Prozess wegen rechtsextremer Hetze: Es bleibt bei Strafe auf Bewährung
Der Rechtsextremist Sven Liebich hatte die Grüne Renate Künast verleumdet. In Halle wurde er nun erneut wegen Volksverhetzung verurteilt.
Das Landgericht Halle bestätigte Informationen der Initiative HateAid, dass im Berufungsverfahren drei Fälle von Beleidigung fallen gelassen wurden. Das Amtsgericht hatte ihn der Verleumdung zweier Politiker für schuldig befunden sowie der Beleidigung, übler Nachrede und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen. Liebich erklärte vor dem Berufungsgericht, seine Äußerungen seien durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
Renate Künast hatte 2020 wegen der verleumderischen Aussagen Liebichs von Facebook Auskunft über Nutzer verlangt, die herabsetzende Kommentare über sie veröffentlichten, und im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde Recht bekommen. Politiker müssten sich auch in einer öffentlichen Debatte eine auf die Person abzielende öffentliche Verächtlichmachung oder Hetze nicht gefallen lassen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damals.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus 1986 zum Thema Gewalt gegen Kinder in Familien. Ein Abgeordneter hatte damals eine Parlamentarierin gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Künast hatte daraufhin dazwischengerufen, „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“.
Der rechtsextreme Netz-Aktivist Liebich hatte dies Jahre später auf seiner Facebook-Seite aufgegriffen und dort den Kopf von Künast mit dem Zitat ergänzt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt.“ Unter dem Beitrag gab es zahlreiche herabsetzende Kommentare über die Politikerin.
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