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Rationalisierung von AsylverfahrenWenn KI die Akten liest

Schleswig-Holsteins Justizministerin von der Decken will künstliche Intelligenz nutzen, um Asylanträge zusammenzufassen. Flüchtlingsrat sieht Risiko.

Liest künftig erst mal die KI: Asylantrag Foto: Frank Molter/dpa

Ihr Name ist Ada, und sie prüft die Schicksale von Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten. Nach Baden-Württemberg setzt nun auch Schleswig-Holstein den „Akten-Durchdringungs-Assistenten“, kurz Ada, ein, um Anträge zu lesen und zusammenzufassen.

Für die Kieler Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) ist das Projekt ein Beispiel für „digitale Innovation, föderale Zusammenarbeit und praktische Justizanwendung“. Der Flüchtlingsrat warnt dagegen vor Risiken für die Betroffenen: Wenn die KI komplexe Sachverhalte und Notlagen nicht versteht, könnten Menschen zu Unrecht abgeschoben werden.

In Baden-Württemberg ist Ada bereits seit mehreren Monaten im Einsatz. Der „Durchdringungs-Assistent“ lese die Akte, erkenne „relevante Informationen“ und erstelle „eine Art digitalen Klebezettel“, heißt es in einer Mitteilung des CDU-geführten Justiz- und Migrationsministeriums in Stuttgart.

Den Rich­te­r:in­nen soll das Zeit sparen. Das klappt offenbar: Baden-Württemberg rühmt sich, deutschlandweit zu den Ländern mit den schnellsten Asylverfahren zu gehören – dank neuer Strukturen im Gerichtswesen, aber auch wegen des digitalen Helferleins Ada.

Erfolgreiche Testphase

Auch in Schleswig-Holstein soll Ada eine „schnellere, standardisierte Vorprüfung ermöglichen“. Die Testphase, die im Juni 2025 startete, sei so erfolgreich verlaufen, dass Ada früher als geplant im Echtbetrieb eingesetzt werden konnte, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Die Datensicherheit sei gewährleistet – Schleswig-Holstein setzt im Rahmen seiner Digitalstrategie auf deutsche oder europäische Softwarelösungen.

„Die Beschleunigung von Verfahren ist natürlich wünschenswert, ebenso die Arbeitsentlastung für Richter:innen“, sagt Leonie Melk, Sprecherin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein. Es sei zu erwarten, dass vor allem wenig aussichtsreiche Verfahren beschleunigt würden. Aber generell sieht sie den Einsatz der KI skeptisch: „Das Risiko für die Betroffenen ist nicht zu unterschätzen.“

Denn die KI erkennt bekanntlich nur, was ihr vorher eingegeben wurde. So „besteht die Gefahr, dass Fluchtgründe sowie schutzbringende Aspekte nicht beachtet werden, da nicht alle Wörter, die eine politische Verfolgung beschreiben, vom System erkannt werden“, befürchtet Melk. „Die Ausführlichkeit der Akten kommt ja gerade durch die komplexen Lagen in Herkunftsländern, verschlungene Wege nach Europa und perfide Systeme politischer Verfolgung zustande.“

Bei Asylklagen gehe es für viele Menschen um alles: „Um sichernden Schutz oder gefährliche Abschiebung.“ Melk wünscht sich daher „eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Fluchtgeschichten“. Schließlich gehe es um das individuelle Recht auf Asyl.

Es bleibt das grundsätzliche Problem, dass neue Technologie an marginalisierten Gruppen getestet wird

Selbst wenn die Software wenig Fehler mache, bleibe das grundsätzliche Problem, dass „neue Technologie an marginalisierten Gruppen getestet wird“, sagt Melk. „Dass der ADA ausgerechnet hier eingesetzt wird, ist menschenrechtlich und ethisch nicht zu rechtfertigen und eher durch die derzeitige politische Lage zu erklären.“

Das Justizministerium verspricht, dass die neue Software im Jahr 2026 überprüft wird. Dabei soll es vor allem um Bearbeitungszeiten und Arbeitsentlastung gehen.

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