Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Mit Beschwerde gescheitert
Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist gescheitert. Sie hatte Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes eingelegt.
Foto: Peter Kneffel/dpa
afp/dpa | Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes im so genannten NSU-Verfahren gescheitert. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag mit. Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen hatte. (Az. 2 BvR 2222/21)
Der BGH hatte im August 2021 Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bestätigt. Damit wurde die Strafe rechtskräftig, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Zschäpe hatte mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14 Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit verbreiteten die Rechtsterroristen des NSU unerkannt Angst und Schrecken: Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten die beiden Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Wer hinter der bundesweiten Serie von Morden, Anschlägen und Raubüberfällen stand, wurde erst bekannt, als sich Mundlos und Böhnhardt 2011 das Leben nahmen, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete wie vereinbart die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Die größte Frage war immer, ob das Münchner Gericht Zschäpe zu Recht für all diese Taten als vielfache Mörderin mitverantwortlich gemacht hat. Denn es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die obersten Strafrichterinnen und –richter des BGH hatten nach monatelanger Prüfung keine Bedenken. Zschäpe habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen Bekennervideos bereitgestanden, entschieden sie. „Sie übte daher eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing.“
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