Satzungsreform der Grünen: Gericht weist Klage gegen Urabstimmung ab
Die Grünen wollen über ihre Satzungsreform abstimmen lassen. Teile der Parteibasis laufen Sturm. Nun haben sie vor Gericht eine Niederlage kassiert.
Foto: Christoph Soeder/dpa
dpa/taz | Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen zu einer Parteireform kann in der geplanten Form erfolgen. Das Landgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Urabstimmung zu erlassen. Für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen. Diese lägen im vorliegenden Fall nicht vor, hieß es vom Gericht am Donnerstag. Die Abstimmung soll am kommenden Dienstag starten.
Mit der Reform will die Parteiführung unter anderem erreichen, dass Parteitage straffer verlaufen. Derzeit gehen dafür teils Tausende Änderungsanträge ein. In Verhandlungen im kleinen Kreis mit den Unterstützern wird wochenlang und oft noch parallel zum Parteitag selbst darüber diskutiert. Worüber genau abgestimmt wird, erfahren Delegierte teils erst in letzter Sekunde.
Sowohl für Anträge als auch für Kandidaturen für den Bundesvorstand soll es künftig höhere Quoren beziehungsweise überhaupt Quoren geben. Bislang sind bei Grünen-Parteitagen auch Spontan-Kandidaturen für Spitzenposten möglich.
Kritiker sehen Basisdemokratie in Gefahr
Die Kritiker der Satzungsreform sehen die für die Grünen wichtige Basisdemokratie in Gefahr. Drei Parteimitglieder waren schließlich vor Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der Urabstimmung vorab juristisch zu klären.
Aus ihrer Sicht ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig – unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch für Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor. Die Antragsteller, nach eigenen Angaben „Gründungs-, Basis- und Flügelmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen“, sehen darin „erhebliche rechtliche Unsicherheiten“ und schalteten deswegen vorab das Gericht ein.
Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern aber durchaus zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können dagegen Beschwerde einlegen. Das Ergebnis der Urabstimmung wollen die Grünen am 6. Juli verkünden.
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