Prozess um Racial Profiling: Polizei darf weiter kontrollieren
Ein Schwarzer Bewohner von Hamburg St. Pauli hatte Recht bekommen, als er die Polizei verklagte. Nun hob die zweite Instanz das Urteil zum Teil auf.
Hamburg taz | Im Berufungsverfahren der Hamburger Innenbehörde gegen einen Schwarzen Bewohner St. Paulis ist heute früh das Urteil ergangen. Das Oberverwaltungsgericht hob den Richterspruch der ersten Instanz zum Teil auf und folgte damit der Darstellung der Innenbehörde. Der Kläger Barakat H. hatte die Polizei für vier Situationen angezeigt, in denen er aus seiner Sicht Opfer einer rassistischen Polizeikontrolle geworden war.
In der Verhandlung ging es nur noch um zwei der vier Situationen – eine hatte die Innenbehörde selbst als rechtswidrig anerkannt, eine andere hatte der Kläger zurück gezogen. Bei einer der noch offenen Situationen zog die Innenbehörde während der Verhandlung ihre Berufung zurück. Bezüglich der letzten Situation folgte das Oberverwaltungsgericht nun der Innenbehörde. Die Begründung wird das Gericht erst in den kommenden Wochen bekanntgeben.
Für H.'s Anwalt Carsten Gericke ist das Urteil eine vertane Chance. „Vor dem Hintergrund der gestrigen Beweisaufnahme sind wir ebenso überrascht wie enttäuscht“, sagt er. Die Entscheidung zeige die existierenden institutionellen Widerstände, wenn es darum gehe, Rassismus in der Polizeiarbeit zu adressieren. „Das Gericht hat die Chance verpasst, den gesellschaftlichen Entwicklungen, die von der weltweiten Black Lives Matter-Bewegung angestoßen wurden, Rechnung zu tragen und auf eine diskriminierungsfreie Kontrollpraxis der Hamburger Polizei hinzuwirken“, so Gericke.
„Konspiratives Verhalten“?
Im November 2017 war H. gerade mit seinem Freund Rasmus R. auf dem Rückweg vom Sport und vom Einkaufen gewesen, als sie zwischen der Reeperbahn und der Hafenstraße überraschend aufgefordert wurden, ihre Personalien zu zeigen. Die Polizisten hatten ausgesagt, H. und R. hätten sich „konspirativ“ verhalten, seien eng aneinander gegangen, hätten beim Anblick der Polizisten ihren Schritt beschleunigt und sich umgeguckt.
H. und R. sagten hingegen aus, sie hätten sich ganz normal unterhalten, das Auftauchen der Polizei zunächst überhaupt nicht auf sich bezogen und demzufolge auch nicht ihre Schritte beschleunigt oder sich umgesehen. Der Richter des Oberverwaltungsgerichts folgte offenbar der Darstellung der Polizisten.
H. und sein Anwalt wollen jetzt die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und dann prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Die nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht.
Leser*innenkommentare
Bolzkopf
Jaja, letzlich muss da wohl wieder der EGMR den Richtern die Optik graderücken ... wie im Fall der Brechmittelgabe die der EGMR ganz zurecht als Foltermethode verboten hat.
Im Gegensatz zu deutschen Gerichten...
05989 (Profil gelöscht)
Gast
Die Feinde der Verfassung sitzen in den Innenministerien...
Per Nachname
@05989 (Profil gelöscht) Naja, das Oberverwaltungsgericht hat gerade das Gegenteil festgestellt.
Lowandorder
@Per Nachname Wie sagte ein Kollege - Kategorie Überflieger - als er nach Erprobung dort: “Öh - OVG-Richter? Nö.
Die kochen auch nur mit Wasser - daß sei allerdings kalkhaltiger. Er wolle lieber Vorsitzender werden!“
(als berufsmäßiger Sitzenbleiber konnte nur zustimmen!;))
unterm—— entre nous —-
Als der Kollege das 2x aufgefordert wurde - an der VwGO-Reform mitzuarbeiten - sagte er - des Sitzenbleibens bi lütten leid: “Aber nur gegen Vorsitz!“ It works!;))
&!HH ? Lot mi an Lann!
Als ich einst mitbekam: In HH mußte erst durch die Ziviljustiz - eh du VerwRi werden kamnst - sagte ich Nej tak!
& „ … da verzichtete ich weise -
Dann auf den letzten Teil der Reise“
Soweit mal (war Refi am Hess. VGH!):
(“Herr Kollege - selbst bei 2er-Kandidaten kann man sich nicht darauf verlassen - daß sie die richtige Gesinnung haben!“ O-Ton - mann soll halt nicht unbedarft in der Bibliothek rumquatschen! Gelle.;)((
Per Nachname
@Lowandorder Prost!