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Prozess gegen JVA-Beamten in LübeckMissbrauchsvorwurf bleibt bestehen

In Lübeck stand ein JVA-Beamter wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs einer Gefangenen erneut vor Gericht. Was sagte die Betroffene dazu?

Dienstagmorgen, kurz vor 9.30 Uhr im Landgericht Lübeck, Saal 154. Rechtsanwalt Böttner bindet sich routiniert erst im Saal die Krawatte. Große Manschettenknöpfe, braune Hosenträger, dann zieht er die Robe über. Der Fachanwalt für Strafrecht hat in mehr als zwanzig Jahren Prozesse ganz anderer Größenordnung geführt. Derzeit vertritt er einen der Angeklagten im Hamburger Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block.

Sein Mandant hingegen wirkt angespannt, ein JVA-Beamter, seit 1998 im Vollzugsdienst. Vor Prozessbeginn tritt seine Lebensgefährtin noch einmal zu ihm vor, beugt sich dicht an sein Ohr, flüstert ihm etwas zu und streicht ihm dabei über die Schulter, als wolle sie ihm einen Teil der Anspannung abnehmen. Seit zweieinhalb Jahren beschäftigt der Fall die Gerichte, durch drei Instanzen.

Vorgeworfen wird dem JVA-Beamten versuchter sexueller Missbrauch einer Gefangenen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte den Angeklagten L. deshalb am 4. September 2024 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro. Seine Berufung verwarf das Landgericht Lübeck im März 2025 als unbegründet. Auf seine Revision hob das Oberlandesgericht Schleswig dieses Urteil auf und verwies den Fall zurück an eine andere Kleine Strafkammer desselben Landgerichts. Weil eine solche Zurückverweisung bedeutet, dass Zeu­g*in­nen und Beweismittel noch einmal ganz neu bewertet werden, wurde am Dienstag erneut verhandelt.

Sexuelle Übergriffe von JVA-Bediensteten im Norden

Die taz hat die norddeutschen Justizministerien gefragt, wie verbreitet sexuelle Übergriffe von Bediensteten zwischen 2023 und 2026 in Gefängnissen sind.

Schleswig-Holstein meldet zwei bekannte Fälle seit 2023, dazu zwei Disziplinarverfahren mit Verdacht auf sexuelle Übergriffe. Zur Prävention schult das Land im dualen Studium Rollenklarheit zwischen Nähe und Distanz. Die JVA Lübeck hat als Reaktion auf den Fall ein eigenes Schulungsmodul dazu entwickelt, das künftig auch bereits aktiven Bediensteten offenstehen soll.

In Niedersachsen sind vier Disziplinarverfahren wegen Grenzüberschreitungen gegenüber Gefangenen erfasst, ob mit sexuellem Hintergrund, wird statistisch nicht getrennt.

In Bremen ist kein Fall gegen Gefangene bekannt. Dort rotieren Bedienstete zwischen den Abteilungen, damit keine zu engen Bindungen entstehen.

In Hamburg gibt es keinen dokumentierten Fall. Die Hansestadt behandelt Nähe und Distanz in einer eigenen Unterrichtseinheit der Ausbildung.

Was am 4. Dezember 2023 in einem Arbeitsbereich der JVA Lübeck tatsächlich geschah, lässt sich nur in groben Zügen rekonstruieren. Eine Kollegin betrat den Raum und meldete, was sie sah. Viel war es nicht: den Angeklagten von hinten, eine Bewegung, die sie als Schließen des Reißverschlusses deutet, ein verrutschtes Oberteil der Inhaftierten. Fest steht laut dem Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 4. September 2024: Der Angeklagte L. und die Inhaftierte begaben sich nach vorheriger Verabredung und im gegenseitigen Einvernehmen in den Lagerraum des Arbeitsbetriebs im Erdgeschoss, um sexuelle Handlungen auszuführen.

Der Angeklagte L. bleibt auch am Dienstag bei einer anderen Version. Eine Eilbestellung eines Kunden sei eingegangen, wofür er gemeinsam mit der Inhaftierten den Bestand geprüft habe. Sie habe bedrückt gewirkt, er habe nach dem Grund gefragt: Ihr Hund sei wenige Tage zuvor fünfzehn geworden, wegen ihrer Haft werde sie ihn wohl nicht wiedersehen. Um sie aufzumuntern, habe er ihr ein Handyvideo seines eigenen Hundes gezeigt, wie der das erste Mal im Schnee tobt. Private Handys sind auch für Beamte im Gefängnis strengstens untersagt.

Beide Kammern hielten diese Version für unglaubwürdig. Was die Inhaftierte selbst im Detail dazu zu sagen hat, blieb lange offen. Bis zu diesem Dienstag hatte sie abseits von ihrer polizeilichen Aussage in keiner Verhandlung ausgesagt. Verhandelt wird nicht, ob die sexuelle Handlung freiwillig oder erzwungen war, nicht einmal, ob sie vollzogen wurde, sondern ob es überhaupt zu einem Versuch kam.

Grundsätzlich hält der Gesetzgeber einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Bediensteten und Inhaftierten aufgrund der mit dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit für nicht möglich. Eine wirklich freie Zustimmung in einem solchen Machtgefälle ist rechtlich nicht herstellbar, selbst wenn beide Seiten von Einvernehmlichkeit sprechen.

Was sagt die Inhaftierte zu den Vorwürfen?

Dann betritt die Inhaftierte den Saal, in Handschellen, begleitet von zwei Beamten, sichtlich verunsichert über die Zahl der Zuschauer*innen. Mit ihrer Aussage rechnet kaum jemand, denn sie könnte von Paragraf 55 der Strafprozessordnung Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten. Entgegen dem Rat ihres Anwalts, so schildert sie, sagt sie dennoch aus, um den Beamten zu entlasten. Es sei niemals zu dem Versuch einer sexuellen Handlung gekommen, beteuert sie.

Aber das Gericht hält die Aussage der Zeugin für glaubwürdiger und verwirft die Berufung nach der sieben Stunden andauernden Verhandlung erneut als unbegründet. Damit bleibt es bei der Geldstrafe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, binnen einer Woche kann der Beamte erneut Revision beim Oberlandesgericht einlegen. Seit dem Vorfall ist er von der Führung seiner Dienstgeschäfte bei vollen Bezügen entbunden, das Betretungsverbot für die Anstalt besteht fort, ebenso das Disziplinarverfahren, das formal bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ruht.

Offen bleibt, wie es für ihn weitergeht, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr in den Dienst nach einer möglichen Rechtskraft überhaupt noch infrage käme. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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