Frankreich ist zuletzt nach rechts gedriftet, Angriffe auf Migrant:innen und Jüd:innen nehmen zu. Auch die Kulturszene leidet. Eine Spurensuche.
Frankreichs Verbot, mit einer Abaya in der Schule zu erscheinen, ist bitter für muslimische Schülerinnen. Internationaler Protest bleibt aus.
Das Verbot des Ganzkörper-Gewandes Abaya ist eine politische Gratwanderung: entschlossene Verteidigung des Laizismus oder Ende der Toleranz?
Erziehungsminister Attal verbietet Schülern und Schülerinnen, aus religiösen Motiven lange Kleider zu tragen. Dafür muss er kein Gesetz erlassen.
Am Freitag rief der Muezzin der Kölner Zentralmoschee zum Gebet – und Kritik hervor. In Iran und der Türkei zeigt sich, wie kompliziert der Streit ist.
Aus laizistischer Perspektive sind Muezzin-Rufe so wenig ein Fortschritt wie andauerndes Kirchengebimmel. Und laut ist es in Köln sowieso schon.
Eine Gesetzesvorlage soll Laizität stärken. Doch in Frankreich werde der Islam nicht nur von Rechten als ausländische Religion betrachtet, sagt Alain Policar.
Immer stärker wächst sich staatliches Misstrauen in Frankreich zum Generalverdacht gegen Muslim:innen aus. Wird die Laizität zum Kampfbegriff?
Da lohnt es sich, zu sortieren wie Aufräumpäpstin Marie Kondō. Was vom Fest sollte in Zukunft bleiben? Was kann weg? Nichtchrist*innen geben Auskunft.
Deutschland ist tief von christlicher Dominanz durchzogen. Viele nicht- oder andersgläubige Menschen werden so unsichtbar gemacht.
Unsere Autorin lebt in Frankreich, und wundert sich: Die Schüler*innen dort interessierten sich für Religion in Deutschland.
Wir müssen die Meinungsfreiheit für alle entschiedener verteidigen. Auch von Muslimen darf man das erwarten.
Die politische Perspektive wird inzwischen häufig durch eine kulturalistische ersetzt. Für Menschenrechte und Selbstbestimmung ist das gefährlich.
In der Hagia Sophia findet nach ihrer Umwidmung das erste Freitagsgebet statt. Das Ereignis markiert das Ende der laizistischen Republik.
Niedersachsens große Koalition will Richterinnen das Kopftuch verbieten, dabei wollte es noch keine tragen. Kreuze in Gerichtssälen problematisiert Schwarz-Rot nicht.
Das Tanzverbot am Karfreitag ist passé. Es geht um die Privilegien einer Religion, der selbst in Bayern die Anhänger schwinden.
Tanzen als politischer Protest muss möglich sein. Es darf am Karfreitag nicht grundsätzlich verboten sein, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
In Deutschland wird gerne über ihre Feinheiten debattiert. Erdogans Terror gegen die Pressefreiheit aber sprengt auch hier die gemütliche Routine.
Frankreich diskutiert darüber, ob ein Verbot des Burkinis verhältnismäßig ist. Die Regierung beruft sich auf das Prinzip einer strikten Laizität.