„Querdenker“ mobilisieren nach Berlin: Großdemo vor Silvester?
Weil an Silvester Versammlungen wegen der Corona-Pandemie verboten sind, will die rechtsoffene Bewegung jetzt am 30. Dezember demonstrieren.
Vertreter von „Querdenken30“ sagten in einem auf der Internetseite der Berliner Initiative veröffentlichten Video, man hoffe zwar, dass man noch mit Rechtsanwälten gegen das Demonstrationsverbot am 31. Dezember vorgehen könne. Ansonsten halte man sich aber an die Gesetze und lade zu keiner verbotenen Demonstration ein. Berlin sei dann aber gerade am 30. Dezember eine Reise wert. „Kommt nach Berlin“, riefen die drei Vertreter.
Beim Berliner Verwaltungsgericht lag bis Dienstagnachmittag noch kein Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot am 31. Dezember vor.
Am 30. Dezember sind bereits am Vormittag um 9 Uhr und am Abend um 18 Uhr jeweils ein Fahrradkorso als Demonstration gegen „Querdenken“ angemeldet. Abends soll es mit 500 Teilnehmern vom Adenauerplatz zum Alexanderplatz gehen.
Der Initiator der Stuttgarter Initiative „Querdenken“, Michael Ballweg, hatte kürzlich angekündigt, voraussichtlich gegen das Demonstrationsverbot an Silvester zu klagen. Zugleich erklärte er, in jedem Fall würden Gegner der Corona-Einschränkungen in Berlin demonstrieren. „Es werden sicherlich viele Menschen nach Berlin kommen und von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch machen wollen.“
Demos zu Silvester und Neujahr verboten
„Querdenken“ hatte eine große Demonstration am Nachmittag des 31. Dezembers auf der Straße des 17. Juni zwischen Brandenburger Tor und Großem Stern mit 22.500 Teilnehmern angemeldet. Nach den aktuellen Corona-Regeln sind Demonstrationen am 31. Dezember und 1. Januar aber nicht erlaubt.
Die Polizei leitete bis zum 1. Dezember 1.064 Verfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Kundgebungen und Demonstrationen von Gegnern der Corona-Gesetze ein. Das antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux. Bearbeitet werden sie von der Ermittlungsgruppe „EG Quer“, die extra dafür im Mai eingerichtet wurde. Etwa 40 Prozent der Verfahren seien mittlerweile abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, hieß es.
Die Senatsinnenverwaltung stellte weiter fest: „An zahlreichen Demonstrationen gegen die Beschränkungsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie in Berlin nahmen auch Rechtsextremisten und „Reichsbürger“ teil.“ Der Anteil der Extremisten sei „variabel“ und lasse sich nicht immer eindeutig feststellen. Die Rechtsextremisten würden eine „geringe, aber relevante Teilmenge“ der Bewegung bilden.
Bei der großen „Querdenken“-Demonstration am 29. August hatten sich viele Teilnehmer nicht an die Abstandsregel gehalten. Am 18. November war eine ähnliche Demonstration von der Polizei mit Hilfe von Wasserwerfern aufgelöst worden, weil fast niemand einen Mund-Nasen-Schutz trug.
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