Sachsen-Anhalt erschwert Landgrabbing: Die Äcker denen, die drauf arbeiten
Erstmals könnte ein Bundesland Ämtern erlauben, Käufe von Firmen mit großen Agrarflächen zu untersagen. Das plant Sachsen-Anhalts Koalition.
Bisher dürfen die deutschen Landkreise nur Käufe von Agrarland untersagen, aber nicht von Firmen mit solchen Grundstücken. Dieses Schlupfloch haben zum Beispiel Eigentümer des Discounters Aldi Nord oder des Rückversicherungskonzerns Munich Re genutzt. Sie kauften per Share Deal ohne Genehmigung der Landwirtschaftsbehörden große Ländereien in Ostdeutschland auf. Wegen der pro Hektar gezahlten EU-Subventionen versprechen Äcker im Vergleich zu Anleihen hohe Rendite, deshalb sind sie ein beliebtes Investitionsobjekt für solche Anleger.
„Durch Share Deals gelangt immer mehr Boden in die Hände außerlandwirtschaftlicher Investor*innen“, sagte Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, der taz. Dieses Landgrabbing habe dazu beigetragen, dass die durchschnittlichen Preise für Agrarland in Sachsen-Anhalt seit 2006 auf das 4-fache gestiegen seien. Da könnten gerade kleine landwirtschaftliche Betriebe kaum noch mithalten. Weil Finanzinvestoren in der Regel nicht vor Ort lebten, flössen Wertschöpfung und Steuerkraft aus den Dörfern ab. Kleine Höfe bieten laut Bundeslandwirtschaftsministerium pro Hektar im Schnitt mehr Arbeitsplätze.
Eine Studie des bundeseigenen Thünen-Forschungsinstituts für Ländliche Räume zeigt, dass immer mehr ostdeutsche Agrarunternehmen ortsfremden Investoren gehören. Das traf Anfang 2017 auf 34 Prozent der 853 untersuchten Firmen in allen neuen Bundesländern zu. 2007 waren es nur 22 Prozent gewesen. Betroffen sind vor allem sehr große Betriebe.
Auch deshalb sollen dem nun geplanten Agrarstrukturgesetz zufolge künftig alle Käufe genehmigungspflichtig sein, bei denen es um mehr als 25 Prozent eines Unternehmens mit über 250 Hektar Landwirtschafts- oder Forstfläche in Sachsen-Anhalt geht. Die 250-Hektar-Schwelle orientiert sich am durchschnittlichen Betrieb, der 2016 laut Statistischem Landesamt 270 Hektar bewirtschaftete.
Veto gegen Monopole auf dem Bodenmarkt
Die Behörden können dann die Erlaubnis vor allem aus zwei Gründen verweigern: Wenn der Erwerber den Marktwert um mehr als 20 Prozent überbietet oder er mehr als die Hälfte der Agrarfläche in der Gemarkung – also etwa in einem Dorf – besitzt oder pachtet. Die durchschnittliche Gemarkung in Sachsen-Anhalt ist laut Ministerium für Landesentwicklung rund 1.200 Hektar groß. Wer ohne Genehmigung kauft, muss bis zu 1 Million Euro Geldbuße zahlen.
Auch direkte Landverkäufe sollen die Kreise in Zukunft schon dann verbieten können, wenn der Preis mehr als 20 Prozent höher ist als der Marktwert. Bisher lag die Schwelle laut Rechtsprechung bei 50 Prozent. Außerdem soll Sachsen-Anhalts Landgesellschaft den Plänen zufolge ein Vorkaufsrecht haben, selbst wenn sie die Fläche nicht sofort an einen Bauernhof in der Region weiterverkauft – dafür soll sie 10 Jahre Zeit haben. Allerdings sollen Verkäufe nun erst ab 5 statt wie bisher 2 Hektar genehmigungspflichtig werden. Denn der durchschnittliche Betrieb sei inzwischen stark gewachsen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Linke Bauern fordern mehr
„Die Genehmigungsfreigrenze bei 5 Hektar hebelt den wirkungsvollen Schutz von ortsansässigen, kleinen Höfen aus, den wir jetzt schon haben. Sie müssten künftig vermehrt gegen außerlandwirtschaftliche Investoren konkurrieren“, sagte Claudia Gerster der taz. Sie ist Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in Sachsen-Anhalt und kritisierte auch, dass für Share Deals bis 250 Hektar weiterhin keine Erlaubnis nötig sein soll.
„Der Entwurf bietet keine Instrumentarien, die Anteilskäufe wirkungsvoll verhindern“, urteilt Gerster. Die Käufer müssten in der Nähe des Betriebs leben und das Land mindestens 15 Jahre nicht verkaufen dürfen, forderte die Milchbäuerin aus dem Burgenland, wo eine Aldi-Stiftung eine große Agrargenossenschaft übernommen hat.
Dem Bauernverband Sachsen-Anhalt, der viele Großbetriebe vertritt, geht die Vorlage hingegen viel zu weit. Dessen Präsident, Olaf Feuerborn, bemängelte im Gespräch mit der taz vor allem, dass die Betriebe in einer Gemarkung nicht zu groß werden dürfen. „Das ist zu klein gedacht“, sagte der Landwirt. „Man muss Umkreise um einen Betrieb ziehen“, in denen er einen Flächenanteil nicht überschreiten darf. Der Radius müsse so groß sein, dass die regionalansässigen Betriebe nicht begrenzt würden. Sonst würde das Gesetz den örtlichen Firmen schaden, denen es eigentlich nutzen sollte. Feuerborn argumentierte, wenn der Inhaber eines großen Betriebs etwa aus Altersgründen verkaufen wolle, könnten die nötigen Summen oft nur von auswärtigen Investoren aufgebracht werden.
Bei so viel Widerstand von beiden Seiten des agrarpolitischen Spektrums ist fraglich, ob der Landtag das Gesetz wirklich so beschließen wird. Der CDU-Politiker Hermann Onko Aeikens, bis 2016 Agrarminister in Sachsen-Anhalt, scheiterte mit einem ähnlichen Vorstoß auch am Widerstand seiner eigenen Fraktion, lange bevor ein Gesetz überhaupt in den Landtag kam. Dieses Mal bringen immerhin alle Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition gemeinsam die Vorlage ein. Aber spät: Im April tagt das amtierende Parlament das letzte Mal – im Juni wird schon ein neues gewählt.
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