Rekord-Kartellstrafe für Google: In der Shopping-Falle
Googeln ist zum Synonym für die Online-Suche geworden. Doch der US-Gigant hat seinen Einfluss missbraucht, meint die EU-Kommission – und handelt.
Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer ganz normalen Google-Suche. Die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen betrachten das als Bevorzugung eigener Google-Dienste.
Der US-Internetgigant konterte in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren bisher, die mit Fotos und Details „verbesserten“ Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern.
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