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Scarlett Johansson verklagt DisneyDie „schwarze Witwe“ greift an

Schauspielstar Scarlett Johansson verklagt Disney, weil der Film „Black Widow“ zu früh digital anlief. Dadurch seien ihr Einnahmen entgangen.

Die Schauspielerin Scarlett Johansson hat nicht bloß in „Black Widow“ Anlass, grimmig zu gucken Foto: Disney

BERLIN taz | Eigentlich sollte es eine gute Meldung sein, dass der Marvel-Superheldinnenfilm „Black Widow“ zu Beginn des Monats angelaufen ist. Endlich wieder ein großes Spektakel auf großer Leinwand, zumal die Blockbuster wichtig für das Kinogeschäft als solches sind. Ohne Publikumsrenner mittelfristig keine großen Kinos.

Jetzt hat der Hollywoodstar Scarlett Johansson aber wegen genau dieses Films den Konzern Disney verklagt. Nicht weil dieser im Kino anlief, sondern weil Disney ihn parallel zum Kinostart auf seiner Streamingplattform Disney Plus freigeschaltet hat. Zu sehen war er gegen Zahlung einer Zusatzgebühr von rund 25 Euro. Ein Vertragsbruch, so der Vorwurf, nachdem ihr ein exklusiver Leinwandstart zugesichert worden sei.

Johansson beschuldigt Disney ferner, dass ihr durch den vorgezogenen Streamingstart Einnahmen entgangen seien, da sie mit Bonuszahlungen an den Kinoerlösen beteiligt sei. Bisher hat der Film rund 265 Millionen Euro eingespielt. Unter den Filmen der Marvel-Cinematic-Universe-Reihe erreicht „Black Widow“ damit den hintersten Platz. Zum Vergleich: „Avengers: Endgame“ (2019) spielte international rund 2,36 Milliarden Euro ein und gilt als der finanziell erfolgreichste Film aller Zeiten.

Disney hingegen wies die Anschuldigungen in empörtem Ton zurück. Die Klage sei nicht bloß unbegründet, sondern auch „ausgesprochen traurig und bedauerlich“, weil sie die Auswirkungen der Coronapandemie rund um die Welt „herzlos“ ignoriere. Man habe den Vertrag im Übrigen eingehalten.

Fadenscheiniges Argument von Disney

Für John Berlinski, den Anwalt von Scarlet Johansson, ist Disneys Hinweis auf die Pandemie als Grund für die Entscheidung, den Strea­mingstart von „Black Widow“ vorzuziehen, allerdings fadenscheinig: „Es ist kein Geheimnis, dass Disney Filme wie ‚Black Widow‘ direkt auf Disney Plus veröffentlicht, um mehr Abonnenten zu gewinnen und so den Börsenwert des Unternehmen zu steigern – und dass es sich als Vorwand dafür hinter Covid-19 versteckt“, zitiert ihn das Branchenblatt Variety.

Auf beiden Seiten geht es mithin um Geld. Die Klage Johanssons könnte andererseits ebenso gut im Interesse der Kinos geführt sein. Schließlich hat die deutsche Kinopolis-Gruppe den Film aus genau dem Grund boykottiert, dass er gleichzeitig online gestartet sei.

Nun mag man gegen Johanssons Kritik einwenden, dass die niedrigeren Kinoerlöse auch mit der derzeit allgemein niedrigen Bereitschaft der Leute, überhaupt ins Kino zu gehen, zu tun haben könnten. Doch wie der Boykott des Films verdeutlicht, hilft die Sofortdigitalvermarktung den Kinos erst recht nicht. Für die Kinos kann dies nichts anderes bedeuten als weniger Einnahmen.

Johanssons Klage steht damit auch vor dem Hintergrund der Frage, was für ein Kino es in Zukunft noch geben soll. Wie es scheint, hat sich Disney von der Leinwand weitgehend verabschiedet.

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