Referendum zu Gotteslästerung in Irland: Ende des Blasphemie-Gesetzes in Sicht
Das irische Kabinett plant eine Abstimmung über die Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes. Sie könnte bereits im Oktober stattfinden.
Gerade haben die irischen Wähler_innen für die Abschaffung des Abtreibungsverbots gestimmt, schon scheint der nächste Schritt aus den teilweise mittelalterlich anmutenden Verhältnissen des zutiefst katholischen Landes in Sicht.
Die irische Regierung plant ein Referendum zur Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes. Das Kabinett billigte einen Antrag von Justizminister Charles Flanagan, die Abstimmung wird voraussichtlich im Oktober parallel zur Präsidentschaftswahl stattfinden. Flanagan bezeichnete das Referendum als „einen wichtigen Schritt für den internationalen Ruf Irlands“.
Schon die frühere Regierungskoalition der liberalen Fine Gael und der sozialdemokratischen Labour Party, die von 2011 bis 2016 regierte, hatte eine Abstimmung über das Gesetz versprochen. Letztlich kam es aber nie dazu.
Das sogenannte Blasphemie-Gesetz ist seit 1937 in der Verfassung verankert, zusätzlich erließ die irische Regierung im Jahr 2009 ein Gesetz das eine Strafe von bis zu 25.000 Euro für blasphemische Äußerungen festlegte.
Als nächstes geht es gegen hausfrauliche Pflichten
Noch 2015 hatten die irischen Behörden gegen den Schauspieler Stephen Fry ermittelt, weil ihn eine Privatperson wegen angeblich gotteslästerlicher Äußerungen angezeigt hatte. Er hatten in einem Interview mit dem Fernsehsender RTÉ in Frage gestellt wie er einen „launischen, gemeinen, dummen Gott respektieren“ solle, der eine „Welt geschaffen hat, die so voller Ungerechtigkeit und Leid“ sei. Das Verfahren gegen Fry wurde 2017 mit der Begründung eingestellt, dass niemand durch seine Äußerungen verletzt worden sei.
Das Referendum gegen das Blasphemie-Gesetz ist längst nicht das einzige, dass den Irinnen und Iren bevorsteht: Nach der erfolgreichen Abstimmung gegen das Abtreibungsverbot fassen Feminist_innen jetzt einen Verfassungsparagrafen ins Auge, der die häusliche Pflichten der Frauen festschreibt. Er bestimmt, dass der Staat die Frauen von wirtschaftlichen Zwängen zur Lohnarbeit freihalten soll, damit sie ihre Rolle als Hausfrauen nicht vernachlässigen. Auch über diese sexistische und anachronistische Geschlechterperspektive könnte bereits im Oktober abgestimmt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Prognose zu Zielen für Verkehrswende
2030 werden vier Millionen E-Autos fehlen
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen
Partei stellt Wahlprogramm vor
Linke will Lebenshaltungskosten für viele senken