 mit einer Waffe seines Vaters ein Blutbad mit 15 Toten in Winnenden und Wendlingen angerichtet und sich selbst erschossen. In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt.

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5 Kommentare

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  • D
    desillusionist

    Hart, aber gerecht. Schusswaffen müssen angemessen verwahrt sein. Wer dagegen verstösst muß auch die Folgen tragen.

     

    Niemand ist gezwungen, Schußwaffen zu besitzen. Der Vater sollte zu einer für ihn tragbaren Entschädigungsleistung verpflichtet werden.

  • I
    Irgendwer

    Daß Menschen leichtsinnig sind und sich oft auch grob fahrlässig verhalten ist bekannt und es ist menschentypisch. Ebenso ist bekannt, daß Regierungen und Konzerne maximal skrupellos sind, wenn es um die Herstellung und den Handel mit Waffen geht. Die Schadensersatzpflichtigen sitzen also ganz woanders, und die ohnehin schon hart betroffene Familie ist hier ein Bauernopfer, bei dem es schon wegen der Höhe der Summe nicht um die Entschädigung gehen kann sondern um lebenslanges Drangsalieren.

  • M
    Mart

    Toller Vergleich von Reich für immer. "Pfusch am Bau" = "verpfuschtes Leben" (das der Hinterbliebenen ist gemeint). Dann muss halt die Haftpflicht für Waffenbesitzer so steigen, dass sie auch so eine grobe Fahrlässigkeit wie die unsachgemäße Lagerung abdeckt. Ist wie beim Autofahren. Man darf in Deutschland tonnenschwere PKW mit mehreren Hundert PS fahren. Die kosten halt mehr Versicherung. Und wer als Hobby keinen Bock auf Schach, Volleyball oder Märklin hat, sondern lieber mit Waffen hantiert , muss sich halt versichern. Sondertarif für die gut ausgebildeten (d.h. i.d.R. besonnenen)und letztlich auch benötigten Jäger ok. Sportler und sonstige Hobbyisten brauchen dann eben viel Geld oder einen Sponsor. Schießsport muss genau so wenig Breitensport sein, wie Formel 1 oder Polo. Das gibt zwar wieder Geschrei, aber jeder muss halt für die Risiken gerade stehen, die er verursacht. Mit einer exorbitant steigenden Haftpflicht für Waffen hat unsere Gesellschaft kein Problem. Mit der für freie Hebammen schon.

  • S
    Sara

    Öhm wieviel soll die Familie denn zahlen? Ich glaube kaum das es mit einigen hundert Euro pro Monat getan ist. Mehr kann man in Deutschland doch schon garnicht mehr zahlen, dafür wäre der Verdienst zu schlecht.

  • RF
    reich für immer

    hoch interessant.die öffentliche hand meldet ansprüche an eltern von schädigern an .

     

    in öffentlichen bauvorhaben werden dreistellige und vierstellige millionenverluste lapidar zur kenntnisgenommen , ohne die öffentlich rechtlichen verantwortlichen zur rechenschaft zu ziehen