Amoklauf von Winnenden: Eltern des Amokläufers verklagt
Vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden will die Stadt Geld für Schäden eintreiben. Sie klagt gegen die Eltern des Amokläufers – und hofft auf eine Einigung.
WINNENDEN dpa | Die Stadt Winnenden will die Eltern des Amokläufers Tim K. auf Schadenersatz verklagen. Das hat der Gemeinderat am Dienstagabend beschlossen. Bisher hätten außergerichtliche Verhandlungen keine Einigung gebracht, teilte der Gemeinderat am Mittwoch mit. Da die Ansprüche der Stadt Ende des Jahres verjähren, sehe sich die Stadt gezwungen, Klage beim Landgericht Stuttgart zu erheben.
Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat vor mehr als vier Jahren. Am 11. März 2009 hatte der 17-jährige Tim K. in Winnenden sowie in Wendlingen bei Esslingen ein Blutbad angerichtet. Mit der Waffe seines Vaters erschoss er 15 Menschen und sich selbst.
In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schrank aufbewahrt. Vor dem Landgericht Stuttgart sind mindestens sechs Schadenersatzklagen von Privatleuten in Gesamthöhe von mehreren 100.000 Euro anhängig.
Der Vater des Täters hat eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung AG, deren Deckungssumme sich in Leistungen für Personen- und in solche für Sachschäden aufteilt. Die Ansprüche der Opferangehörigen und der Verletzten werden aus dem Teil für Personenschäden entschädigt.
Die Stadt Winnenden vertritt die Meinung, dass der überwiegende Teil der Amoklauf-Folgen Sachschäden sind und demzufolge aus der Deckungssumme für Sachschäden (eine Million Euro) ersetzt werden sollten. „Dabei handelt sich um Schäden am Schulgebäude und die Folgekosten, die durch das ohne grundlegende Umgestaltungen nicht mehr nutzbare, weil Lehrern und Schülern nicht mehr zumutbare, Schulgebäude entstanden sind“, erklärte die Stadt.
Die Allianz vertritt dagegen die Ansicht, dies seien Personenfolgeschäden, welche aus der Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen entschädigt werden sollten. „Damit stünde die Stadt Winnenden mit ihren Forderungen gegenüber der Versicherung praktisch in Konkurrenz zu den Forderungen der Angehörigen und Verletzten“, teilte die Stadtverwaltung mit. Mit einer Klage werde eine solche Konkurrenzsituation verhindert.
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