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Richter mit Neonazi-VergangenheitBald wieder Radikalenerlass?

Ein Proberichter mit rechtsextremer Vergangenheit wurde aus dem Justizdienst in Bayern entlassen. Der Justizminister lässt eine neue Regelanfrage prüfen.

Der Pressesprecher des OLG rechtfertigt die Entscheidung in Bamberg. Bild: dpa

BAMBERG/POTSDAM dpa | Ein Brandenburger mit Neonazi-Vergangenheit, der am Amtsgericht Lichtenfels in Oberfranken Proberichter war, ist aus dem bayerischen Justizdienst entlassen worden. Dies teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg am Dienstagabend mit. Zuvor hatte OLG-Präsident Clemens Lückemann den Mann zum Vorwurf eines rechtsradikalen Hintergrunds angehört. Im Zuge der Anhörung habe der Proberichter schriftlich seine Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Dem sei mit sofortiger Wirkung entsprochen worden, hieß es.

Der Jurist war am 1. November 2013 zum Richter auf Probe in Bayern ernannt worden. Während seiner Studentenzeit in Brandenburg war er als Kopf von „Hassgesang“ bekannt, einer rechtsradikalen Band. Der Verfassungsschutz des Bundeslandes beobachtete „Hassgesang“ von 2003 bis 2013. Die Verfassungsschützer hatten die bayerischen Kollegen über den Umzug des Mannes nach Bayern zwar informiert, gaben aber keinen Hinweis, dass es sich um einen Juristen handelte.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte nach Bekanntwerden des Falls betont, dass er keine Rechtsextremisten in der Justiz dulden wolle. Um künftig die Ernennung von Extremisten zu verhindern, sollen Bausback und Innenminister Joachim Herrmann (CSU) prüfen, ob es vor der Einstellung von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben kann, um die Verfassungstreue der Bewerber zu klären. Das teilte die Staatskanzlei in München am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, könnte es in Bayern in stark verringertem Umfang eine Neuauflage des 1991 abgeschafften Radikalenerlasses geben. Knapp 20 Jahre lang waren bundesweit alle Bewerber für den öffentlichen Dienst in Deutschland routinemäßig vom Verfassungsschutz überprüft worden, ob Lehrer oder Postbote. Die Maßnahme richtete sich vor allem gegen Kommunisten, die Folge waren viele Berufsverbote.

Derart weitreichende Überprüfungen plant die Staatsregierung nach eigenem Bekunden nicht: „Es geht nicht darum, die Regelanfrage generell und für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wieder einzuführen“, betonte Bausback. „Die Frage ist: Brauchen wir dieses Instrument nicht bei Bewerbungen für besonders sicherheitsrelevante hoheitliche Tätigkeitsbereiche, etwa wenn jemand Richter werden will.“

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7 Kommentare

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  • Beim Verfassungsschutz anfragen? Dann muss der aber erst gründlich reformiert werden. Denn wie wir am NSU gesehen haben, ist der VS auf dem rechten Auge zumindest halbblind.

     

    Ich frage mich, ob es Sinn machen könnte, ggfs. (auch) bei NGOs, die sich gegen Extremismus einsetzen, diesbezüglich anzufragen. Die arbeiten wenigstens transparent. Ggfs. kann man dann ja auch beide Sichtweisen miteinander vergleichen, für den Fall, dass der VS in seiner Arbeit übers Ziel hinausgeschossen ist.

     

    Zwei Seiten sehen mehr als nur eine...

    • @Smaragd:

      In diesem und dem früheren Artikel stand deutlichst zu lesen, dass der Verfassungsschutz den Mann durchaus auf dem Schirm hatte. Wieso muss also erst "reformiert" werden?

       

      Alle anderen Kommentare verstehen das Problem offenbar auch nicht, dass der Verfassungsschutz nicht einfach so mal alle möglichen pot. Arbeitgeber anruft und warnt - was er auch gar nicht dürfte. Sondern er muss gefragt werden, dann gibt er Antwort.

       

      Und daher soll diese Anfrage wieder eingeführt werden.

       

      Völlig widersprüchlich ist es jedenfalls, sich einerseits zu empören, dass so einer eingestellt werden konnte und jetzt sich darüber aufzuregen, dass man das zukünftig verhindern will, indem man vor Einstellungen beim Verfassungsschutz anfragt.

      • @Dr. McSchreck:

        Werther Dr. McSchreck, da du das Problem im Gegensatz zu den anderen Kommentaren verstehst ;-) teile uns doch vielleicht auch (d)eine Lösung mit.

  • Lächerlich - die byaerischen Behörden sind nicht in der Lage, nach explizitem Hinweis aus Brandenburg das Kerlchen ausfindig zu machen. Noch lächerlicher - nun sollen Gesetze geändert werden.

     

    Auch die besten Gesetze nützen nix, wenn bei der Umsetzung gepennt wird. Das ist nämlich einfach menschliches/handwerkliches Versagen.

     

    Und jetzt großen Aktionismus auffahren und der Bevölkerung zeigen "Wir tun was".

     

    Ein Affentheater.

    • @Viccy:

      Rechtsextremisten gibt es auch in bayerischen Jugendämtern!

      Getarnte rechtsextreme Sozialpädagogen, die jeden Tag mit ausländischen Jugendlichen zu tun haben, gibt es auch in Franken. Halten es die Kommunen nicht für nötig, in so einem sensiblen Bereich ihre Mitarbeiter auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen?

       

      Anscheinend nicht...

  • "Die Maßnahme richtete sich vor allem gegen Kommunisten"

     

    Was anderes hatte ich auch nicht erwartet.

     

    "für besonders sicherheitsrelevante hoheitliche Tätigkeitsbereiche"

     

    Sicherheit statt Risiko.

    Sicherheit...da ist auch die Afd für.

  • Ein erster Schritt für einen

    kritischen Kommentar de Journaille,

    der diese Einschätzung verdient,

     

    wäre,

    die jämmetliche sog. Regelabfrage

    wieder so wie ursprünglich

    und treffend zu bezeichnen -

     

    Extremistenbeschluß/erlaß -

     

    die gängig gewordene Umbenennung

    geschah aus ganz

    durchsichtigen politischenGründen,

    die auch in der taz einsichtig sein könnten.

     

    Daß angesichts der deutlich gewordenrn

    bodenlosen nunja Leistungen der Schlappis

    landes- wie bundesweit

     

    der Abstempelung unbescholtener Bürger

    Tür und Tor geöffnet ist -

    liegt auf der Hand -

    und war ja auch der Grund,

    warum dieses komplett

    undemokratische Dunkelinstrument

    abgeschafft wurde.

     

    All das ist in Zeiten von NSA

    und dem unverholenen Willen

    der Dienste -

    was geht wird auch gemacht -

    ungleich gefährlicher -

    schlicht bürgerfeindlich.

     

    Wenn man etwas

    Willy Brandt ankreiden kann -

    dann ist es -

    der Einführung

    des Extremistenbeschlusses

    damals zugestimmt zu haben.

     

    Kurz - bei klarem Verstand -

    Pfoten weg.