Racial Profiling bei der Polizei: Tausende fordern Studie
Seehofer hatte die Untersuchung zu rassistischen Kontrollen abgesagt. Nun fordern sie mehr als 67.000 Menschen in einer Petition zurück.
Die Petition fordert die „Durchführung einer Studie zum ‚Racial Profiling‘ bei den Polizeibehörden des Bundes und der Bundesländer“. Durch die Black-Lives-Matter-Bewegung sei in Deutschland eine Debatte über das Thema entfacht worden. „Eine aufschlussreiche Studie ermöglicht eine auf Fakten, nicht Meinungen basierte Grundlage, um festzustellen, ob Handlungsbedarf besteht.“
Racial Profiling bedeutet, dass Menschen ohne konkreten Anlass nur aufgrund äußerer Merkmale von der Polizei kontrolliert werden – etwa wegen ihrer Hautfarbe. Zuletzt sorgte etwa der Fall eines Hamburger Altenpflegers für Empörung, der von der Polizei von seinem Fahrrad gerissen, auf dem Boden fixiert und kontrolliert wurde, als er Hausbesuche machte – die Zivilfahnder hielten ihn für einen Drogendealer.
Racial Profiling ist in Deutschland verboten. Im Frühjahr hatte jedoch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Indizien dafür festgestellt, dass die Praxis hierzulande dennoch „ausgeprägt“ sei, und die Durchführung einer Studie zum Thema empfohlen. Denn empirische Untersuchungen fehlen bislang.
„Mit oder ohne den Bund“
Mitten in der Debatte über den Tod des Afroamerikaners George Floyd hieß es dann im Juni, das Bundesinnenministerium plane mit dem Bundesjustizministerium die Durchführung einer solchen Studie. Wenige Wochen später erklärte das Ministerium von Bundesinnenminister Seehofer (CSU), dieser sehe für eine solche Studie keinen Bedarf – schließlich sei die Praxis ja verboten. Dabei hatten sich selbst Polizeigewerkschaften offen für eine solche Studie gezeigt.
Einige Bundesländer erwägen nun Alleingänge. Er wolle die Studie anpacken, „mit oder ohne den Bund“, hatte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erklärt, von dem diese Initiative ausging. Die in Berlin mitregierenden Grünen nannten eine solche Studie „überfällig und dringend geboten“.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion mache sich für eine solche Studie stark – „schon vor dieser Petition“, sagte der Innenpolitiker Lars Castellucci. Es nutze auch der Polizei, „wenn wir die Diskussion auf Basis von Fakten und nicht auf der Basis von Unterstellungen führen. Herr Seehofer erweist den Polizistinnen und Polizisten einen Bärendienst, wenn er sich weiterhin gegen eine solche Studie wehrt.“
„Völlig unverständlich“
„Wenn die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft ist, dann gibt es auch in der Polizei rassistisches Fehlverhalten, auch wenn es verboten ist“, sagte auch die Migrationspolitikerin Filiz Polat (Grüne). Die Absage der Studie durch Seehofer sei „bis heute völlig unverständlich“. Um dem Racial Profiling gezielt entgegenwirken zu können, brauche es „dringend eine umfassende Datengrundlage“.
Das Petitionsrecht ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Grundsätzlich wird jedes eingereichte Anliegen vom Petitionsausschuss des Bundestags geprüft. Wird das Quorum von 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen erreicht, geschieht dies in der Regel in einer öffentlichen Sitzung. Der oder die Petent*in hat dann persönlich die Möglichkeit, dem Anliegen vor den Abgeordneten noch einmal Nachdruck zu verleihen.
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