Pro & Contra zum Kopftuchverbot: Neutralität vs. Glaubensfreiheit
Bei dem Kopftuchprozess vor dem Arbeitsgericht am Donnerstag werden gewichtige Prinzipien abgewogen. Für beide gibt es gute Argumente.
Negative Glaubensfreiheit
W as wiegt schwerer: die Glaubensfreiheit von LehrerInnen oder PolizistInnen – oder die staatliche Neutralität in Sachen Weltanschauung? Bei so einer großen Frage muss man wohl schwere Geschütze auffahren. Bitte schön: Wem die Errungenschaften der Aufklärung, allen voran die Trennung von Kirche und Staat, von Glaube und Vernunft, etwas bedeuten, kann nur für Letzteres stimmen. In einem demokratischen Rechtsstaat kann es nur eine „Bibel“ geben: das Grundgesetz.
Zwar ist es nicht per se erwiesen, dass Frauen mit Kopftuch oder Nonnenhabit oder Männer mit Kippa gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestellt sind. Aber wie soll jemand, der sein Handeln danach ausrichtet, was ihm Gott, Allah oder das Spaghettimonster einflüstern, Kinder zu mündigen Bürgern erziehen und ihnen beibringen, alles zu hinterfragen – inklusive der Dogmen ihrer LehrerInnen?
Ähnliche Zweifel gab es auch beim Bundesverfassungsgericht (BVG), auf dessen Urteil sich nun die Kopftuchfreunde berufen. Zwei Richter schrieben in ihrer abweichenden Meinung, es sei „nicht realitätsgerecht“ zu meinen, die negative Glaubensfreiheit von SchülerInnen und Eltern bleibe unbeeinträchtigt, wenn LehrerInnen religiös konnotierte Kleidung tragen. Wir reden schließlich von Kindern, einem Abhängigkeitsverhältnis – und einer Vorbildfunktion!
Zudem: Wenn der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, was das BVG bejaht, sind das auch seine Amtsträger, seien es LehrerInnen oder PolizistInnen. Denn sie sind es, durch die der Staat handelt. Zwar ist es richtig, dass die Trennung von Kirche und Staat hierzulande nicht konsequent realisiert ist – Stichwort Religionsunterricht oder Kirchensteuer. Aber das ist kein Argument, den Laizismus nun komplett über Bord zu werfen. Susanne Memarnia
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Berliner Pseudolaizismus
Ausgerechnet Berlin zögert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Das liegt an der Feigheit der Hauptstadt-SPD, die fürchtet, andernfalls bei der Wahl im September Stimmen an die AfD zu verlieren, wenn sie das Kopftuch bei Lehrerinnen erlaubt.
Dabei steht das muslimischen Lehrerinnen in Deutschland nicht nur rechtlich längst zu. Berlin würde davon auch profitieren. Denn jede Frau mit Kopftuch, die als Lehrerin diesen Staat repräsentiert, ist ein Symbol für die Offenheit unserer Gesellschaft. Nichtmuslimische Schüler und Eltern könnten sehen, dass Frauen mit Kopftuch einen eigenen Kopf haben. Nicht jeder mag das ja glauben, gerade manche Atheisten sind sehr von ihrer eigenen geistigen Überlegenheit überzeugt. Lehrerinnen mit Kopftuch leben aber auch vor, dass sich muslimischer Glaube und die Identifikation mit diesem Staat nicht ausschließen müssen. Das ist das beste Argument gegen islamistische Rattenfänger, die das Gegenteil behaupten.
Die Berliner SPD versteckt sich hinter einem Pseudolaizismus, um den Status quo zu wahren. Wenn sie es mit der Trennung von Staat und Religion ernst meinen würde, dann müsste sie auch Weihnachtsfeiern, Nikolaus und Ostern an Schulen verbieten: So „neutral“ müsste sein, wer Religion per se für obskur hält. So weit geht sie aber nicht, denn das würde ja eine Mehrheit verärgern. Mit ihrer Doppelmoral gibt sie privaten Arbeitgebern, die sich sträuben, Frauen mit Kopftuch anzustellen, weil sie Angst vor den Reaktionen ihrer Kunden haben, ein schlechtes Vorbild ab.
Natürlich dürfen Lehrer und Lehrerinnen im Unterricht nicht missionieren. Aber das gilt für alle – nicht nur für Kopftuch tragende Lehrerinnen. Ein liberaler Staat sollte seinen Beamten aber auch keine diskriminierenden Bekleidungsvorschriften auferlegen. Daniel Bax
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