piwik no script img

Rechtsterroristin Beate ZschäpeMit Beschwerde gescheitert

Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist gescheitert. Sie hatte Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes eingelegt.

afp/dpa | Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes im so genannten NSU-Verfahren gescheitert. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag mit. Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen hatte. (Az. 2 BvR 2222/21)

Der BGH hatte im August 2021 Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bestätigt. Damit wurde die Strafe rechtskräftig, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Zschäpe hatte mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14 Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit verbreiteten die Rechtsterroristen des NSU unerkannt Angst und Schrecken: Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten die beiden Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Wer hinter der bundesweiten Serie von Morden, Anschlägen und Raubüberfällen stand, wurde erst bekannt, als sich Mundlos und Böhnhardt 2011 das Leben nahmen, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete wie vereinbart die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Die größte Frage war immer, ob das Münchner Gericht Zschäpe zu Recht für all diese Taten als vielfache Mörderin mitverantwortlich gemacht hat. Denn es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die obersten Strafrichterinnen und –richter des BGH hatten nach monatelanger Prüfung keine Bedenken. Zschäpe habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen Bekennervideos bereitgestanden, entschieden sie. „Sie übte daher eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing.“

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

1 Kommentar

 / 
  • Frau Zschäpe hat sich schon dadurch mitverantwortlich der durchgeführten Taten gemacht, da sie es unterlassen hat, die entsprechenden Behörden von den geplanten Taten durch ihre Lebensgefährten, zur Verhinderung der Morde, rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.