Rolle des BND beim Steuer-Skandal: Amtshilfe wäre okay
Die Bundesregierung musste am Mittwoch über die Ermittlungen des BND im Skandal zur Steuerhinterziehung Auskunft geben.
BERLIN taz Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft ein Ermittlungsverfahren gegen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Das teilte eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage der taz mit. Eine entsprechende Strafanzeige zweier Berliner Anwälte war am Dienstag eingegangen.
In ihrer Begründung schreiben die Anwälte, die Bundesregierung habe die Vermögensinteressen der Steuerzahler verletzt, weil sie Informationen über Steuerhinterzieher für über 4 Millionen Euro widerrechtlich gekauft habe.
Weniger martialisch ging ab Mittwochnachmittag das Parlamentarische Kontrollgremium in Berlin zu Werke. Den neun Mitgliedern aus allen Bundestagsfraktionen muss die Bundesregierung über das Handeln der Geheimdienste Bericht erstatten. Für den stellvertretenden Vorsitzenden Max Stadler (FDP) waren vor allem zwei Fragen zu klären: Ist die vom BND gekaufte CD-ROM mit den Daten von Steuersündern als Mittel vor Gericht verwertbar, auch wenn sie auf nicht ganz legalem Wege erworben wurde? Und: Wurde der Geheimdienst selbst aktiv oder hat er den Steuerfahndern nur geholfen? "Amtshilfe leisten darf der BND", sagt Stadler. "Er ist aber für Steuerhinterziehung originär nicht zuständig." Kompliziert werde es, wenn der BND auf diese Daten gestoßen sei, als er "die Geldquellen von Terroristen überprüfte", sagt Hans-Peter Uhl (CSU). "Dann haben wir eine schwer durchschaubare Mischung."
Für Gremiumsmitglied Hans-Christian Ströbele (Grüne) ist die Frage nach dem Ursprung der CD-ROM weniger entscheidend: "Dass Informationen aus dem kriminellen Bereich manchmal von etwas zwielichtigen Personen kommen, das ist Teil des Handwerks auch jeder Kriminalpolizei." Und selbst wenn ein Gericht den Datenträger deshalb nicht als Beweismittel anerkennen sollte, so blieben die Erkenntnisse aus den Ermittlungen der Steuerfahnder für Ströbele davon unberührt.
Dem Grünen ist aber wichtig, dass der BND nicht in unzulässiger Weise in die Bürgerrechte von Menschen eingegriffen hat. "Sollten wir diesbezüglich Defizite feststellen, so werden wir prüfen, ob wir als Gesetzgeber tätig werden müssen." DAS
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