Rot-grüne Gesundheitspolitik: Hoffnung fürs Pflegepersonal
Auch wenn es in Hamburg keine Gesundheitsbehörde mehr geben wird, hat sich Rot-Grün in Hamburg in diesem Bereich einiges vorgenommen.
Ziemlich einvernehmlich habe man verhandelt, sagte Leonhardts Vorgängerin Cornelia-Prüfer Storcks (SPD), als sie mit Anna Gallina (Grüne) die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zu den Themen Gesundheit und Verbraucherschutz vorstellte. Anders als damals, Ende Mai, wohl noch angedacht, wurde Gallina aber doch nicht neue Gesundheitssenatorin. Stattdessen hat sie die Justizbehörde übernommen, in deren Verantwortung nun auch der Verbraucherschutz fällt.
Besonders aufgehorcht haben Pflegekräfte bei der Ankündigung Prüfer-Storcks', dass Hamburg landeseigene Vorgaben für die Personalausstattung im Krankenhaus plane. Diese Forderung von Pflegekräften wurde bisher immer mit dem Argument abgewehrt, Hamburg sei an Vorgaben aus dem Bund gebunden und könne selbst nicht tätig werden.
Im Koalitionsvertrag selber klingt das Vorhaben dann auch weniger konkret. Die Einhaltung bundesweiter Personalstandards werde sichergestellt und die Koalition wolle sich für eine angemessene Personalausstattung im Nachtdienst einsetzen, steht da. Außerdem: „Ferner werden zusätzliche Vorgaben für technische und personelle Ausstattung bei bestimmten Behandlungen geschaffen.“
Landeseigene Vorgaben geplant
Landeseigene Vorgaben würden solche auf Bundesebene ergänzen, heißt es auf Nachfrage aus der Fraktion der Grünen. Welche Vorgaben für welche Einrichtungen und Bereiche es geben soll, dazu könnten derzeit aber „noch keine genauen Angaben gemacht werden“. Auch aus der SPD-Fraktion heißt es, die erforderlichen Vorgaben würden „unter Berücksichtigung der fachlichen Leitlinien und Standards zu besprechen sein“.
Trotzdem wertet die Hamburger Krankenhausbewegung die Aussagen der Koalition als Erfolg ihres Engagements in den vergangenen Monaten. „Momentan haben wir eine Untergrenze, die ein absolutes Minimum zementiert, also eine oft schlechte, unwürdige Versorgung“, sagt Karlheinz Fernau, in der Bewegung aktiver Gesundheits- und Krankenpfleger.
Personalvorgaben müssten sich verbindlich am Patientenbedarf orientieren. „Und da haben wir in Hamburg jetzt eine große Chance!“, findet er. Bedarfsgerechte Personalbemessung trage dazu bei, dass ehemalige Pflegekräfte in den Beruf zurückkehren, Kolleginnen aus Teilzeit wieder aufstocken und mehr junge Menschen die Ausbildung machen.
Constanze Weichert vom Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus sieht das ähnlich. Sie betont, dass die Vorgaben nicht nur für Pflegepersonal, sondern auch für andere Bereiche, beispielsweise Service- und Reinigungskräfte, gelten müssten. Nur so könnte gesichert werden, dass mögliche Mehrkosten für Pflegepersonal nicht in diesen Bereichen wieder eingespart werden.
Konkreter als bei Pflegekräften wird die neue Koalition mit Blick auf Hebammen. „In den entscheidenden Phasen der Geburt“ soll Frauen laut Koalitionsvertrag eine eins zu eins Betreuung durch eine Hebamme ermöglicht werden. „Es ist wichtig, dass die Hebammen hier in den Fokus genommen werden“, sagt Weichert. Die Eins-zu-eins-Betreuung sei eine Forderung aus dem Volksbegehren gegen den Pflegenotstand. Diesen hatte das Hamburger Verfassungsgericht vor etwa einem Jahr für unzulässig erklärt.
Karlheinz Fernau, Pfleger,
Kritischer wird Weichert aber mit Blick auf die Krankenhausinvestitionen. Es sei gut, dass mehr Investitionen angekündigt werden. Damit würden aber auch die Gewinninteressen privater Konzerne gefördert. Es könne nicht sein, „dass zum Beispiel der Asklepios-Eigentümer und Milliardär Bernhard große Broermann auf Kosten der öffentlichen Hand weiter Gewinne mit unserer Gesundheit macht“, sagt sie. Der Senat müsse sich konsequenter von der Gewinnorientierung im Gesundheitswesen distanzieren.
Weichert kritisiert, dass im Koalitionsvertrag der Neubau der Asklepios-Klinik Altona nochmal extra Erwähnung findet. „Erst schenken sie Asklepios die Hamburger Krankenhäuser und jetzt betonen sie auch noch, dass sie einen neues Krankenhaus bauen, woraus der Konzern dann Gewinne abschöpfen kann“, sagt Weichert. „Das ist doch pseudo-sozialdemokratisch.“
Mit Blick auf das Renditestreben im Gesundheitswesen findet sich tatsächlich nur ein Passus im neuen Koalitionsvertrag. Der betrifft aber nicht die Krankenhäuser, sondern gewerbliche Anbieter von Gesundheitsleistungen und medizinische Versorgungszentren, die ambulante Versorgung anbieten und bei denen es die Befürchtung gibt, dass sich Unternehmen in die Gesundheitsversorgung einkaufen.
Umstrittene Pflegekammer
Ein weiterer Punkt im Koalitionsvertrag: Rot-Grün will beraten, ob Pflegekräfte erneut über die Einrichtung einer Landespflegekammer befragt werden sollen. Die Einrichtung wird unter Pflegekräften kontrovers diskutiert. Die Kammer in Niedersachsen beispielsweise steht immer wieder in der Kritik.
Eine Befragung dazu hatte es in Hamburg jedoch schon im Jahr 2013 gegeben. Damals hatten sich nur 36 Prozent der befragten Pflegekräfte für eine Kammer ausgesprochen. Das Votum halten die Grünen, auf die die erneute Initiative zurückgeht, aber nur noch für „begrenzt aussagefähig“. Deshalb wollen sie eine erneute Diskussion darüber.
„Das ist nicht der Punkt, den es zu diskutieren gilt“, sagt hingegen Constanze Weichert vom Pflegebündnis. „Wir haben im Moment ganz andere Probleme.“
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