Rechtsanspruch geplant: Zwei Jahre zur Pflege von Angehörigen
Der Plan des Familienministeriums zur Pflege von Angehörigen steht: Arbeitnehmer sollen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts beziehen können - und das später ausgleichen.
FRANKFURT dpa | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat ihre Pläne für einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit konkretisiert. In einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schlug sie vor, dass Arbeitnehmer zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und währenddessen drei Viertel des Gehalts beziehen können. "Später müsste er dann wieder voll arbeiten, bekäme aber weiterhin so lange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat - bis also das Zeit- und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind", schlug Schröder vor.
Für Arbeitnehmer gibt es bereits die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Viele Berufstätige fürchteten aber gravierende Nachteile, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb wolle sie einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer einführen. Dabei gehe es nicht nur um die Pflege der Eltern. "Es können auch Kinder oder andere Angehörige sein. Ich werde das auch auf kein Alter beschränken."
Der Steuerzahler trage fast keine Kosten, betonte die Ministerin. Für Arbeitgeber gebe es allerdings ein gewisses Risiko, wenn Arbeitnehmer mitten in der Pflege-Teilzeit den Betrieb verließen. "Wie sich Unternehmen dagegen absichern können, lassen wir gerade durchrechnen", sagte Schröder.
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