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Prozess um Feuertod in PolizeizelleVisum für Oury Jallohs Bruder

Nun also doch: Der Bruder von Oury Jalloh, der in einem Polizeirevier in Dessau verbrannte, darf einreisen. Er will als Nebenkläger vor Gericht erscheinen.

Neun Jahre nach Jallohs Tod am 7. Januar 2005: Gedenken am Hauptbahnhof in Dessau-Roßlau. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Bruder des 2005 in einem Dessauer Polizeirevier verbrannten Oury Jalloh darf nun doch zu einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nach Deutschland reisen.

Das Auswärtige Amt teilte am Dienstag der Initiative „Gedenken an Oury Jalloh" mit, der Visumsantrag des Nebenklägers Mamadou Saliou Diallo sei „noch einmal umfassend geprüft worden". Daraufhin sei das Visum erteilt worden.

Neben anderen hatte die Internationale Liga für Menschenrechte bei Außenminister Frank-Walter Steinmeier gegen die Ablehnung des Visumsantrages protestiert.

Die Anwältin der Nebenklage, Gabriela Heinecke, sagte, sie hoffe sehr, dass ihr Mandant nun noch einen Flug bekomme, um am Donnerstag an der Revisionsverhandlung in Karlsruhe teilnehmen zu können.

Jalloh, ein Asylbewerber aus Sierra Leone, war 2005 an Händen und Füßen gefesselt ums Leben gekommen, als in seiner Zelle ein Feuer ausbrach. Die Ursache ist bis heute ungeklärt – trotz zweier Prozesse.

Die Botschaft hatte den Visumsantrag mit der Begründung abgelehnt, Diallos Absicht, vor Ablauf des Visums wieder auszureisen „konnte nicht festgestellt werden“. Auch habe er den „Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts nicht nachgewiesen.“ Diallos war in der Vergangenheit bereits vier Mal zu Gerichtsterminen nach Deutschland gekommen – und wie vorgesehen wieder ausgereist.

In der Revisionsverhandlung prüfen die Richter die Verurteilung eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Die Entscheidung des BGH könnte auch ein laufendes Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesursache beeinflussen.

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