Protest gegen Gesetz für Sexarbeit: Keine Kuschelstimmung im Bett

Lobbyverbände und die Opposition halten das neue Gesetz zum Prostituiertenschutz für eine „Luftnummer“. Es treibe Huren in die Illegalität.

Ein Gesicht zwischen roten und weißen Regenschirmen, auf denen „Prostitution“ und „Rechte“ steht

Protest in rot-weiß vor dem Bundestag Foto: dpa

BERLIN taz | Es muss sich für Prostituierte angefühlt haben wie eine Provokation: Ausgerechnet am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, behandelte der Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes, das SexarbeiterInnen besser schützen sowie Kriminalität und Menschenhandel eindämmen soll. Sexlobby und Berufsverbände lehnen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz aber ab.

Das Gesetz, für das Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zuständig ist, führe mitnichten zu besseren Perspektiven von Prostituierten, sondern zum Gegenteil, beklagt etwa die Berliner Hurenberatungsstelle Hydra: Sexarbeit würde weiter stigmatisiert und illegalisiert. Hydra rief zu einem Protest vor dem Bundestag auf: Mit ausgebreiteten Laken als Symbol für ein wichtiges Arbeitsgerät im Sexgeschäft sollten KritikerInnen ihre Missbilligung am Schwesig-Papier ausdrücken. Doch die Aktion fiel mickrig aus.

Nur wenige Frauen bildeten mit weißen, roten und bunten Betttüchern eine Menschenkette. Gegenüber vom Bundestag liegen der Tiergarten und die Straße des 17. Juni, wo jeden Abend „sehr hübsche Damen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren“ ihre Dienste anbieten. So jedenfalls preist ein privates Stadtportal im Internet den Straßenstrich an.

Unter anderem an sie denkt Ministerin Schwesig, wenn sie – so wie am Donnerstag im Bundestag – versichert, dass künftig „Prostitution unter fairen Bedingungen“ ablaufe.

Illegalisierung befürchtet

Das bezweifelt die Opposition. So fürchtet Katja Dörner, Fraktionsvize der Grünen, dass das Sexgewerbe fortan in die Illegalität abwandere. Linken-Fraktionsvize Cornelia Möhring nennt das Gesetz eine „Luftnummer“: Damit würden weder Prostituierte geschützt noch Zuhälter bekämpft.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Prostituierte sich künftig anmelden und einmal im Jahr gesundheitlich beraten lassen müssen. SexarbeiterInnen unter 21 Jahren sollen öfter zur Beratung. Bordellbetreiber müssen ihr Geschäft anmelden und ihre Zuverlässigkeit überprüfen lassen. Flatrate-Sex – einmal zahlen und so viel Wums wie möglich – soll verboten werden, Freier müssen Kondome verwenden.

Das Gesetz war zwischen Union und SPD von Beginn an umstritten. Während es die SPD liberaler anlegen wollte, drängten CDU und CSU auf Restriktionen. Das machte Marcus Weinberg, CDU, am Donnerstag erneut deutlich. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion forderte, die Prostituierten bei ihrer Anmeldung auf ihre „Einsichtsfähigkeit“ zu testen: Sind sie in der Lage zu erkennen, was sie da tun? Darüber hinaus forderte er ein Arbeitsverbot für Frauen während ihrer Schwangerschaft.

Die Prüfung der Einsichtsfähigkeit lehnt der Prostituiertenverein Dona Carmen in Frankfurt am Main als „Idiotentest“ ab. Der Juristinnenbund wies im Vorfeld auf ein weiteres Problem für Prostituierte hin: Die Anmeldekosten könnten die Kommunen auf die SexarbeiterInnen umlegen. Das könnte für diese teuer werden und sie in die Abhängigkeit von Schleppern und Zuhältern treiben.

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