Rigorose Strafe für Basketballer Saibou: Maximale Engstirnigkeit

Basketballprofi Joshika Saibou wird fristlos entlassen, weil er auf einer Anti-Corona-Demo ohne Gesichtsmaske läuft. Eine maßlose Reaktion.

Basketballer auf dem Spielfeld in Portraitaufnahme

Vereinslos: der deutsche Nationalspieler Joshiko Saibou muss sich nun einen neuen Klub suchen Foto: dpa

Über die Auswirkungen des Coronavirus in der Welt des Profisports gibt es noch einiges zu erforschen. Eine interessante Nebenwirkung lässt sich aber schon jetzt hervorheben. Es mobilisiert zweifellos das politische Bewusstsein der Sportler:innen. Als die Verbands- und Vereinschefs bei der Rückkehr in den Betriebsmodus das machten, was sie immer tun, nämlich über die Köpfe der Athlet:innen hinweg neue Regelwerke aufzustellen, regte sich Widerstand.

Fußballprofis wollten sich in ihrer Sorge vor dem Virus nicht weiter entmündigen lassen und gründeten im Mai ein Spielerbündnis. Basketballer, die sich nur unzureichend von ihrer Profiliga informiert fühlten, wurden beim Verein „Athleten Deutschland e.V.“ vorstellig, um die Möglichkeiten der Gründung einer eigenen Gewerkschaft abzuklopfen. Möglicherweise begünstigte das Klima der aufkeimenden Emanzipation auch die Black-Lives-Matter-Protestgesten einiger Fußballprofis, die nach strikter Auslegung der Verbandsregeln (keine politischen Bekundungen) eigentlich verboten sind.

Beim Verein „Athleten Deutschland e.V.“ ist diese Woche nun aber mit dem Basketballprofi Joshiko Saibou jemand vorstellig geworden, der das Modell des mündigen Athleten von einer unerwarteten Seite auf den Prüfstand stellt. Weil der deutsche Nationalspieler vergangenes Wochenende mit seiner Freundin, der Weitspringerin Alexandra Wester, auf der Demonstration in Berlin gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen ohne Mund- und Nasenschutz zu sehen war, kündigte ihm sein Arbeitgeber, die Telekom Baskets Bonn, fristlos den Vertrag auf.

Der Klub stellte klar, die Entlassung von Saibou sei nicht Folge seiner schon längerwährenden Meinungsbekundungen auf Social-Media gegen die staatliche Coronapolitik, es ginge allein um seine vorsätzliche Missachtung von Schutzmaßnahmen am Wochenende und den Gesundheitsschutz seiner Mitspieler. Die Frage ist nur, ob dieses Ziel nicht mit einer weniger rigorosen Reaktion, einer Abmahnung etwa, zu erreichen gewesen wäre? Saibou hätte eine zweite Chance eingeräumt werden können, dass er jenseits seiner Überzeugung Schutzmaßnahmen befolgen kann – zumal derzeit der Spielbetrieb ruht.

Abgestrafte Haltung

Ähnlich wie im Fall des Hertha-Profis Salomon Kalou, der sich und seine Mitspieler beim Ignorieren der Hygieneregeln via Facebook live filmte und dafür allein büßen musste, drängt sich der Eindruck auf, dass hier nicht eine Verfehlung, sondern eine Haltung abgestraft und ein Exempel statuiert wird. Erinnert sei auch an RB Leipzig-Neuzugang Benjamin Henrichs, der kürzlich auf einer Black-Lives-Matter-Demo mit heruntergezogenem Mundschutz, aber ohne öffentliche Erregung mitlief.

Das Erstaunliche im Fall Saibou ist, dass die Bonner Vereinsführung offen bekennt, man wäre rechtlich gesehen in einer schlechten Position und müsse wohl bei einem Vergleich in die Vereinskasse greifen. Das ist eine Form von rechtsignoranter Entmündigung, welche „Athleten Deutschland e. V.“ nicht gut heißen kann.

Der Engstirnigkeit eines Joshiko Saibou und seiner Mitstreiter:innen, die meinen für sich die Wahrheit gepachtet zu haben und auf Rechtsvorschriften und das Wohl ihrer Mitmenschen pfeifen, sollte man nicht mit derselben Engstirnigkeit begegnen. So schafft man nur Märtyrer. Auch der politische Preis, vom Gericht eine zu extreme Reaktion attestiert zu bekommen, ist eindeutig zu hoch.

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Jahrgang 1971, bis Ende März 2014 frei journalistisch tätig. Seither fest mit dem Leibesübungen-Ressort verbunden.

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