Prozesse wegen Glyphosat in den USA: Bayer gewinnt erstmals

Wende im Kampf um den mutmaßlich krebserregenden Unkrautvernichter? Erstmals erringt Bayer im Streit um Glyphosat einen juristischen Sieg in den USA.

Roundup-Behälter im Real

Hier ist Glyphosat drin: Unkrautvernichter Roundup Foto: rtr

SAN FRANCISCO/WILMINGTON afp/rtr | Bayer hat im jahrelangen Streit um den mutmaßlich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat erstmals einen juristischen Sieg in den USA errungen. Ein Gericht in Kalifornien befand, dass das Mittel nicht ein substanzieller Auslöser einer Krebsart bei einem Kind gewesen sei.

„Das Urteil der Geschworenen zur Frage der Kausalität zu unseren Gunsten beendet das Gerichtsverfahren und entspricht sowohl der Einschätzung der zuständigen Regulierungsbehörden weltweit als auch den umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus vier Jahrzehnten“, erklärte der deutsche Konzern in der Nacht auf Mittwoch in einer Stellungnahme.

Das Urteil ist das vierte dieser Art im Zusammenhang mit dem Mittel, das unter dem Markennamen Roundup bekannt ist. Bei den früheren drei unterlag Bayer. Der Konzern hatte sich die Glyphosat-Klagen 2018 bei der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme von Mosanto ins Haus geholt.

Wie die Anwälte der Klägerin Destiny Clark mitteilten, gab es aus Sicht der Geschworenen keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup und der Krankheit des Jungen Ezra Clark. Allerdings prüfe man eine Berufung.

Mutter versprühte Herbizid

In ihrer Mitte September bei einem Gericht in Los Angeles eingereichten Klage hatte die Mutter Monsanto dafür verantwortlich gemacht, dass ihr Sohn am sogenannten Burkitt-Lymphom, einer seltenen und besonders aggressiven Krebsart, erkrankt ist.

Der Klageschrift zufolge war das Kind dem Unkrautvernichter ausgesetzt, als die Mutter dieses auf ihrem Grundstück versprühte. Der Junge war vier Jahre alt, als bei ihm im Jahr 2016 das Burkitt-Lymphom festgestellt wurde. Dieses Lymphom zählt zu den am schnellsten wachsenden Tumorarten.

Ein Sprecher von Bayer erklärte, das Unternehmen habe „großes Mitgefühl für Ezra Clark und seine Familie“. Die Geschworenen hätten jedoch „die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Fall sorgfältig abgeworfen“ und seien zu dem Schluss gekommen, „dass Glyphosat nicht die Ursache seiner Krankheit ist“.

Die Anwälte der Klägerin erklärten, es handele sich um einen „sehr ungewöhnlichen Fall“. Die Geschworenen-Jury sei nur gefragt worden, ob die Krebserkrankung des Jungen darauf zurückzuführen sei, dass er Roundup ausgesetzt gewesen sei. Beweise zum Verhalten von Monsanto seien nicht erlaubt gewesen. Möglicherweise würden sie in Berufung gehen.

Bei sachgerechter Anwendung angeblich sicher

Monsanto sieht sich wegen Roundup in den USA bereits mit zahlreichen Klagen konfrontiert, in denen das Herbizid als Ursache von Krebserkrankungen benannt wird. Das US-Unternehmen war im Jahr 2018 von Bayer aufgekauft worden. Der Leverkusener Chemiekonzern übernahm damit auch die juristischen Probleme von Monsanto.

Bayer betont stets, dass Roundup bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf entsprechende Einschätzungen unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte hingegen 2015 konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

Im vergangenen August zog der Leverkusener Konzern in dem Streit vor das Oberste Gericht der USA. Bayer beantragte dort eine Revision des sogenannten Hardeman-Falls.

In diesem Fall hatte ein Bundesberufungsgericht in San Francisco im Mai eine Verurteilung des Konzerns zu Schadenersatz in Millionenhöhe an den an Krebs erkrankten Edwin Hardeman bestätigt, der jahrelang Roundup verwendet hatte. Zur Begründung hatte es in dem Fall unter anderem geheißen, Monsanto habe nicht genügend vor den gesundheitlichen Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt.

Im Mai stieg Bayer aus einem Vergleichsverfahren mit dem Ziel einer milliardenschweren Einigung mit zehntausenden Klägern aus. Stattdessen entwickelte der Konzern einen Fünf-Punkte-Plan, mit dem künftigen Rechtsrisiken zu Roundup begegnet werden soll.

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