Rechtsstreit zwischen dm und Alnatura: Alnatura hat die freie Wahl
Die Drogeriekette dm verliert den Prozess: Wen die Ökofirma Alnatura mit ihren Produkten beliefert, darf sie weiterhin selbst entscheiden.
Foto: imago/Steinach
Deutschlands größte Drogeriekette dm hat einen ersten Gerichtsprozess gegen ihren ehemals einzigen Biolieferanten Alnatura verloren. Das Landgericht Darmstadt urteilte am Freitag nach eigenen Angaben, dass der Ökohersteller und Ökosupermarkt weiterhin auch andere Unternehmen mit Ware der Marke Alnatura versorgen dürfe. Außerdem muss die Drogeriekette nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil 2,4 Millionen Euro samt Zinsen an Alnatura wegen einseitig gekürzter Rechnungen nachzahlen.
Die Firma dm hatte sich auf einen Kooperationsvertrag aus dem Jahr 1987 berufen, wonach ausschließlich sie Alnatura-Produkte vertreiben durfte. Alnatura kündigte das Abkommen 2014 jedoch, nachdem dm die Preise drücken wollte, indem es eine bislang berechnete Gewinnmarge strich. 2015 begann dm, Alnatura-Produkte durch Bioware anderer Hersteller zu ersetzen. Derzeit führt der Drogeriemarkt nur rund 40 Artikel mit dem Label seines Expartners. Der wiederum verkauft seine Produkte jetzt auch bei Edeka sowie den dm-Konkurrenten Rossmann und Müller, konnte den Umsatzverlust bei dm aber bislang nicht ausgleichen.
Dass dm neue Lieferanten sucht, hat die Biobranche in Aufruhr versetzt. Denn der Drogeriediscounter bietet nun unter anderem Ware des Ökopioniers Davert an, der bislang nur im Naturkostfachhandel zu haben war. Die Fachhändler fürchten um ein Alleinstellungsmerkmal.
Pikant ist der Streit, weil er eine persönliche Note hat. Alnatura-Chef Götz Rehn und dm-Gründer Götz Werner waren nicht nur geschäftlich, sondern auch durch die anthroposophische Weltanschauung und familiäre Bande verbunden. Dennoch streiten sich die beiden vor Gericht sogar um die Rechte an der Marke Alnatura. Auch hier unterlagen die dm-Leute in erster Instanz. Sie sind aber in Berufung gegangen.
Ob die dm-Seite nun ebenfalls im Verfahren um den Kooperationsvertrag in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest. „Die heutige Urteilsbegründung war sehr kurz. Wir werden auf die ausführliche Begründung seitens des Gerichts warten, um dann in unseren Gremien zu beraten, wie wir weiter damit umgehen“, teilte Erich Harsch, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung, der taz mit.
Nach Auffassung des Gerichts konnte Alnatura eine Gewinnmarge von dm unter anderem „wegen der langjährig gelebten Praxis“ verlangen. Die Kündigung des Vertrags sei berechtigt gewesen. Alnatura begrüßte, dass das Gericht „die Klage von dm vollumfänglich abgewiesen hat“. Eine Sprecherin ergänzte: „Der Rechtsstreit war völlig unnötig und für alle Beteiligten sehr unangenehm.“
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