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Prozess um Oury Jallohs TodPolizist soll 11.000 Euro zahlen

Im Prozess um den Feuertod von Oury Jalloh muss der angeklagte Polizist 10.800 Euro Strafe zahlen. Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung schuldig.

Die Todeszelle: Journalisten besichtigen den Raum, in dem Oury Jalloh starb Bild: dpa

MAGDEBURG afp | Im Prozess um den Feuertod des Asylsuchenden Oury Jalloh ist der angeklagte Polizist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sprach den Angeklagten am Donnerstag der fahrlässigen Tötung schuldig.

Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gestorben. Er soll dort eigenhändig mit einem Feuerzeug eine Matratze entzündet haben, obwohl er gefesselt war.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten Polizisten eine Geldstrafe von insgesamt 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Die Nebenklage, die die Familie Jallohs vertritt, forderte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

In einem ersten Verfahren war der Mann vom Landgericht Dessau 2008 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch aber wegen erheblicher Lücken in der Beweiskette wieder auf, weshalb der Prozess noch einmal neu aufgerollt werden musste.

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18 Kommentare

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  • H
    @Hans

    "Drogendealer, aha, woher kommt der Vorwurf, von der Polizei, die ihn festnahm und unter derer Aufsicht er verbrannte."

     

    Erst informieren, dann schreiben. Er ist dafür zu eine mehrjährigen Haftstrafe veruteilt worden.

  • H
    Hans

    Ich finde die Kaltschnäuzigkeit mancher KommentatorInnen hier ziemlich übel. Hier ist ein Mensch unter Aufsicht der Polizei verbrannt, ein bisschen mehr Einfühlsamkeit bitte.

     

    @13.12.2012 17:25 Uhr

    Hmm, klar, ich hör die Klingel nicht, ich mach am besten auch die Kamera aus und verlier die Videoaufzeichnung der Nacht, Zufälle gibts,

    DIE GIBT ES NICHT!

     

    @Piet @Keksesser

    Drogendealer, aha, woher kommt der Vorwurf, von der Polizei, die ihn festnahm und unter derer Aufsicht er verbrannte.

     

    Hmm, und es ist weniger abwegig, dass sich ein Mensch das Leben nimmt indem er sich selbst unter fast unmöglichen Umständen (wie kam das Feuerzeug in die Zelle, wieso gibt es keine Spuren des Brandes darauf, wie hat er es überhaupt gefesselt geschafft das Feuerzeu in seine Hand zu bringen und dann das entsprechende Material zu entzünden,...) verbrennt, als abgeschoben zu werden.

    Selbstverbrennung kommt als Suizid fast ausschließlich aus demonstrativen Gründen vor.

  • V
    vic

    @ @vic

    "dümmliche Unverschämtheit"?

    Ihre Meinung sei Ihnen gegönnt.

    Ich hab meine.

  • B
    BonzenJäger

    Wer Profitiert von Dummen und Blöden Beamten ?

  • I
    Icke

    Eine Verhöhnung des Rechtsstaats. Hier würde sogar Loriot das Lachen vergehen. Das hälst Du doch im Kopp nicht aus!

  • MG
    Molly Grue

    ... scheint ja ein gewaltiger Aufreger zu sein (Achtung Ironie).

    Was solls, erst ein "Penner" mit Kopfverletzung, weiß man woher die rührte, dann ein "Bimbo", und beides in derselben Zelle unter "Aufsicht" desselben Mannes. Zufälle gibt es.

  • W
    wauz

    Was im Artikel fehlt, kann man anderweitig herausbekommen. Der genaue Betrag der Geldstrafe it nämlich 10800. (Wieso "weiß" afp das nicht?). Das sind genau 360 mal 30 Euro. Alles klar?

     

    Damit wird die ganze Sache beerdigt und der Typ bleibt weiter Polizist.

  • K
    Keksesser

    Das der vor unmittelbarer Abschiebung stehende und unter Drogen stehende Jallow Suizid begangen hat, ist natürlich viel abwegiger, als das Polizisten ihn vorsätzlich angezündet haben?

     

    Wie krank und korrupt ist dieser Rechtsstaat eigentlich?

  • P
    Piet

    Die 10800€ für einen afrikanischen Drogendealer

    gehen hoffentlich an eine Suchthilfeeinrichtung!

  • V
    @vic

    "auch Afrikaner nicht einfach so verbrennen"

     

    Das ist polemischer Unsinn vom warmen Sofa. Der Tatvorwurf war, dass der Polizist nicht auf die Klingel reagiert hatte (nachdem diese von Opfer mehrfach mißbräuchlich betätigt wurde). Das ist tragisch. Dass Sie hier aber unterstellen, der Polizist habe den Mann absichtlich verbrennen lassen, ist eine dümmliche Unverschämtheit.

  • S
    s3basti8n

    Fahrlässig?

    ich denke es war wohl eher Vorsätzlich.

    das Beste ist das solchen Menschen weiter für unsere Sicherheit sorgen, als BEAMTE!

    Für ne Beleidigung sind doch schon 2K € fällig,

    straffrei Leuten beim sterben zuschauen, is schon ganz toll und keiner distanziert sich von solchen Kollegen.

  • D
    Demo

    Heute um 19 Uhr findet am Hermannplatz in Neukölln eine Demonstration statt, um auf die skandalösen Umstände dieses Prozesses und das viel zu milde Urteil hinzuweisen.

     

    Kommt zahlreich!

     

    Oury Jalloh, das war Mord!

  • SW
    S. Weinert

    @ reorient

     

    Sie bringen zwei Dinge durcheinander. Im vorliegenden Fall wurde der Polizist zu einer Geldstrafe verurteilt, Entschädigungszahlungen (= Schadensersatz + evtl. Schmerzensgeld) nach dem BGB bleiben davon unberührt.

    Während der Schadensersatz anhand tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. Einbussen (z.B. Einkommmen) bemessen wird, richtet sich eine Geldstrafe in der Regel nach dem zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen. D.h. beim Schadensersatz zahlen alle gleich, bei der Geldstrafe zahlt ein Polizist weniger als ein Arzt, dafür mehr als z.B. ein ALG-II-Empfänger.

    Mit Rabatt hat das nichts zu tun, der Sinn liegt darin, dass sich der Verurteilte eine bestimmte Zeit über finanziell einschränken soll (deshalb werden zummeist auch Strafen nach Tagessätzen bestimmt). Dieser Zeitraum soll beim Millionär oder Polizisten identisch sein.

  • W
    wauz

    Sowas kommt dabei heraus, wenn man Journalismus durch den Filter "Presseagentur" schickt: alle wesentlichen Informationen fehlen! Wieviel Tagessätze sind es? Reicht es zu einer zwingenden Entfernung aus dem Dienst? Was gibt es zur Frage eines Disziplinarverfahren sonst noch hören?

    Solche Artikel sind unter dem Niveau der taz und sollen es auch bleiben!

  • L
    leser

    @taz: Bitte gebt auch die Zahl der Tagessätze an. Erst mit dieser Zahl kann man die Höhe der Strafe einschätzen.

  • M
    Michael

    Dieses Urteil ist ein Skandal!

    Jeder Bürger, der an einem verunfallten brennenden Fahrzeug einfach vorbeifährt, muss wegen unterlassener Hilfeleistung mit wesentlich empfindlicherer Bestrafung rechnen.

    Und hier nun ein Gefangener in der Obhut der Polizei, gefangen in einem Gebäude, das so hellhörig ist, dass zahlreiche Polizisten die Hilfeschreie eines Verbrennenden gehört haben müssten.

    In der Nebenniere des Toten wurden keine Stresshormone nachgewiesen. Das ist nur möglich, wenn er während der Verbrennung ohne Bewusstsein war.

    Wenn er aber bewusstlos war, hätte er in medizinische Behandlung und keinesfalls alleingelassen gehört.

    Und das alles in einem Haus voller Polizisten, die von alledem nichts mitbekommen haben wollen?

    Wer kann das glauben?

    Eher glaubt man an eine verschworene Gemeinschaft, deren Amtseid schon ziemlich lange her ist.

  • V
    vic

    7 Jahre hat es jetzt gedauert, dem Polizeibeamten beizubingen, dass man auch Afrikaner nicht einfach so verbrennen lässt. Viel zu gering, die Strafe.

  • R
    reorient

    Soll das etwa ein Rabatt-Preis sein? Da zahlt hierzulande u.U. ja sogar ein Arzt, der ein paar Zaehne faelschlicherweise gezogen hat, mehr an Entschaedigung.