Publizistin über Staatsbürgerschaftsrecht: „Rückschritt in die 80er Jahre“

Künftig soll nur eingebürgert werden, wer sich „in die deutschen Lebensverhältnisse“ einordnet. Das ermögliche Behördenwillkür, kritisiert Ferda Ataman.

In einem Saal sitzen mehrere Menschen nebeneinander

Alles deutsche Staatsangehörige: Einbürgerung im Stuttgarter Rathaus Foto: Lichtgut/imago

taz: Frau Ataman, Sie haben den Bundestag aufgerufen, der am Donnerstag anstehenden Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts nicht zuzustimmen. Warum?

Ferda Ataman: Den Aufruf unterzeichnet haben über 1.000 Menschen, darunter etwa 100 Professorinnen und Professoren und zahlreiche Initiativen, Juristinnen- und Anwaltsvereine. Das ist ein ziemlich einmaliges Bündnis aus Migrantenorganisationen und Rechtsexperten. Unsere Kritik richtet sich unter anderem gegen die Wischiwaschi-Formulierung, dass in Zukunft bei Einbürgerungen eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ vorausgesetzt werden soll. Damit bekommen Behörden einen willkürlichen Spielraum, ob jemand Deutscher werden darf oder nicht. Das wäre ein Rückschritt in die 80er Jahre.

Warum?

Erst seit den 90er Jahren gibt es einen Anspruch auf Einbürgerung, der sich nach einigermaßen klaren Kriterien richtet. Du kannst hingehen und sagen: So, ich bin jetzt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland, sichere meinen Lebensunterhalt, habe mir nichts zuschulden kommen lassen, ich würde jetzt gern deutsche Staatsangehörige werden. Vorher lag das allein im Ermessen der Behörden. 2000 wurde dann das Ius sanguinis, also das Abstammungsprinzip, um Elemente des Ius soli ergänzt, also des Geburtsortsprinzips. Wer hier als Kind von ausländischen Eltern geboren wird, die schon länger in Deutschland leben, wird automatisch Deutsche*r. Das waren wahnsinnige Fortschritte.

Im Entwurf der Regierung geht es um den Passentzug für Doppelstaatler*innen, die sich im Ausland terroristischen Gruppen angeschlossen haben. Der Rest sind Änderungsanträge von Union und SPD im Bundestag. Laut Begründung soll so die Einbürgerung von Menschen in Mehrehe verhindert werden. Das ist doch nicht schlecht, oder?

Ich bin nicht prinzipiell dagegen, Vielehen als Ausschlusskriterium für die Einbürgerung zu behandeln. Aber dann soll man auch nur das in den Gesetzestext schreiben. Dort steht aber: „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet“.

Ferda Ataman, 39, ist Publizistin und Kolumnistin. Sie ist Sprecherin des postmigrantischen Netzwerks "Neue deutsche Organisationen".

Der zweite Halbsatz ist ja gerade erst ergänzt worden. Damit ist die Formulierung nun differenzierter. Ihnen reicht das nicht?

Nein. Der Halbsatz ist ja nur ergänzend, eine schwammige Forderung nach einer Art Leitkultur bleibt. Wie bitte soll die Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse gemessen werden? Soundso viel Bier im Jahr?

Das Innenministerium wollte einen Passus zur Mehrehe im Gesetz, das Justizministerium nicht. Nun kommt er über das parlamentarische Verfahren zustande. Wie bewerten Sie das?

Es geht sehr stark um Symbolpolitik. Die ganze Debatte um Vielehe wurde durch einen Fall in Gang gesetzt, über den die Bild groß berichtet hat. Beide Ministerien haben mir auf Anfrage gesagt, dass ihnen keine weiteren Fälle bekannt sind. Dass die Ministerien sich nicht einigen konnten, zeigt zudem, wie unausgegoren der Vorschlag ist, und dass es offenbar starke Vorbehalte gab. Die werden jetzt durch das parlamentarische Verfahren einfach umgangen.

Sie kritisieren auch, dass nur eingebürgert werden soll, wessen Identität eindeutig geklärt ist. Dass das Parlament daran ein Interesse hat, ist doch berechtigt und nachvollziehbar, oder nicht?

Natürlich. Das Problem ist, dass es keine explizite Härtefallregelung gibt. Menschen die aus Kriegs- und Krisenländern flüchten, können nicht einfach im Konsulat nach Unterlagen fragen. Sie werden aber vermutlich lange in Deutschland leben. Wenn sie auf absehbare Zeit nicht eingebürgert werden können, ist das integrationspolitisch ein Desaster.

Warum?

Die Möglichkeit der Einbürgerung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Integration und gleichberechtigte Teilhabe. Und wir haben in Deutschland ohnehin schon zu wenig Einbürgerungen und nicht zu viele: 2018 haben sich nur 2,2 Prozent der Menschen einbürgern lassen, die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das heißt auch: Die Wohnbevölkerung ist in Deutschland nicht deckungsgleich mit der Wahlbevölkerung. Rund fünf Millionen Menschen leben schon seit mindestens zehn Jahren in Deutschland und dürfen nicht wählen. Damit ist diese Gruppe größer als die der CSU-Wähler.

Wer bei der Identität gelogen hat, dem soll künftig innerhalb von zehn und nicht nur von fünf Jahren die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden können. Auch das kritisieren Sie. Warum?

Falsche Angaben zu machen ist natürlich alles andere als legitim. Es scheint tatsächlich Fälle gegeben zu haben, in denen Leute nach fünf Jahren zu den Behörden kamen und gesagt haben: Eigentlich bin ich der und der, ändert das bitte. Aber: In Zukunft wartet diese Person dann eben zehn Jahre. Und ein Gesetz betrifft ja immer alle. Die vielen anderen, die nicht gelogen haben, sind dann ja auch zehn Jahre lang Staatsbürger auf Widerruf. Und ganz grundsätzlich halte ich den Entzug von Staatsbürgerschaften als Sanktionsmittel für den falschen Ansatz in einem demokratischen Rechtsstaat.

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