Rechtsstreit um Suhrkamp: Die Chefin soll gehen
Seit Jahren streiten sich die Gesellschafter des Suhrkamp Verlags. Jetzt wird Geschäftsführerin Ulla Unseld-Berkéwicz abberufen. Sie will Berufung einlegen.
BELRIN taz | Im Saal 3809 des Berliner Landgerichts herrscht am Montag nüchterne Atmosphäre. Der Vorsitzende Richter Hartmut Gieritz benötigt nur wenige Minuten, um die Entscheidung in den Verfahren 99 O 79/11 und 99 O 118/11 zu verlesen; eine Erläuterung der Entscheidungsgründe entfällt. Es ist eines von zahlreichen Verfahren, mit denen sich die Gesellschafter des Suhrkamp Verlags seit Jahren gegenseitig bekämpfen.
Entschieden wird über die Schadenersatzforderung des Suhrkamp-Gesellschafters Hans-Georg Barlach, der 39 Prozent am Verlag hält. Barlachs Vorwurf: Der Verlag habe die Villa der Gesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz in Berlin-Nikolassee zum Teil für Veranstaltungen angemietet und damit Gelder zugunsten von Unseld-Berkéwicz veruntreut.
Da die monatliche Warmmiete für den Verlag 6.600 Euro betrug und damit die jährliche Summe von 75.000 Euro überschritt, hätte Barlach seine Zustimmung geben müssen, so der Vorwurf. Privates und Geschäftliches seien unzulässig vermischt worden. Nun gab das Gericht Barlachs Argumentation recht: Die Geschäftsführung muss dem Verlag Schadenersatz in Höhe von 282.486 Euro zahlen.
„Nicht entlastet“
Brisant ist vor allem aber die zweite Entscheidung des Gerichts. Barlach hatte die Abberufung der Verlagschefin gefordert. Wie der Vorsitzende Richter verkündete, entschied das Gericht tatsächlich, Unseld-Berkéwicz und die übrige Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 nicht zu entlasten: „Es wird festgestellt, dass in der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 17. 11. 2011 folgender Beschluss gefasst worden ist: ’Frau Ulla Unseld-Berkéwicz wird als Geschäftsführerin aus wichtigem Grund abberufen.‘ “
Welches Ziel Hans-Georg Barlach mit seiner Fehde mit der Verlegerwitwe Ulla Unseld-Berkéwicz verfolgt, ist unklar. Barlach, 1955 in Ratzeburg geboren, verwaltet seit 1975 den Nachlass seines Großvaters, des bekannten deutschen Bildhauers Ernst Barlach. Der Enkel lebt in Hamburg, handelt mit Immobilien und war seit den 1980er Jahren auch als Medienunternehmer tätig. 1984 stieg er bei der Hamburger Rundschau ein, die er 1998 vollständig übernahm. Die Zeitung blieb im Minus, 2000 wurde das Blatt eingestellt.
Hans-Georg Barlachs Interesse galt fortan vor allem der Hamburger Morgenpost. Als Barlach 2004 sämtliche Anteile erwarb, lag die Zeitung bei stabilen 100.000 verkauften Exemplaren. Doch Barlach verabschiedete sich auch hier wieder als Verleger und verkaufte 2006 an die Finanzinvestoren VSS und Mecom.
Seinen Einstieg 2006 beim Suhrkamp Verlag über den Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart und dessen Volkart Holding bezeichnete Investor Barlach als „kulturelles Engagement“. Rätselhaft bleibt bis heute, was er damit meint. Barlachs Engagement bei Suhrkamp erfolgte zu einem Zeitpunkt, als es erhebliche Unruhe und Erbstreitigkeiten in dem damals noch in Frankfurt ansässigen Verlag gab. Die Witwe des Suhrkamp-Verlegers, Ulla Unseld-Berkéwicz, sah die Übernahme des 29-Prozent-Anteils Reinharts von Anfang an als feindlichen Akt. Über die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung kontrolliert sie heute 61 Prozent der Verlagsanteile.
2008 stellte das Amtsgericht München ein Verfahren gegen Barlach und seinen Kompagnon, den Investmentbanker Claus Grossner, wegen übler Nachrede über Unseld-Berkéwicz ein. Barlach und Grossner mussten aber jeweils 15.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweisen. Barlach und Grossner hatten Unseld-Berkéwicz wiederholt eine unseriöse Geschäftsführung unterstellt. Ein Verdacht, dem der jetzige Berliner Urteilsspruch nachträglich in die Hände arbeitet. Nach dem Ausscheiden von Verlegersohn Joachim Unseld hält die Medienholdig Winterthur um Unternehmer Hans Barlach die restlichen 39 Prozent der Suhrkamp-Anteile gegen die 61 Prozent von Ulla Unseld-Berkéwicz’ Familienstiftung.
Verlag geht in Berufung
Als Suhrkamp-Gesellschafter reichte Barlach 2011 Klage beim Berliner Landgericht gegen die dreiköpfige Verlagsleitung –die Geschäftsführer Ulla Unseld-Berkéwicz, Thomas Sparr und Jonathan Landgrebe – ein. Der Suhrkamp Verlag war im Jahr 2010 nach Berlin gezogen. Der Klage waren wiederum zwei einstweilige Verfügungen der Suhrkamp-Mehrheitsgesellschafter gegen Barlach vorausgegangen. Hans-Georg Barlach war für die taz nach Urteilsspruch am Montag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Für Suhrkamp ist die Entscheidung ein harter Schlag. „Wir sind schockiert“, fasste Tanja Postpischil, Leiterin von Suhrkamps Presseabteilung, das Urteil zusammen. Man werde „auf jeden Fall in Berufung gehen“.
Mit diesem Montag ist im Gesellschafterstreit des Verlags eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Erst in der vergangenen Woche hatte es am Landgericht Frankfurt am Main eine Verhandlung gegeben, da Barlach die Auflösung der Suhrkamp Verlags GmbH & Co. KG beantragt hat. Nach seiner Vorstellung würde er den Verlag dann im Alleingang weiterführen. Sollte Barlach auch in dieser Sache recht bekommen, könnte dies das Aus für den Traditionsverlag bedeuten. Die Entscheidung in Frankfurt wird für den 13. Februar erwartet.
Mit dem Berliner Urteil könnte es wahrscheinlicher geworden sein, dass „einer der namhaftesten Teilnehmer am deutschen Literaturbetrieb zu verschwinden droht“, wie der Frankfurter Richter Norbert Höhne in der vergangenen Woche bemerkt hatte. Einen Suhrkamp Verlag ohne Unseld-Berkéwicz kann man sich nur schwer vorstellen. Suhrkamp-Autor Rainald Goetz saß während der Verhandlung am Montag jedenfalls im Gerichtssaal und machte Notizen.
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