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Racial Profiling vor GerichtVerdächtige Hautfarbe

Schwarze Menschen, die in Gegenden wie St. Pauli wohnen, müssen scheinbar hinnehmen, dass sie weniger Rechte haben als andere.

Drogenkontrolle auf der Reeprbahn in Hamburg: meistens trifft es Schwarze Foto: Daniel Bockwoldt, dpa

Hamburg taz | Wie verhält man sich möglichst unauffällig, während man sich als Schwarzer Mensch durch ein Stadtviertel bewegt, in dem andere Schwarze Menschen auf der Straße Drogen verkaufen? Die Antwort ist leider: Es ist nicht möglich. Das zeigen nicht nur Schilderungen Schwarzer Be­woh­ne­r*in­nen und Be­su­che­r*in­nen dieser Viertel, sondern das hat nun auch das Hamburger Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Geklagt hatte der 35-jährige Barakt H., der ehemals aus Togo nach Deutschland kam und seit mehreren Jahren auf St. Pauli wohnt – wo er ständig auf Drogen und Ausweispapiere kontrolliert wird. Zu Unrecht, hatte das Verwaltungsgericht Ende 2020 geurteilt: Auch an „gefährlichen Orten“ dürfe die Polizei nicht völlig anlasslos kontrollieren. „Es müssen gewisse Anhaltspunkte für einen Bezug der kontrollierten Person zur entsprechenden Gefahr – hier also der Betäubungsmittelkriminalität – vorliegen“, so der Richter.

Das ließ die Innenbehörde, die nicht gerade für starke Nerven bekannt ist, was ihr eigenes Ansehen betrifft, nicht auf sich sitzen. Sie ging in Berufung – und bekam Recht. Im Januar hob das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzliche Urteil auf und begründete die Entscheidung damit, dass das Verhalten des Klägers in der entsprechenden Situation durchaus Anlass für einen Verdacht gegeben habe.

Was hatte H. verdächtig wirken lassen? Der 35-Jährige war an dem Abend im November 2017 zusammen mit seinem Freund und Nachbarn Rasmus R. vom Training in einem Fitnesscenter zurück nach St. Pauli gefahren, zuvor hatten sie noch Einkäufe im Supermarkt erledigt, um gemeinsam zu kochen.

Mit der schweren Tasche auf der Schulter, ins Gespräch vertieft, liefen sie eine Straße nahe der Reeperbahn entlang. Dabei hätten sie konspirativ gewirkt, so eng seien sie beieinander gegangen, sagten die Po­li­zis­t*innen vor Gericht. Sie hätten sich über die Schulter umgeguckt, an ihren Taschen herumgezuppelt, und als sie die Po­li­zis­t*in­nen sahen, ihre Schritte beschleunigt.

Die Taschen seien sehr schwer gewesen, mit den Sportsachen und dem Supermarkteinkauf, sagte H. aus, er habe sie deshalb von einer Schulter auf die andere verlagert. Eng aneinander gelaufen seien sie bestimmt, wie zwei Freunde eben, die sich unterhalten. Den Schritt beschleunigt hätten sie hingegen nicht beim Anblick der Strei­fen­po­li­zis­t*in­nen – „dazu ist dieser Anblick viel zu alltäglich auf St. Pauli“, sagte R.

Bankrotterklärung eines Rechtsstaats

Doch das Gericht glaubte den Po­li­zis­t*in­nen. Das tun Gerichte bis auf seltene Ausnahmen immer und verantworten damit eine riesige Lücke in der demokratischen Gewaltenteilung. In den Augen des Richters stand somit fest, dass H. und R. sich konspirativ und typisch für die Szene der Drogenkriminalität verhalten hätten. Zwar seien es einzeln betrachtet alltägliche Handlungen gewesen, die für sich genommen keinen Anlass zur Identitätsfeststellung lieferten, jedoch „in Zusammenschau mit dem Alter von Anfang/Mitte 30 Jahren“ sehr wohl Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellten.

Nun zum Elefanten im Raum: Welcher weiße Mensch wird kontrolliert, weil er Anfang/Mitte 30 ist und mit seinem Freund zu eng aneinander läuft und die Sporttasche von einer auf die andere Schulter verlagert? Richtig, nur einer, der mit einem Schwarzen Menschen unterwegs ist. Wenn dieses Alltagsverhalten aber für Schwarze Menschen ausreicht, sich verdächtig zu machen, kann man als Schwarze Person auf St. Pauli nicht mehr leben. Das heißt, man kann, aber nur, wenn man dafür, wie jetzt vom Gericht für gesetzeskonform erklärt, seine Rechte abgibt. Es ist die Bankrotterklärung eines Rechtsstaats, der vorgibt, vor dem Gesetz seien alle gleich.

In Dresden hatte ein Kläger kürzlich Erfolg – allerdings ebenfalls bislang nur in der ersten Instanz, ob es zur Berufung kommt, ist noch offen. Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte eine Identitätskontrolle des Guineers Elhadji B. durch die Bundespolizei für rechtswidrig erklärt. Die beteiligten Po­li­zis­t*in­nen hatten zugegeben, am Chemnitzer Bahnhof nur Schwarze Personen kontrolliert zu haben.

Auch auf St. Pauli kontrolliert die Task Force Drogen ausschließlich Schwarze Menschen und weiße, die mit Schwarzen unterwegs sind – im Görlitzer Park in Kreuzberg ist es ähnlich. Nur gibt die Polizei das ungern zu.

Für die Betroffenen ist der Weg durch die Instanzen teuer und mühsam. Barakat H. könnte im letzten Schritt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Aber er ist erschöpft vom jahrelangen Rechtsstreit. Die Erfolgsaussichten halten sich ohnehin in Grenzen.

Am Ende bleibt den Betroffenen nur die Erkenntnis, dass sie vom Staat nichts erwarten können. Sie sind auf die Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen.

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2 Kommentare

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  • Genau für solche Sachen ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte da.



    Denn wie so oft ist die Juristerei ein von Meinungen und Ansichten geprägtes System von Abwägungen und Abschätzungen.

  • Ein Urteil der Schande.