Queere Jugendliche in Schleswig-Holstein: Ministerin besteht auf „Deadnames“
In Schleswig-Holstein werden Zeugnisse auf die Namen ausgestellt, queere Jugendliche abgelegt haben. Bundesweit machen zahlreiche Behörden es anders.
Eigentlich feiert Schleswig-Holsteins Regierung gerne die Vielfalt. Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzender Daniel Günther hat – als bundesweit erster Regierungschef – die Schirmherrschaft für alle Christopher Street Days (CSD) im Land übernommen. Doch im Alltag bestehen Hürden für die Gleichstellung non-binärer oder queerer Personen weiter. So werden Schulzeugnisse auf die Namen ausgestellt, die im Pass stehen, auch wenn genderqueere Kinder und Jugendliche sie abgelegt haben.
Dabei ist der Wechsel des Namens für viele trans Jugendliche ein wichtiger Schritt. „Wenn die Schule diesen Namen ignoriert, entsteht jeden einzelnen Tag eine kleine Verletzung“, sagte Sophie Schiebe, queer-politische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bei einer Parlamentsdebatte über die sogenannten Deadnames. Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) aber lehnt die Nennung von anerkannten selbst gewählten Namen queerer Schüler*innen in Zeugnissen ab.
Das erschwere „den Schulwechsel, die Suche nach Praktikumsplätzen oder den Übergang in Ausbildung und Studium in unnötiger Weise“, sagt Moritz Griepentrog, Landesgeschäftsführer des queeren Jugendnetzwerks Lambda Nord. Die Gruppe fordert, dass in Schleswig-Holsteins Schulen der Ergänzungsausweis, der aus der Selbsthilfe entstandenen Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti), anerkannt wird.
Bundesweit erkennen Behörden den Ausweis an
Der dgti-Ausweis ähnelt dem offiziellen deutschen Personalausweis, allerdings mit dem Wunschnamen und mit einem aktuellen Passfoto. Gültig ist er nur in Kombination mit dem Personalausweis. Bundesweit erkennen ihn zahlreiche Behörden bereits an.
Warum klappt das nicht an Schleswig-Holsteins Schulen? Das wollte Griepentrog vom Bildungsministerium wissen. Für die elektronische Übermittlung der entsprechenden Gutachten habe die Behörde „eine Gebühr von stolzen 150 Euro verlangt“, sagt Griepentrog. Es sei „schade, dass eine Landesregierung, die sich die Diskriminierungsfreiheit auf die Fahnen schreibt, ihre Argumente hinter einer Bezahlschranke versteckt“.
Es gebe kein einzelnes Gutachten, sagt hingegen Wilko Huper, Sprecher des Bildungsministeriums, auf taz-Anfrage. Der Antrag, den Griepentrog stellte, habe eine ganze Reihe von rechtlichen Bewertungen und Einzelfallprüfungen umfasst. „Für eine solch umfassende Auskunft werden nach der Kostenverordnung in der Regel Gebühren erhoben“, so Huper. Denn die Antwort kostet Arbeitszeit und Aufwand für „Recherche, Prüfung, Aufbereitung und gegebenenfalls Schwärzungen personenbezogener Daten“.
Wie das Ministerium zu der Frage steht, lässt sich nachlesen. Bereits im Februar 2026 diskutierte der Landtag darüber, wie sich „Sensibilität für queere Vielfalt an Schulen fördern“ lasse. Schiebe forderte damals, dass an Schulen der dgti-Ergänzungsausweis anerkannt werde.
Es ging auch um gendersensible Sprache. Die hatte die heutige Bundes- und frühere Landesbildungsministerin Karin Prien (CDU) in schriftlichen Arbeiten untersagt – trotz des Protests der im Land mitregierenden Grünen. „Eine Diffamierung von Gendersprache halten wir für absolut falsch“, betonte deren schulpolitischer Sprecher Malte Krüger im Februar. Die Grünen seien weiterhin dafür, eine geschlechtergerechte und inklusive Sprache zu fördern.
Landesbildungsministerin Dorit Stenke (CDU)
Stenke aber führt den Kurs ihrer Vorgängerin fort. Ihre Fachabteilung habe die Frage geprüft, ob Zeugnisse mit dem Wunsch- statt mit dem Pass-Namen ausgestellt werden könnten. „Wir haben uns das genau angeguckt; wir haben überlegt, ob wir da nicht großzügig sein können, aber es macht keinen Sinn, an der Stelle großzügig zu sein. Wir werden das nicht machen“, sagte Stenke in der Debatte. Es gebe zu viele rechtliche Stellungnahmen und gerichtliche Entscheidungen, die dem entgegenstünden.
„Im Schulalltag werden Schülerinnen und Schüler auf Wunsch selbstverständlich bereits vor einer amtlichen Änderung mit ihrem selbstgewählten Namen angesprochen. Auch in schulischen Schriftstücken kann dieser Name verwendet werden“, sagt Ministeriumssprecher Huper jetzt auf Nachfrage. Aber bei Zeugnissen sei die Lage anders: „Zeugnisse sind amtliche Urkunden mit Nachweisfunktion gegenüber Dritten, etwa bei einem Schulwechsel, bei Bewerbungen, im Übergang in Ausbildung oder Studium. Deshalb müssen die Angaben auf dem Zeugnis grundsätzlich mit den amtlichen Personendaten übereinstimmen.“
Der Verein Lambda Nord will nun beim CSD in Lübeck am 14. und 15. August gezielt Spenden sammeln, um die 150 Euro für das Gutachten aufzubringen. Das Ziel sei, so Griepentrog, „eine queerfreundliche Verwaltungspraxis zu etablieren, die Zeugnisse unbürokratisch auf den selbst gewählten Namen ausstellt“.
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