Rechte Gewalt in Niedersachsen: Zu Tode gehetzt

Vor mehr als 25 Jahren starb der Gifhorner Punk Matthias Knabe. Noch immer gilt er nicht als Opfer rechter Gewalt. Die Grünen wollen das ändern.

Eine lange Liste mit den Namen von Todesopfern vor Grablichtern zu ihrem Gedenken.

Mindestens 198 Todesopfer listet die Amadeu-Antonio-Stiftung auf, offiziell sind es lediglich 94. Foto: Peter Endig/dpa

HANNOVER taz | Sein Sohn Matthias wollte sich mit einem Kumpel am Waldsee bei Gifhorn treffen, erzählt Bernd Knabe. Er hat diese Geschichte oft erzählen müssen, in den vergangenen 25 Jahren. „Der Junge“ war damals gerade mit seiner Fleischerlehre fertig, groß gewachsen, am markanten Iro sofort als Punk erkennbar.

Die Gruppe von Skinheads, die am See um ein Lagerfeuer saß, erkannte ihn auch gleich. Weil man sich in einer Kleinstadt wie Gifhorn eben kennt, vor allem wenn man verfeindeten Gruppen angehört. Mindestens acht Mann hetzten hinter Matthias her, der um sein Leben lief. Bis auf die B4, wo er einem Lehrer vors Auto rannte.

„Jetzt ist die Zecke tot“, feixten die betrunkenen Skins damals. Das ist durch mehrere Zeugenaussagen belegt und später im Gerichtsverfahren so festgehalten worden. Als Opfer rechter Gewalt gilt Matthias Knabe, der im März 1992 seinen Hirnverletzungen erlag, bis heute nicht.

Bernd Knabe will das nicht in den Kopf. Schon damals störte ihn, wie sehr mit unterschiedlichem Maß gemessen wurde. „Die Linken und Punks, die kannte man, wie die rumliefen, wie die waren – darüber wurde geredet im Ort. Aber die anderen? Na ja, die gab es halt auch.“

Zehn Fälle listet die Amadeu-Antonio-Stiftung in ihrem Register der Todesopfer rechter Gewalt für Niedersachsen auf. Sie passierten zwischen 1990 und 2012. Zwei sind offiziell anerkannt, zwei als Verdachtsfälle eingestuft, sechs fallen durch das Raster – obwohl die Täter zum Teil offen rechtsradikale Ansichten äußerten.

Die Namen der Opfer: Alexander Selchow (1991), Helmut Leja (1991), Matthias Knabe (1992), Gustav Schneeclaus (1992, anerkannt), Hans-Peter Zarse (1993), Bakary Singateh (1993), Peter Deutschmann (1999, anerkannt), Gerhard Fischhöder (2003), Jenisa (2007, Verdachtsfall) und Andrea B (2012, Verdachtsfall).

Und später dann, als Matthias' Tod angeklagt werden sollte, die Eröffnung des Verfahrens endlos verschleppt und erst nach politischen Interventionen begonnen wurde. Bis heute, glaubt Knabe, habe sich da nicht viel geändert. Polizei, Justiz, Behörden würden rechte Gewalt verharmlosen oder nicht als solche erkennen.

Dabei hatte es nach dem NSU-Schock durchaus einen Moment gegeben, in dem auch Robert Lüdecke von der Amadeu Antonio Stiftung hoffte, dass sich etwas ändere. Zusammen mit anderen Initiativen kämpft die Stiftung seit Jahren dafür, die engen Kriterien bei der Erfassung rechter Gewalt in der polizeilichen Statistik (PMK) zu ändern.

Nach dem Auffliegen des NSU hatten alle Bundesländer ihre Statistiken noch einmal auf den Prüfstand gestellt. „Aber nur drei oder vier Länder haben tatsächlich Fälle neu eingeordnet“, sagt Lüdecke.

In Niedersachsen versucht die Grünen-Abgeordnete Julia Willie Hamburg seit Jahren eine Neubewertung von insgesamt acht Fällen zu erreichen. Im vergangenen Jahr hat sie jeweils zum Todestag der Opfer für jedes einzelne eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt – damit das Innenministerium noch einmal darstellen muss, warum es sich gegen eine Neubewertung wehrt.

Im Fall Matthias Knabe verweist die Antwort auf eine entscheidende Schwachstelle der statistischen Erfassung, glaubt Hamburg. Das Ministerium bezieht sich dabei nämlich auf die gerichtlich festgestellte „Täter-Opfer-Beziehung“. Die fungiert oft als K.O.-Kriterium: Wenn es etwas Persönliches ist, kann es ja nicht politisch sein. Hamburg ist nicht die einzige, die das für lebensfremd hält.

Außerdem, führt Hamburg weiter aus, brauche man dringend einen Mechanismus, der dafür sorge, dass späteren Erkenntnissen – zum Beispiel aus einem Gerichtsverfahren – Rechnung getragen wird.

Bisher entscheiden die ermittelnden Beamten relativ früh darüber, ob die Tat als politisch motiviert einzustufen ist oder nicht. Eine Überprüfung oder Änderung dieser Einordnung ist zwar theoretisch möglich, findet in der Praxis aber kaum statt.

Matthias' Vater hofft auf einen Abschluss

Um die bundesweit einheitlichen Erfassungskriterien zu ändern, bräuchte es eine Bundesratsinitiative. Für Niedersachsen fordert Hamburg außerdem eine Kommission mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich die Altfälle noch einmal vornimmt – so wie es etwa Brandenburg gemacht hat. Die anderen Parteien (außer der AfD) haben grundsätzlich Gesprächsbereitschaft signalisiert, das Thema wird heute im zuständigen Innen-Ausschuss weiter diskutiert.

Der mittlerweile fast 80-jährige Vater von Matthias Knabe hofft, damit noch irgendwie zu einem Abschluss zu kommen. Fast ein Jahr lang fuhr er täglich in die Medizinische Hochschule Hannover in der Hoffnung, dass sein Sohn aus dem Wachkoma aufwacht. Dann wochenlang ins Landgericht Hildesheim, wo schließlich der Haupttäter, der bis heute in der rechten Szene aktiv sein soll, zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Alle anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon.

In einem Zivilprozess erstritt er außerdem ein hohes Schmerzensgeld, von dem er bis heute nichts gesehen hat. Dafür musste er sich bei dieser Gelegenheit vom Anwalt der Gegenseite fragen lassen, ob die Beerdigung denn wirklich so luxuriös ausfallen musste. Doch, sagt Knabe, diese Anerkennung als Opfer rechter Gewalt bedeute ihm etwas. Auch wenn sie an Matthias' Tod nichts ändert.

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