Satzungsreform der Grünen: Eine Generalin, neue Räte und weniger Anträge
Die Grünen-Spitze hält die eigene Parteisatzung für veraltet und will die Mitglieder über eine Reform abstimmen lassen. Der taz liegt der Vorschlag vor.
Das Mitgliederwachstum hat die Grünen verändert: Vor zehn Jahren hatte die Partei nur knapp 60.000 Mitglieder, heute sind es mit rund 185.000 mehr als dreimal so viele. Mit einer umfassenden Satzungsänderung will die Parteiführung unter anderem auf die Schwierigkeiten reagieren, die diese Entwicklung mit sich gebracht hat. Eine interne Kommission hat in den vergangenen Monaten Vorschläge erarbeitet, im Sommer sollen die Parteimitglieder in einer Urabstimmung über sie entscheiden. Bundesvorstand und Parteirat haben die Vorlage dafür am Montag angenommen.
„Unsere Aufgabe ist es, unsere innerparteiliche Demokratie weiterzuentwickeln“, heißt es in dem Beschluss, der der taz vorab vorliegt. Ziel sei es, „auf Basis unserer demokratischen Grundsätze neue Schlagkraft in der politischen Auseinandersetzung zu gewinnen“. Insgesamt besteht die empfohlene Satzungsänderung aus 17 Vorschlägen, über die die Partei jeweils einzeln abstimmen soll.
Ein großer Teil bezieht sich auf den Ablauf von Grünen-Parteitagen. In den vergangenen Jahren gestalteten sich diese oft unübersichtlich, nach Ansicht der Parteispitze vor allem wegen der hohen Anzahl von Anträgen aus der Partei. Den Rekord habe man im Jahr 2021 mit 2.532 Anträgen erreicht. Über jeden einzelnen muss im Vorfeld eines Parteitags zwischen Antragskommission, Bundesvorstand und Antragsteller:innen verhandelt werden; oft einigt man sich erst während des Parteitags selbst auf Kompromissformulierungen. Und am Ende fällt es Beobachter:innen und selbst Delegierten häufig schwer zu überblicken, was denn nun eigentlich beschlossen wurde.
Höhere Hürden für Anträge
Die Parteispitze möchte künftig „die Anzahl der Anträge reduzieren“ und dadurch die „Debatten und Abstimmungen verständlicher machen“. Zu diesem Zweck will man die Hürden für die Antragsstellung erhöhen. So sollen Ortsverbände keine eigenen Anträge mehr einreichen dürfen, dazu wären die Gliederungen nur noch ab der Kreisebene berechtigt.
Wie bisher sollen zwar auch Einzelmitglieder Anträge stellen dürfen, dafür reichen aber 50 Unterschriften von Unterstützer:innen nicht mehr aus. Stattdessen soll eine atmende Grenze von 0,05 Prozent der Parteimitglieder eingeführt werden. Im Moment entspräche das rund 90 Personen. Hinzukommen könnte die Bedingung, dass die Hälfte davon Frauen sein müssen – „mit dem Ziel, das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe weiterzuentwickeln“.
Um der Antragskommission den Zeitdruck zu nehmen, soll die Frist für die Einreichung von Anträgen zudem acht Wochen vor dem Parteitag liegen statt wie bisher sechs Wochen. Im Gegenzug soll die Kommission ihre Empfehlungen „in der Regel spätestens 48 Stunden“ vor einem Parteitag abgeben und so für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Ihre Befugnisse werden erweitert: Das Gremium, das sich überwiegend aus Funktionär:innen verschiedener Ebenen zusammensetzt, soll den Delegierten „eine Vertagung, eine Überweisung oder die Nichtbefassung eines Antrags“ empfehlen können.
Grüne Räterepublik
Dass die Antragsstellung erschwert wird, hatten einzelne Mitglieder schon im Vorfeld befürchtet und als Beschneidung der Basisdemokratie bezeichnet. Gestärkt würden die Beteiligungsmöglichkeiten der Basis auf der anderen Seite jedoch unbestreitbar durch ein neues Instrument: die sogenannten Mitgliederräte. Gedacht sind sie als „Debattenraum, ähnlich wie ein Bürgerrat, in dem geloste Mitglieder Handlungsempfehlungen für kontrovers diskutierte Themen erarbeiten“. Pro Jahr soll maximal ein solcher Mitgliederrat mit 30 bis 60 Mitgliedern eingerichtet werden können, über die Ergebnisse könnten Parteitage abstimmen.
Während die Grünen mit solchen Räten Vorreiter wären, würden sie sich mit Reformen weiterer Gremien stärker anderen Parteien angleichen: Erstens soll die Position der politischen Geschäftsführerin in die eine:r Generalsekretär:in umbenannt werden.
Formal geht es nur um die Bezeichnung, dahinter steckt aber eine Diskussion, die in der Partei schon länger geführt wird: Die Arbeit der politischen Geschäftsführung (momentan besetzt mit Pegah Edalatian, die auch federführend an der Satzungsreform arbeitet) ist überwiegend nach innen gerichtet, während Generalsekretär:innen anderer Parteien stärker in der Öffentlichkeit stehen.
Mehr Abgeordnete in den Vorstand
Zweitens will die Parteispitze die Trennung von Amt und Mandat weiter aufweichen. Ursprünglich durften Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig in Parlamenten sitzen. Seit einer hart umkämpften Satzungsreform im Jahr 2003 dürfen zwei von sechs Vorständen gleichzeitig Abgeordnete sein. Nun soll diese Zahl auf drei steigen. Wahlweise mit der Bedingung, dass weiterhin nur zwei im Bundestag sitzen dürften und der oder die Dritte aus dem EU-Parlament oder einem Landtag kommen müsste.
Drittens strebt die Parteispitze Änderungen beim Parteirat an, der eine Art erweiterten Vorstand darstellt. In der Praxis ist seine Stellung bislang schwach. Das hat auch damit zu tun, dass prominente Grüne mit Regierungsverantwortung oft vor einer Kandidatur zurückschrecken, weil sie ein schlechtes Wahlergebnis auf dem Parteitag und einen entsprechenden Reputationsverlust befürchten.
Aktuell gehört dem Gremium beispielsweise kein Mitglied einer Landesregierung an. Wichtige Entscheidungen beraten einflussreiche Grüne daher bislang eher in informellen Runden. „Diese Praxis ist für unsere Handlungsfähigkeit zentral – bislang jedoch formell wenig geregelt. Das ändern wir jetzt“, heißt es in der Vorlage für die Urabstimmung.
Gewählt werden soll das Gremium nicht mehr auf dem Parteitag, sondern auf dem Länderrat – de facto ein kleiner Parteitag, dessen Zusammensetzung ebenfalls leicht reformiert werden soll. Hier sollen sich künftig Machtpositionen widerspiegeln. Dabei sein sollen etwa je zwei Mitglieder von Landesregierungen und gegebenenfalls der Bundesregierung sowie führende Köpfe aus dem EU-Parlament, aus Landtagen und Kommunen. Formuliert wäre das in der neuen Satzung aber nicht als feste Vorgabe, sondern als Soll-Vorschrift.
Abstimmung im Sommer
Weitere Änderungen beziehen sich auf die Transparenzpflichten (Vorstandskandidat:innen sollen bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten offenlegen) und die Vielfaltsbestrebungen der Partei (der Vorstand soll dem Diversitätsrat regelmäßig Bericht erstatten).
Als Nächstes sollen die Parteimitglieder zunächst umfangreich über das Für und Wider der Änderungsvorschläge diskutieren. Ab dem 9. Juni dürfen sie dann abstimmen, das Ergebnis kommt voraussichtlich im Juli. Theoretisch hätte die Parteispitze auch einen Parteitag über die Satzungsänderung entscheiden lassen können, dort hätte sie allerdings eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Bei einer Urabstimmung reicht nach Auffassung der Führung eine einfache Mehrheit. Einige Traditionalist:innen aus der Partei sehen das anders und haben bereits angekündigt, die Frage im Zweifel gerichtlich klären zu lassen.
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