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Prozess gegen ManningHöchstens 90 Jahre für Whistleblower

Der Zusammenlegung einiger Anklagepunkte gegen Bradley Manning wurde stattgegeben. Dadurch verringert sich die maximale Haftstrafe.

Vor dem Militärgericht: Bradley Manning. Bild: ap

WASHINGTON taz | Ein schwacher Trost für Bradley Manning. Dem 25-jährigen US-Whistleblower droht nun eine kürzere Gefängnisstrafe als bislang angenommen. Die Richterin des Militärtribunals in Fort Meade, Denise Lind, gab am Dienstag einem Antrag der Verteidigung statt, einige der Anklagepunkte zusammenzulegen. Dadurch wird die maximale Strafe von 136 auf 90 Jahre Haft verringert.

Die Verteidigung des Wikileaks-Informanten wertete die überraschende Entscheidung der Richterin als großen Teilerfolg. In seinem Antrag hatte Mannings Anwalt David Coombs die Höchststrafe durch die Zusammenlegung der Anklagepunkte ursprünglich auf 80 Jahre reduzieren wollen. Bislang war Lind im Militärprozess eher der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Während der Urteilsfindung hatte sie den entsprechenden Antrag der Verteidigung abgelehnt. Bei den Punkten geht es unter anderem um zwei Spionageurteile für die Weiterleitung von Protokollen aus dem Irak- und Afghanistankrieg sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Dokumenten. Dabei waren zuvor einzelne Prozesse zu jeweils eigenen Anklagepunkten gemacht worden.

„Um sie (die Dokumente; d.Red.) einem unautorisierten Individuum weiterzuleiten, musste er sie sich doch erst einmal holen“, argumentierte Coombs. Manning war vergangene Woche unter anderem wegen Spionage, Geheimnisverrats, Computerbetrugs und Diebstahls in 20 von 22 Punkten für schuldig erklärt worden. Er hat gestanden, rund 700.000 geheime US-Dokumente an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergereicht zu haben.

Im Fernsehsender CNN erklärte am Dienstag der Vater des Verurteilten, Brian Manning, für ihn sei sein Sohn unschuldig. „Logistisch kann ich nicht nachvollziehen, wie jemand derart viele Dateien aus einem Computerraum schmuggeln kann, in dem drei Leute sitzen“, sagte Mannings Vater. „Ich denke, er hat nach Effekten gehascht.“

Richterin Lind wird Mannings Strafmaß voraussichtlich noch in diesem Monat verkünden. Vorher muss sie jeweils rund 20 Zeugen der Anklage und Verteidigung anhören. Ungeachtet der Strafe: Manning kann theoretisch auch vor ihrem Ablauf aus dem Gefängnis entlassen werden.

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4 Kommentare

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  • H
    heiliger.vater

    --auja, nur 90 Jahre, da kann er ja schonmal für die jahre danach planen - am besten irgendwie im rahmen einer religion.

  • S
    sarko

    "Richterin Lind wird Mannings Strafmaß voraussichtlich noch in diesem Monat verkünden. Vorher(!) muss sie jeweils(!) rund 20 Zeugen der Anklage und Verteidigung anhören. Ungeachtet der Strafe: Manning kann theoretisch(!) auch vor ihrem Ablauf aus dem Gefängnis entlassen werden."

     

     

     

    My goodness , was haben die da für ein beknacktes Strafprozessrecht und Strafrecht ! Man fasst sich an den Kopf . Case-law , zurückreichend bis zu der Zeit des "Wilden Westens" ?

  • F
    friedbert

    Was hier irgendwie unter dem Tisch fällt, ist die Frage inwiefern

     

    Bradley Manning die Mißhandlungen von Abu Ghuraib mit aufgeklärt hatte,

     

    inwiefern er traumatisiert durch die Schuld der eigenen Leute überhaupt

     

    schuldfähig war, ob er unter Psychosen, Angstneurosen, Posttraumatischen

     

    Belastungsstörungen, ungewollter Zwangskomplizenschaft an Kriegsverbrechen zu zerbrechen drohte.

     

    Inwiefern hatten die Vorgesetzten ihre Aufklärungspflichten verletzt?

     

    Die US-Armee hat für Kriegsverbrechen gerade zu stehen vor der Öffentlichkeit. Die Allgemeinheit ist nicht der Feind der US-Armee, die

     

    für die Freiheit der Demokratien der Welt einsteht. Der Feind sind die autoritären Regime und die Psychopathen in den eigenen Reihen, die auch nicht geschützt gehören. Wer über Leben und Tod die Macht hat, muß besonders hohe Maßstäbe erfüllen! Dem kann man nicht durch Verblödung

     

    der Massen entfliehen ohne selbst ein Verbrecher(m/w) zu sein.

     

    Und ein Softwaresystem in dem einer alle Daten über die US-Armee+

     

    Geheimdienste im Irak abrufbar ist , dass derart schwach geschützt war, ist ein unverzeihliches Sicherheitsrisiko.

     

    Generell gehören solche Allmachts-ein Barrieren-Komplettsysteme

     

    aus dem Militärbereich strengstens verboten!!!!!!!!!!!

     

    Das gilt ebenso für Prism und Co. Kommen die Falschen doch im Besitz

     

    eines solches System(und es ist nur Code) ist der Schaden maximal!!!

     

    Der eigenen Dilletanz muss man sich eben auch stellen, ebenso der eigenen Kriegsverbrechen! Hätten die Amis aus Vietnam wirklich gelernt

     

    und keine Heldenepen verfilmt, dann wäre die Erfahrung Irak nicht so

     

    schlimm ausgefallen!

     

    Begnadigt Manning!

    • @friedbert:

      sehr sehr guter Kommentar...