Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: „Nicht realisierbar“

Der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll ab 2026 gelten. Kommunen fordern, das in bereits überlasteten Regionen zu verschieben.

Ein Junge blickt auf eine Tafel, auf der «Mein 1. Schultag» steht.

Grundschule und Ganzstagsbetreuung? Bei Fachkräftemangel schwer umsetzbar Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN dpa | Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Gefahr. Er wird ab 2026 stufenweise eingeführt.

„Bis zum Jahr 2030 müssten die Kommunen mindestens 600.000 Ganztagsplätze zusätzlich schaffen, was allein aufgrund der angespannten Personalsituation im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nicht realisierbar sein wird“, sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg der Augsburger Allgemeinen.

Ihm zufolge wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung weder mit dem schrittweisen Beginn 2026 noch 2030 flächendeckend umzusetzen sein. Er forderte daher, dass das Inkrafttreten verschoben und zumindest in Regionen ausgesetzt wird, in denen der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden kann.

Landsbergs Warnung kommt zum Beginn der zweitägigen Kultusministerkonferenz, die von diesem Donnerstag an in Berlin tagt. Bei den regelmäßigen Treffen der Minister und Senatoren für Bildung, Wissenschaft und Kultus stimmen die Bundesländer ihre Bildungspolitik untereinander ab.

Vorwürfe bringen nicht weiter

Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Ulrike Bahr (SPD), lehnte eine Verschiebung ab. Sie wäre nicht nur ein familienpolitisches Armutszeugnis, sondern vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch ein verheerendes Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte sie. Der Rechtsanspruch sei bereits um ein Jahr nach hinten geschoben worden. Er sieht vor, dass bundesweit alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, für die ersten vier Jahre in der Schule Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen sollen.

Der Bund habe über dreieinhalb Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt und eine Beteiligung an den Betriebskosten zugesagt, sagte Bahr. Nun müssten die Länder dafür sorgen, dass das Geld bei den Grundschulen ankomme. „Kommunen, Länder und der Bund müssen jetzt bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs in die Pötte kommen und gemeinsam pragmatische Lösungen finden, anstatt gegenseitig Vorwürfe hin- und herzuschieben.“

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