Proteste gegen Zwangsräumung: Genossenschaft wirft unliebsame Mieterin auf die Straße
Die Ideal lässt ein Mitglied zwangsräumen, das fehlerhafte Abrechnungen erfolgreich bemängelte. Grund für die Kündigung ist jedoch eine anderer.
Foto: dpa | Paul Zinken
Am Anfang war der Ton zwischen den sieben Besucher*innen und dem Vorstandsmitglied der Ideal-Baugenossenschaft noch freundlich. Doch das änderte sich schnell. Denn bei der kleinen Gruppe, die Mittwoch um 12 Uhr in den Räumen der Ideal in Neukölln vorsprach, handelte sich um Unterstützer*innen des Bündnisses Zwangsräumung verhindern. Sie wollten einen Brief abgeben, in dem sie den Vorstand der Baugenossenschaft auffordern, die Räumung der Mieterin Wiebke Schneider, die eigentlich anders heißt, zurückzunehmen oder zumindest einen Räumungsaufschub zu gewähren.
Schneider wohnt seit 25 Jahren in einer Wohnung der Genossenschaft. Für den 7. September hat sich die Gerichtsvollzieherin angekündigt. „Wenn ich aus der Wohnung geräumt werde, kann ich nicht mehr weiterarbeiten“, sagt Schneider, die als Künstlerin arbeitet. Sie verweist darauf, dass sie sich in den vergangenen Monaten auf über 80 Wohnungsanzeigen ohne Erfolg beworben hatte. Ob ein ärztliches Attest, dass Schneider bei ihrer Wohnung eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes bescheinigt, einen Räumungsaufschub bewirkt, ist noch offen.
Schneider blickt mit Angst in die Zukunft. „Ich weiß nicht, was mich am 7. September erwartet“, sagt sie. Im Falle einer Zwangsräumung muss sie neben dem Verlust ihrer Wohnung auch noch für die Kosten der Räumung aufkommen. Trotzdem macht Schneider weiter einen kämpferischen Eindruck. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an alle Regeln gehalten.“
Die drohende Räumung ist die Folge einer Auseinandersetzung zwischen der Mieterin und der Baugenossenschaft. Schneider monierte Missstände und Mängel, unter anderem bei der Betriebskostenabrechnung. Die juristische Auseinandersetzung währte mehrere Jahre.
Unliebsame Mieterin
Dabei hatte die Mieterin auch Erfolge vor Gericht. Die Genossenschaft weigerte sich, Belegeinsicht zu gewähren und musste erst vom Gericht dazu verurteilt werden – inklusive richterlichem Durchsuchungsbeschluss für die Büroräume. Demnach stellte das Gericht etliche Unstimmigkeiten in den Abrechnungen fest – etwa Aufträge ohne Verträge oder Tätigkeitsnachweise und fehlerhafte Flächenangaben für die Wohnungen, berichtete das Mietermagazin bereits 2023 über die Auseinandersetzung.
Wiebke Schneider, Mieterin
Doch Schneider, die auch die internen Wahlen innerhalb der Genossenschaft kritisch beobachtete, galt bald als Querulantin. Ab 2023 folgten gleich mehrere Kündigungen mit unterschiedlichen Begründungen. Zuletzt warf die Ideal Schneider vor, Handwerker:innen den Zugang in die Wohnung verweigert zu haben – mit Erfolg. Die Genossenschaft konnte vor dem Berliner Landgericht einen Räumungstermin erwirken.
Dass die Ideal einen Aufschub gewährt, ist unwahrscheinlich. Das Vorstandsmitglied, das seinen Namen nicht nennen wollte, erklärte gegenüber der Delegation von Zwangsräumung verhindern, zu laufenden Verfahren keine Auskunft geben zu wollen.
Auf mehrmalige Anfrage der taz gab es von der Baugenossenschaft keine Rückmeldung. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern will die Mieterin weiter unterstützen. „Wir werden die drohende Räumung mit unseren Mitteln und Möglichkeiten begleiten“, sagte Bündnissprecherin Sarah Walter.
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