Prozess gegen Manning: Höchstens 90 Jahre für Whistleblower
Der Zusammenlegung einiger Anklagepunkte gegen Bradley Manning wurde stattgegeben. Dadurch verringert sich die maximale Haftstrafe.
WASHINGTON taz | Ein schwacher Trost für Bradley Manning. Dem 25-jährigen US-Whistleblower droht nun eine kürzere Gefängnisstrafe als bislang angenommen. Die Richterin des Militärtribunals in Fort Meade, Denise Lind, gab am Dienstag einem Antrag der Verteidigung statt, einige der Anklagepunkte zusammenzulegen. Dadurch wird die maximale Strafe von 136 auf 90 Jahre Haft verringert.
Die Verteidigung des Wikileaks-Informanten wertete die überraschende Entscheidung der Richterin als großen Teilerfolg. In seinem Antrag hatte Mannings Anwalt David Coombs die Höchststrafe durch die Zusammenlegung der Anklagepunkte ursprünglich auf 80 Jahre reduzieren wollen. Bislang war Lind im Militärprozess eher der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Während der Urteilsfindung hatte sie den entsprechenden Antrag der Verteidigung abgelehnt. Bei den Punkten geht es unter anderem um zwei Spionageurteile für die Weiterleitung von Protokollen aus dem Irak- und Afghanistankrieg sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Dokumenten. Dabei waren zuvor einzelne Prozesse zu jeweils eigenen Anklagepunkten gemacht worden.
„Um sie (die Dokumente; d.Red.) einem unautorisierten Individuum weiterzuleiten, musste er sie sich doch erst einmal holen“, argumentierte Coombs. Manning war vergangene Woche unter anderem wegen Spionage, Geheimnisverrats, Computerbetrugs und Diebstahls in 20 von 22 Punkten für schuldig erklärt worden. Er hat gestanden, rund 700.000 geheime US-Dokumente an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergereicht zu haben.
Im Fernsehsender CNN erklärte am Dienstag der Vater des Verurteilten, Brian Manning, für ihn sei sein Sohn unschuldig. „Logistisch kann ich nicht nachvollziehen, wie jemand derart viele Dateien aus einem Computerraum schmuggeln kann, in dem drei Leute sitzen“, sagte Mannings Vater. „Ich denke, er hat nach Effekten gehascht.“
Richterin Lind wird Mannings Strafmaß voraussichtlich noch in diesem Monat verkünden. Vorher muss sie jeweils rund 20 Zeugen der Anklage und Verteidigung anhören. Ungeachtet der Strafe: Manning kann theoretisch auch vor ihrem Ablauf aus dem Gefängnis entlassen werden.
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