Prozess gegen Neonazis in Thüringen: Deals mit den Tätern
Anfang 2014 überfielen Neonazis eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt. Jetzt stehen sie erneut vor Gericht – und werden milde behandelt.
Der Angriff vom 9. Februar 2014 löste wegen seiner Brutalität bundesweit Entsetzen aus. Das Erfurter Landgericht verurteilte elf Thüringer Rechtsextreme später zu Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren, vier wurden mangels Beweisen freigesprochen. Nur: Die Strafen mussten die Verurteilten nie antreten – weil der Bundesgerichtshof die Urteile im Mai 2020 aufhob, da diese mangelhaft begründet seien.
Am Montag nun sitzen die elf Neonazis, zehn Männer und eine Frau, deshalb erneut wegen des Ballstädt-Angriffs in Erfurt vor Gericht. Verhandelt wird diesmal allerdings nicht im Landgericht, sondern coronabedingt in der Messehalle. Vier Reihen braucht es, um die Angeklagten und ihre Anwälte unterzubringen, darunter auch Szeneadvokaten wie Wolfram Nahrath und Martin Kohlmann. Die Beschuldigten erscheinen mit Szenefreunden, breitbeinig und selbstbewusst, mit rechtsextremen Tattoos bis ins Gesicht, die sie teils abkleben müssen. Einer trägt eine Jacke mit „Blood“-Aufdruck, zu deutsch „Blut“. Blut, wie es auch in Ballstädt floss.
Drei der Angeklagten kommen diesmal allerdings in Handschellen, direkt aus der U-Haft: Thomas W., der den Angriff angeführt haben soll, André K. und Rocco B. Das Trio war Ende Februar mit fünf anderen festgenommen worden. Sie sollen noch während des ersten Prozesses die rechtsextreme Kameradschaft Turonen aufgebaut und später in großem Maßstab mit Drogen gehandelt sowie Geldwäsche und ein Bordell betrieben haben. Mitverhaftet wurde in dem Zuge auch einer der Verteidiger aus dem ersten Prozess: der Szeneanwalt Dirk Waldschmidt, kurzzeitig auch mal Verteidiger des Lübcke-Mörders Stephan Ernst.
Die Anklage wird mit Gähnen quittiert
Den elf Beschuldigten wird am Montag nun erneut die Anklage verlesen, sie verfolgen es gelassen, einer gähnt, einer gräbt die Hände in die Hosentaschen. Eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung hätten sie in Ballstädt begangen, als selbst erklärte Vergeltung für ein zuvor eingeworfenes Fenster im „Gelben Haus“. Der Steinwurf ist indes bis heute nicht aufgeklärt. Die Kirmesgesellschaft bestreitet, etwas damit zu tun zu haben. Und an dem Stein fand sich nur DNA von einem der Neonazis.
Die lange Verfahrensdauer wird jedenfalls strafmildernd für die Angeklagten wirken. Schon im Vorfeld gab es auf Anregung der Staatsanwaltschaft Gespräche über einen Deal: Geständnisse gegen Bewährungsstrafen. Dies setzt Richterin Sabine Rathemacher am Montag in die Tat um. Reihum bietet sie den Angeklagten nun Deals an, um den Prozess abzukürzen.
Der beschuldigte Hauptangreifer Thomas W. und der vielfach Vorbestrafte Marcus R. sollen für ein Geständnis nun eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren bekommen statt der zuvor verhängten dreieinhalb Jahre Haft. Für die anderen sollen es höchstens 14 Monate auf Bewährung sein, für Tim H., der im ersten Verfahren Mitbeschuldigte belastete, nur 9 Monate.
Tim H. und Ariane S. lehnen den Deal ab, da sie eine Einstellung ihrer Verfahren wollen. Die anderen Angeklagten stimmen zu. Drei lassen ihre Geständnisse sofort durch ihre Anwälte verlesen: Pauschal räumen sie ihre Tatbeteiligung ein – das war’s. Was genau sie taten und wer noch mitmachte, wollen sie nicht sagen. Er habe damals einen Filmriss gehabt, erklärt ein Beschuldigter. Mit den anderen Angeklagten will er nach der Tat nichts mehr zu tun gehabt haben. Wie er denn dann sagen könne, dass er bei dem Angriff dabei war, fragt Rathemacher. Das schließe sein Mandant „aus den Gesamtumständen“, antwortet sein Anwalt. Demnach sei es „möglich und sehr wahrscheinlich, dass er an der Tat beteiligt war“.
Die Deals seien nicht nachvollziehbar
Aber die Anwälte der Verletzten des Angriffs, die als Nebenkläger auftreten, intervenieren: Die Kurzgeständnisse seien nicht ausreichend. Und wer sich nicht erinnern könne, könne auch nichts gestehen. Ohnehin seien die Deals bei der Schwere der Gewalttaten nicht nachvollziehbar – insbesondere nicht für das Trio, dem schon wieder neue Straftaten vorgeworfen werden.
Die Nebenklageanwälte stellen im Fall Thomas W. und Marcus R. schließlich Befangenheitsanträge gegen alle RichterInnen. Gerade hier seien Bewährungsstrafen nicht verständlich, das vorgeschlagene Strafmaß wirke „willkürlich“. Ihre Mandanten könnten nicht mehr auf die Unparteilichkeit der Kammer vertrauen, es entstehe der Eindruck, das Verfahren soll „um jeden Preis“ schnell beendet werden.
Die Verletzten des Angriffs hatten sich zuletzt vehement gegen Deals mit den Neonazis ausgesprochen: Die Angreifer hätten Tote in Kauf genommen, sie gehörten hinter Gitter. „Für die Betroffenen wäre es ein Schock, wenn es zu keinen adäquaten Strafen kommt“, sagt ihr Anwalt Alexander Hoffmann. „Und für die Neonazis ein Sieg.“ Schon jetzt seien die Betroffenen „sehr enttäuscht“, dass die Täter auch nach sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt seien. Einige Opfer lebten weiter in Ballstädt, würden den Angeklagten immer wieder über den Weg laufen und lebten damit in ständiger Bedrohung.
Am Montag fordern deshalb auch UnterstützerInnen mit einer Kundgebung vor dem Gericht: „Kein Deal mit Nazis!“ Zuletzt schon hatten die „Omas gegen rechts“ dem Thüringer Justizminister Dirk Adams (Grüne) knapp 45.000 Unterschriften mit derselben Forderung übergeben. Ein Urteil ist bisher für Juli geplant.
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