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Polizei gibt persönliche Daten weiterBei Beschwerde ausgeliefert

Eine Beschwerde über den rechten Polizeigewerkschafter Pfalzgraf zeigte: Stets reichte die Polizei die persönlichen Daten an die Polizisten weiter.

Gut informiert über politische Gegner: Bodo Pfalzgraf Foto: dpa

Berlin taz | Die persönlichen Daten von Menschen, die sich bei der Polizei Berlin über rechtsradikale Beamten beschweren, sind bislang umgehend an den betreffenden Polizisten weitergeleitet worden. Diese gängige Praxis in der Berliner Polizei ist durch eine Beschwerde von Christian Storch bekannt geworden. Der Bundestagsmitarbeiter hatte sich im Juni 2020 bei der Polizeipräsidentin Barbara Slowik über den Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, beklagt.

Pfalzgraf, langjähriger Chef der populistischen Polizeigewerkschaft DPolG Berlin, stand im Juni 2020 während der großen Black-Lives-Matter-Proteste in der Kritik. Vom offizielle Twitter-Account der DPolG schrieb er in Abgrenzung zum Hashtag #blacklivesmatter der Protestbewegung #Jedeslebenzählt – und nahm damit Anleihen an #alllivesmatter, einem Hashtag, den auch amerikanische Neonazis gerne zur Diskreditierung der Bewegung verwenden. Im Zuge dessen wurde auch thematisiert, dass Pfalzgraf in der Vergangenheit unter anderem Mitglied der rechtsextremen Republikaner war.

Christian Storch findet, dass Polizisten mit rechtsextremer Vergangenheit nichts im Dienst zu suchen hätten. Er sagt: „Mein Ziel ist es nicht, die gesamte Berliner Polizei zu diskreditieren. Im Gegenteil: Ich bin der Überzeugung, dass die meisten Beamten gute Arbeit machen. Aber diejenigen, die einen klaren rechtsextremen Hintergrund haben, sollten ausgeschlossen werden!“ Deswegen habe er einen Beschwerdebrief an die Polizei aufgesetzt.

Die Polizei leitete im Rahmen des Beschwerdevorgangs den Brief ungeschwärzt an Pfalzgraf weiter – mitsamt der persönlichen Adresse, der Handynummer und der Mail-Adresse von Storch. Der ist darüber zutiefst erschüttert: „Es kann doch nicht sein, dass die Daten von Bürgern an Beschwerdeempfänger weitergegeben werden! Meine sensibelsten Daten liegen nun bei einem ehemaligen Mitglied der rechtsextremen Republikaner herum.“

Gesetze nutzen

Dass seine Daten weitergegeben wurden, hat Storch herausgefunden, nachdem er eine erfolgreiche Informationsfreiheitsabfrage zum Vorgang an die Behörde schickte. Diese teilte ihm auf erneute Beschwerde über die Adressweitergabe dann mit, dass dies ein üblicher Vorgang sei und die Vorgehensweise 2015 mit der Datenschutzbehörde abgestimmt worden sei. Zur Bearbeitung von Beschwerden gehöre, dass der Name des Betroffenen sowie der Sachverhalt an den beschuldigten Polizisten mitzuteilen sei – auch weil der Polizist zum Vorgang Stellung nehmen soll:

Etwaige Absprachen seien in der Datenschutzbehörde aber nicht bekannt, so die aktuelle Beauftragte Maja Smoltczyk auf Anfrage der taz. Sie bestätigte Storch, dass die Weitergabe seiner sensiblen Daten unzulässig war. Zwar dürfe die Polizei den Inhalt der Beschwerde ebenso wie Storchs Namen weitergeben, aber Adressdaten, Handynummer und Mail-Adresse nicht. In ihrem Brief an Storch heißt es wörtlich: „Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten war unzulässig. Dies ist zu bemängeln.“

Die Datenschutzbehörde stellte einen Mängelverstoß im Verantwortungsbereich der Polizei fest und will den Vorgang nun zum Anlass nehmen, den Beschwerdeprozess bei der Polizei Berlin grundsätzlich zu überprüfen. Personenbezogene Daten über den Namen hinaus seien in der Regel unkenntlich zu machen: Ansonsten könnte „die Weitergabe von nicht erforderlichen personenbezogenen Daten von Be­schwer­de­füh­re­r*in­nen eine abschreckende Wirkung haben.“ Es sei zu befürchten, „dass dies künftig Bür­ge­r*in­nen davon abhalten könnte, sich über Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Polizei Berlin zu beschweren“, so Smoltczyk. Ähnliche Beschwerden wie von Storch habe es bislang aber nicht gegeben.

Praxis geändert

Die Datenschutzbehörde erwarte, dass die Polizei sich von nun an datenschutzkonform verhalte. Die Polizei habe gegenüber der Behörde angekündigt, die entsprechende Geschäftsanweisung für Beschwerden zu überarbeiten. Künftig sollen nur noch Namen und Sachverhalt bei Beschwerden weitergegeben werden, nicht jedoch Mail-Adressen, Wohnanschrift und Mobilfunknummer. „Diese Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten wird bei der Neufassung der internen Regelung berücksichtigt und bereits jetzt umgesetzt“, heißt es.

Storch überlegt, gegen den festgestellten Datenschutzverstoß Klage einzureichen. Zudem hat er noch eine erneute Informationsfreiheitsabfrage gestellt zum Austausch zwischen Polizei und Datenschutzbehörde.

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12 Kommentare

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  • " Ähnliche Beschwerden wie von Storch habe es bislang aber nicht gegeben."

    Rein faktisch hat es diese wohl nicht gegeben, hätte es aber bestimmt ,wenn auch nur irgendwer hätte erahnen können das Daten weitergegeben worden wären

  • So wenig Hirn in einer Behörde sollten den Posten kosten. Ich denke ein großes problem in Deutschland ist das Beamte nur deswegen stets befördert werden weil Sie in den Seilschaften vernetzt sind.

    • @SUSANNE FRIEDLICH:

      Das hat nichts mit Hirn zu tun.



      Das ist Absicht. Die Polizei ist durchsetzt mit mehr oder weniger rechtsnationalistischem Gedankengut.



      Bei der Polizei tummeln sich Rechtsextreme und deren Sympathisanten.



      Das wird wieder und wieder bestätigt.

      • @Elvenpath:

        Und die anständigen Polizisten werden nicht ernst genommen, eingeschüchtert, oder halten aus falsch verstandener Kollegialität die Klappe.



        Im Übrigen gilt auch hier: Wenn man die Treppe putzen will, muss man ganz oben anfangen zu fegen. So wie mit den Fischen und den Köpfen...

      • @Elvenpath:

        Richtig.

        • @yul:

          Vor allem aber die bekannte salvatorische Klausel - für noch jeden Scheiß! Gellewelle:



          “Wieso??! Ich darf das! Woll!

          ICH BIN DOCH POLIZIST • “

  • Mal was anderes: Bei wem beschwert man sich wenn sich der Leiter der örtlichen Polizeidienststelle ausländerfeindliche Verfehlungen leistet? Und geht das auch ohne das Opfer namentlich zu erwähnen? Das will nämlich nichts unternehmen, hat Angst. Aber so ändert sich ja auch nie was.

    • @Monika Jäger:

      Wenn das Opfer sich aus Angst nicht wehren will, kann und darf man nichts unternehmen. Sich über den Willen dieser Person hinwegzusetzen ist übergriffig, so sehr man es auch selber für richtig hält. Die Angst, dass sich die Situation unerträglich verschlimmert, könnte berechtigt sein! (Das Gegenteil von "gut" ist nicht "böse", sondern "gut gemeint".)

      Mit einer Beschwerde ohne Mitwirkung des Opfers kommen Sie auch nicht weit - gilt als unbeweisbares Hörensagen und könnte Ihnen als üble Nachrede etc. angehängt werden.



      Bei strafrechtlich relevanten Vergehen könnte man eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machen, aber ohne aussagewillige Zeugen kommen sogar Auftragsmörder der Mafia davon.

      Man kann Fälle sammeln und dokumentieren, vielleicht wagt irgendwann doch eins der Opfer den Schritt nach vorne, besonders, wenn es vielen ähnlich ging.



      Eine Stimme kann zum Schweigen gebracht werden, bei vielen wird es schon schwierig. Aber selbst bei MeToo war und ist es schwierig, etwas auszurichten.

  • Ist schon sehr vertrauensvoll, wenn ein Bundestagsmitarbeiter eine eigene Homepage hat und dort neben seinem Namen gerade mal die Postleitzahl preisgibt. Erstaunlich, dass so ein Mensch überhaupt politisches Interesse hat.

    • @rolf -berlin:

      Das mag ich, wenn man sich nicht auf das Problem sondern auf den Boten konzentriert und den mit Schlamm bewirft. Woher kenn ich das bloß ?

    • @rolf -berlin:

      Damit nicht rechtsradikale oder andere Schlägertrupps nachts vor der Wohnung stehen?



      Damit nicht ständig wüste Drohungen auf dem Handy aufploppen?



      Damit nicht dern Kindern auf dem Schulweg aufgelauert wird?



      Damit kein Farbeimer an die Haustür geklatscht wird?



      "So ein Mensch" hat halt auch Interesse an der Unversehrtheit seiner Gesundheit.

    • @rolf -berlin:

      Wieso sollte ine Bundestagsmitarbeiter mehr als die eigene Postleitzahl angeben? Erst ist doch kein Mandatsträger.