Prozess vor Hamburger Arbeitsgericht: Vattenfall will nicht blechen

Erfolgreich klagte ein Hamburger Betriebsrat gegen seine Gehaltskürzung. Der schwedische Energiekonzern hat aber nun Berufung eingelegt.

Beschäftigte demonstrieren gegen Vattenfall

Schon länger wenig beliebt bei den Beschäftigten: Protest gegen Vattenfall in Hamburg 2011 Foto: Angelika Warmuth/dpa

HAMBURG taz | Der schwedische Energiekonzern Vattenfall will einfach nicht klein beigeben: Nachdem der Konzern vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen den Betriebsratsvorsitzenden des Konzerns in Deutschland, Rainer Kruppa, verloren hatte, hat Vattenfall nach Angaben der IG Metall nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.

„Vattenfall hätte gut daran getan, den Konflikt beizulegen, indem es, anstatt Berufung einzulegen, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg akzeptiert“, sagt Ina Morgenroth, Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg.

Zu dem im Mai dieses Jahres begonnenen Prozess vor dem Arbeitsgericht war es gekommen, weil Vattenfall dem langjährigen Betriebsrat Kruppa im September 2020 das Gehalt massiv gekürzt hatte – von ehemals rund 160.000 Euro brutto im Jahr auf Tarifniveau K1. Das liegt bei etwa 5.500 im Monat und entspricht seinem Gehalt von 2002 (taz berichtete).

Anlass war eine interne Prüfung, nach der der Konzern offenbar überrascht von ­Kruppas Gehalt war und befand, dass es zu hoch sei. Nicht nur Kruppa, auch drei weitere Betriebsratsmitglieder sind seither von Kürzungen betroffen. „Das sind Verfahren, in denen Vatten­fall versucht, Betriebsräte klein zu halten“, sagte Kruppa zu Prozessbeginn der taz. Nachdem mehrere interne Einigungsversuche scheiterten, habe sich Kruppa zur Klage entschlossen.

Das Arbeitsgericht Hamburg urteilte im September zugunsten Kruppas. „Vattenfall muss an den getätigten entgeltrelevanten fachlichen und persönlichen Beurteilungen und Erklärungen der Vergangenheit festhalten“, freut sich die IG Metall, die Kruppa im Prozess gegen Vattenfall unterstützte.

Gehalt müsste nachgezahlt werden

Nach dieser Entscheidung müsste der Konzern nun eigentlich Kruppa die fehlende Differenz zwischen dem nach Ansicht des Gerichts geltenden und dem gekürzten Gehalt auszahlen. Durch die Berufung steht das nun aus.

Nach der Berufung sieht die Gewerkschaft den Gesetzgeber in der Pflicht. „So erfreulich die Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Sache ist, so wenig ändert sie am bestehenden Reformbedarf der Betriebsverfassung“, sagt Morgenroth. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits sei die aktuelle Rechtslage für Be­triebs­rä­t:in­nen unzumutbar. „Die wenigsten wollen sich in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang wiederfinden.“ Es fehle an klaren Regeln, wie Gehaltsentwicklungen für länger freigestellte Betriebsräte ausgestaltet sein müssen.

Dementsprechend sei es auch egal, dass Kruppa ein vergleichsweise hohes Gehalt hat. Das hatte er auch vor Gericht offen zugestanden. Zugleich aber war auch die Richterin am Arbeitsgericht zum Auftakt des Prozesses darüber erstaunt, dass das den Konzern 20 Jahre lang nicht behagte.

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