Reform der Erbschaftsteuer: Wer reich ist, kann sich arm rechnen
Das Bundesverfassungsgericht urteilt wohl 2026, ob die aktuelle Erbschaftsteuer verfassungskonform ist. Doch was wird da eigentlich beklagt?
Das Bundesverfassungsgericht prüft gerade die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung und will in Kürze ein Urteil fällen. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich eine Regelung aus dem Erbschaftsteuerrecht, die es in sich hat. Knapp gesagt: Wer mehr als 26 Millionen Euro betriebliches Vermögen erbt und nachweisen kann, dass sie oder er kein privates Vermögen hat, muss unter Umständen keinen Cent Steuern zahlen.
Zwar haben 2024 lediglich 45 Personen die Prüfung in Anspruch genommen. Aber mit dem Verfahren können große Vermögen, die oft in Familienunternehmen stecken, fast steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden. Wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit, eine Nichtregierungsorganisation, publik machte, erbten Betriebserben 2024 im Schnitt jeweils 260 Millionen Euro an Unternehmensanteilen, zahlten darauf aber nur 1,5 Prozent Steuern. So verzichteten die Bundesländer auf 3,4 Milliarden Euro.Ganz schön absurd, dachte sich ein Mann aus dem Kreis Detmold, und reichte 2021 Beschwerde beim Bundesfinanzhof ein. Er sah sich benachteiligt, weil er laut Bescheid seines Finanzamtes dreißig Prozent Steuer auf die privat geerbten 210.000 Euro seiner verstorbenen Tante zahlen musste. Hätte er eine Firma geerbt, argumentierte der Kläger vorm Finanzgericht Münster, so hätte er kaum Steuern zahlen müssen. Das verletze den Grundsatz auf Gleichheit.
Auf dem Papier gilt in Deutschland eine progressive Erbschaftsteuer: Der Steuersatz steigt mit dem Erbe, wobei etwa Kinder die ersten 400.000 Euro steuerfrei erben. Ab dem 26-millionsten Euro müssten auch sie theoretisch dreißig Prozent Erbschaftssteuer zahlen.
Praktisch geht es in dieser Größenordnung aber meistens um Betriebsvermögen, also Unternehmen oder Anteile daran. Hier greifen Steuerbefreiungen, die verhindern sollen, dass die Erben Unternehmensanteile oder Sachvermögen verkaufen und Mitarbeiter entlassen müssen, um für die Erbschaftsteuer aufzukommen.
Erbschaftsteuer gilt als „Dummensteuer“
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Beschwerde abgewiesen hatte, gab der Kläger allerdings nicht klein bei. Stattdessen wandte er sich ans Bundesverfassungsgericht. Eine Einschätzung der Bundesrechtsanwaltskammer gab ihm teilweise recht. Sie kam in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Klage eine „über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung“ habe, denn die Rechtslage sei noch nicht abschließend geklärt. Die bestehende Regelung biete „einen enormen Anreiz für steuerliche Gestaltungsmodelle“. Einfach gesagt also: für Steuervermeidung.
Weil es mit einer schlauen Finanzberater:in ziemlich unkompliziert ist, „Bedürftigkeit“ lediglich zu simulieren, wird die Erbschaftsteuer umgangssprachlich auch als „Dummensteuer“ bezeichnet. Man kann privates Vermögen zum Stichtag der Steuererhebung beispielsweise in Betriebsvermögen umwandeln oder in eine „wohltätige“ Familienstiftung verschieben und sich so arm rechnen. Privilegien, für deren Erhalt sich etwa die Stiftung Familienunternehmen, eine Lobbygruppe der großen deutschen Unternehmen, einsetzt.
Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit bezeichnet die Verschonungsbedarfsprüfung als Steuerschlupfloch für Superreiche. Künftige Gewinne aus den geerbten Unternehmen nicht zu berücksichtigen, hält sie für problematisch. Die Verschonungsbedarfsprüfung trage dazu bei, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander gehe, kritisiert sie im Gespräch mit der taz. Schon jetzt hat die ärmere Hälfte der Bevölkerung nur noch rund zwei Prozent des gesamten Privatvermögens, während allein das reichste Prozent 35 Prozent besitzt.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Das Verfassungsgericht hat die Erbschaftsteuer schon 2006 und 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das für dieses Jahr angekündigte Urteil setzt nun auch die Politik unter Druck. Die SPD hat diese Woche ein Konzept vorgelegt und will die Verschonungsbedarfsprüfung und weitere Ausnahmen für Betriebsvermögen streichen. Der SPD-Finanzexperte und Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi geht gegenüber der taz davon aus, dass das Gericht die derzeitigen Privilegien erneut kritisch bewerten werde.
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