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PreisaufsichtNetzagentur darf Konzerne überprüfen

Gastransporteure müssen der Bundesnetzagentur auch interne Berechnungen zur Verfügung stellen. Verbraucherschützer zufrieden: Urteil helfe, die Preise zu senken

Egal was das kostet: Die Netzagentur muss es wissen. Bild: ap/Ruhrgas AG

KARLSRUHE afp/ap Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Bundesregierung im Kampf gegen überhöhte Gaspreise den Rücken gestärkt. Das Gericht entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass die Bundesnetzagentur berechtigt war, von Gasnetzbetreibern geheime Daten über deren Preisgestaltung zu verlangen. Damit lehnte sie die Klage von drei Netzbetreibern ab, die auf den Wettbewerb verwiesen und ihre Geschäftsgeheimnisse verletzt sahen.

Mit den Daten hatte die Agentur einen Bericht für die Bundesregierung erstellt. Auf dessen Basis hatte die Regierung eine zentrale Regelung zur Senkung der Strom- und Gaspreise erarbeitet. Diese so genannte Anreizregulierung war vergangene Woche vom Kabinett beschlossen worden. Die Netzbetreiber müssen demnach ihre Preise für die Gasdurchleitung schrittweise dem des billigsten Netzbetreibers anpassen.

Für die Behörde dürfte es nun auch in ähnlichen Fällen einfacher werden, gegen möglicherweise überhöhte Gebühren für die Durchleitung von Gas vorzugehen. Die Netzagentur hatte in dem Bericht im vergangenen Sommer festgestellt, dass die 780 Gasnetzbetreiber kein Interesse haben, Kosten zu senken und niedrigere Kosten an Kunden weiterzugeben.

Mit dem Urteil scheiterte die Klage von drei Gasnetzbetreibern gegen das Auskunftsverlangen der Netzagentur. Sie hatten gegen die Auskunftsverfügung der Bundesnetzagentur Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Nach einer ersten Niederlage dort hatten sie ihre geheimen Betriebsdaten nur unter Vorbehalt an die Netzagentur übermittelt. Der BGH bestätigte nun das Düsseldorfer Urteil. Die geheimen Betriebsdaten blieben nur innerhalb der Bundesnetzagentur und wurden Konkurrenten nicht zugänglich gemacht. Daher sei der Schutz der Berufsfreiheit und des Geschäftsgeheimnisses nicht verletzt worden.

Der Bund der Energieverbraucher erklärte, die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Urteil "eine für das Land positive Entscheidung getroffen". Es seien allerdings noch viele Schritte zu tun, bis es einen die Preise senkenden Wettbewerb im Gasmarkt gibt, fügte er hinzu.

Die Durchleitungsgebühren in Deutschland seien auch nach der ersten Genehmigungsrunde durch die Netzagentur noch viel zu hoch. (AZ: KVR 16/06, 17/06, 18/06)

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