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Politologin über Whistleblower„Große Angst vor Denunziantentum“

Nicht alle Whistleblower werden zum Staatsfeind Nummer eins wie Julian Assange, sagt Annegret Falter. Dennoch müssen sie negative Konsequenzen fürchten.

Public enemy number one: Julian Assange Foto: dpa
Interview von Svenja Bergt

taz: Frau Falter, diese Woche beschließt die EU einen besseren Schutz für Whistleblower, auch die Bundesregierung hatte kürzlich Verbesserungen verabschiedet. Warum haben auf einmal alle ihr Herz für Menschen entdeckt, die auf Probleme hinweisen?

Annegret Falter: Whistleblower haben zur Aufdeckung von wirklich großen Missständen beigetragen. Katastrophale Zustände in der Pflege zum Beispiel, Steuerbetrug oder der Handel mit gepanschten Krebsmedikamenten. Und gleichzeitig bemerkt die Gesellschaft, was wir ohne Whistleblower zu lange nicht erfahren haben: Zum Beispiel, dass die Luft immer stärker mit Stickoxiden belastet ist, was für Kinder, Alte und Kranke lebensgefährlich sein kann.

Ein Whistleblower bei VW hätte also das Schlimmste verhindern können?

Wahrscheinlich. Wir wissen natürlich nicht, ob es nicht einen internen Hinweisgeber gegeben hat. Aber das Problem bei internen Meldungen ist bislang: Das Unternehmen kann sich entscheiden, ob es den Missstand beseitigt oder den Whistle­blower.

Und das soll sich künftig ändern?

Ja, und das war der größte Streitpunkt in den Verhandlungen bei der EU. Bislang ist es in Deutschland so: Whistleblower müssen sich erst einmal intern melden. Das führt nicht nur dazu, dass eine Behörde oder Firma einen internen Kritiker einfach mal kündigen kann, wenn er zu unbequem wird. Sondern auch dazu, dass sie Beiweise vernichten kann. Oder Zeugen beeinflussen. Künftig sollen sich Whistleblower auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden dürfen. Das ist schon mal extrem viel wert. Nur der dritte Weg, an die Öffentlichkeit zu gehen, der ist weiterhin eingeschränkt. Das ist nur erlaubt, wenn die Behörden nicht angemessen reagieren oder ein vordringliches öffentliches Interesse an dem Problem besteht.

Wie soll ein Hinweisgeber das einschätzen können?

Das wird schwierig. Sehr schwierig. Denn seit es Whistle­blowing gibt, gibt es auch die Gegenbewegung: Hinweisgeber sollen daran gehindert werden, Dinge öffentlich zu machen. Daher gehen solche Menschen weiterhin ein großes Risiko ein. Ihnen drohen Kündigungen, Schadenersatzklagen oder auch Strafen und das schafft leider auch die Richtlinie nicht ganz ab.

Europas Whistleblower

Brigitte Heinisch, Alternpflegerin, prangerte Missstände in der Pflege bei ihrem Arbeitgeber Vivantes an – und wurde gekündigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 2011 die Bundesrepublik dazu, Heinisch 15.000 Euro zu zahlen. Heinischs Recht auf freie Meinungsäußerung sei missachtet worden.

Antoine Deltour und Raphaël Halet, Ex-Mitarbeiter der Unternehmensberatung PwC, deckten durch ihre Hinweise auf, wie Luxemburg Großkonzernen dabei half, Milliarden an Steuerzahlungen zu vermeiden. Beide wurden zunächst auf Bewährung verurteilt, Deltours Strafe hat ein Berufungsgericht im vergangenen Jahr deutlich reduziert.

Brigitte Fuzellier, die ehemalige Chefin der Kolping-Stiftung Paraguay, deckte Korruptionsfälle auf. Sie wurde entlassen, ihr ehemaliger Arbeitgeber erhob seinerseits Vorwürfe gegen sie – vor Gericht wurde sie im vergangenen Jahr freigesprochen.

Diese Gegenbewegung ist in Deutschland besonders stark. Die Politik hierzulande hat in den vergangenen Jahren alles daran gesetzt, Regeln zum Schutz von Whistleblowern nicht umzusetzen. Woher kommt dieser Widerstand?

Das liegt vor allem an der starken Lobbyarbeit der Wirtschaft. Die Unternehmen haben ein großes Interesse daran, als Erstes auf entsprechende Meldungen zuzugreifen. Für dieses Ziel ist es immens nützlich, Whistleblowern generell eine Schädigungsabsicht zu unterstellen und genau das macht diese Lobby. Aber empirisch gibt es überhaupt keine Belege dafür, das Whistleblower Unternehmen schaden. In den USA ist es ja sogar umgekehrt: Da gibt es ein Belohnungssystem für Menschen, die Missstände melden – was aber auch zu Problemen führt. Klar, der finanzielle Anreiz kann bewirken, dass Menschen einfach deshalb etwas melden, weil sie auf Geld hoffen. Falschmeldungen lassen sich natürlich letztlich als solche erkennen und sind strafbar, schaden aber natürlich erst einmal.

Aber den Wikileaks-Gründer Julian Assange haben die USA wegen Verschwörung angeklagt, er wurde vor wenigen Tagen in seinem Londoner Exil festgenommen. Warum ist in den USA die Diskrepanz bei der Behandlung von politischen und wirtschaftlichen Whistle­blowern so groß?

In der Politik gibt es schon immer ein generelles Geheimhaltungsinteresse – in den USA wie auch in anderen Ländern werden in solchen Fällen häufig Gründe der inneren oder äußeren Sicherheit vorgeschoben. Im Fall Manning, Snowden und Assange geht es darum, potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Was hingegen Whistleblower in der Wirtschaft angeht, ist das anders: Da haben die USA schon früh den Nutzen für das Gemeinwohl erkannt.

Wäre ein Belohnungssystem denn auch für Deutschland etwas?

Das wird es in Deutschland nicht geben, dafür ist die Angst vor Denunziantentum hier viel zu groß. Das liegt in der spezifischen deutsche Geschichte: Es gab die Gestapo und die Stasi, die beide von Denunzianten profitierten. So erklärt sich ein Stück weit die große Furcht davor.

Wie grenzen Sie Whistleblower von Denunzianten ab?

Der Denunziant handelt im eigenen, der Whistleblower im öffentlichen Interesse. Der Denunziant erhofft sich Vorteile, der Whistleblower geht ein Risiko ein. Der Denunziant biedert sich an, der Whistleblower legt sich an.

Hinweisgeber und ihre Unterstützer sollen künftig Zugang zu rechtlicher, finanzieller und psychologischer Unterstützung bekommen. Wie müsste so etwas geregelt werden?

Ganz wichtig ist: Es darf nicht einfach eine zentrale staatliche Stelle werden. Denn die kann unmöglich Ahnung von allen Bereichen – von Chemikalien im Grundwasser über gepanschte Medikamente bis zu Risiken der Atomtechnologie haben.

Was wäre besser?

Wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden zuständig sind, das könnte funktionieren. Also zum Beispiel die Landesdatenschutzbehörden oder die Lebensmittelaufsicht.

Im Interview: Annegret Falter

ist Politologin und seit drei Jahren Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks.

Ein großes Problem von Whistleblowern, die an die Öffentlichkeit gegangen sind, ist: Sie bekommen mindestens in der Branche keinen Job mehr. Wie ließe sich das abfangen?

Man könnte zum Beispiel mit einem Fonds arbeiten. Wenn der Hinweis eines Whistle­blowers dazu führt, dass ein Unter­nehmen eine Strafe oder ein Bußgeld zahlen muss oder der Staat Geld sparen kann, dann fließt ein fester Prozentsatz in diesen Fonds. Und der könnte abhängig von der Bedürftigkeit Gelder verteilen. Damit würde man vermeiden, dass Menschen, wie etwa die Alten­pflegerin Brigitte Heinisch, erst mal auf eigene Kosten vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen.

Könnte die Bundesregierung das bei der Umsetzung der Richtlinie noch mit aufnehmen?

Das ginge. Denn die Richtlinie setzt nur Mindeststandards. Einen besseren Schutz von Whistle­blowern darf jeder EU-Mitgliedsstaat vorschreiben.

Momentan geht die Debatte aber in eine andere Richtung: Es sieht eher danach aus, als würde die Bundesregierung den Schutz so gering wie irgend möglich ausgestalten.

Das wäre in ein paar Punkten fatal. Zum Beispiel beschränkt sich die Richtlinie auf EU-Recht. Whistleblower sind also nur dann geschützt, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden.

Was immerhin von Lebensmitteln über Privatsphäre bis Luftverschmutzung einiges ist.

Ja, aber längst nicht alles. Das müssen die Mitgliedsstaaten unbedingt erweitern, damit auch geschützt ist, wer Verstöße gegen nationales Recht meldet. Ich befürchte, dass die Bundesregierung weiterhin verhindern will, dass sich Whistleblower gleich an eine externe Stelle, wie etwa die Staatsanwaltschaft wenden.

Immerhin: Der Bundestag hat Ende März das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet und damit den Schutz von Whistle­blowern schon mal etwas verbessert. Besteht also Hoffnung?

Ein bisschen. Aber auch nur, weil eine ganz tolle Koalition der Zivilgesellschaft, von Gewerkschaften und NGOs und von einem Teil der EU-Parlamentarier, sich für einen besseren Schutz starkgemacht hat. Das war ­geradezu eine Sternstunde partizipativer europäischer Öffentlichkeit. Wir müssen es schaffen, diesen Druck aufrechtzuer­halten. Damit es mehr Menschen gibt, die sich trauen, Missstände zu sehen und aufzudecken.

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6 Kommentare

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  • Was Gewerkschaften hierzulande, anders als in übrigen EU Ländern, hindert, Misstände, Fehlentwicklungen bis hin zu Anfangsverdächten systemischer Korruption in Gesellschaft, Administration, Parteien, Wirtschaft, Medien auch nur direkt zu benennen. ist das im Grundgesetz seit 1949 fehlende politische Streikrecht nachdem im November 1948 infolge Währungsschnittes im Mai jenen Jahres 10 RM zu 1 DM mit Freigabe der Preisgestaltung für Dinge täglichen Bedarfs, Grund, Boden, Mieten, Industriegüter bei gleichzeitigem Lohnstopp zum einzigen Generalstreik geführt hatte, dazu die 1953 auf Anraten deutschen Juristentages durch die Konrad Adenauer ausgesetztes Unternehmensstrafrecht, Recht auf Verbandsklage, auf dass die Kultur der Straflosigkeit ihre Chance behalte?.

    Damit will ich sagen, solange dieses politische Streikrecht für Gewerkschaften, Verbände, NGOs, Kirchen, erfolgreichen Referenden als Säule der Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche, nicht besteht, befinden sich Whistblower allemal in Gefahrenlagen, Übervorteilung, wie wir diese vom Märchen ungleichen Rennens des Hasen mit dem Igel kennen, wenn selbst gewerkschaftlich gewählte Betriebsräte wie bei VW, systemisch in Dieselgate Abgas Betrug eingebunden, straflos stumm bleiben können, mangels Unternehmensstrafrecht.

    Whistleblower können ein Fenster für Wandel öffnen, den Wandel selber herbeiführen können sie nur in Gemeinschaft mit anderen. Auch dafür brauchen Whistleblower ihren Schutz vor Diskriminierung als angebliche Denunzianten, beruflicher und alltäglicher Benachteiligung.

  • Ein interessantes Interview. Ich stimme zu, dass wir den Druck auf die Politik, Whistleblower zu schützen, aufrecht erhalten müssen.

    Öffentlichkeit hilft und unablässiges Engagement auch.

    Assange muss so schnell wie möglich auf freien Fuß gesetzt werden. Dafür gibt es Petitionen, die man unterschreiben sollte. Man kann den Parlamentariern in Deutschland, Frau Merkel usw. E-Mails und Briefe schicken, versuchen, sie auf FB und anderen sozialen Netzwerken zu kontaktieren.

    Was spricht für Assange?

    - Dass er Kriege anprangert und damit erschwert. Es gibt in der UNO-Charta das Gebot des Gewaltverzichts. Daran sollten sich auch die USA halten.



    - In Art. 1 GG steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Kriege und das damit verbundene Töten widerspricht dem. Dieses permanente Verletzen der Menschenwürde wird durch ihre Veröffentlichung erschwert. Kriege brauchen eine positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Deshalb wird Assange angegriffen.

    Kriege müssen zumindest erschwert werden, bis sie irgendwann ganz geächtet werden.



    Der dafür nötige Mut verdient Respekt und Würdigung. Alles Andere ist in diesem Zusammenhang zweitrangig.

  • …anschließe mich.

    unterm---für den Hinterkopf:



    Dank der längst allgegenwärtigen Datenerfassung!



    Ist es praktisch ausgeschlossen.



    Daß ein noch so gut “getarnter" Whistleblower.



    Nicht - intern - enttarnt wird. •



    (btw - diese via Soz&ArbR - früh erkannte “Gläsernheit"!



    Hat - via BE in KA (indem er den Senat “umgedreht" hat)!



    Zu der für die Öffentlichkeit & vorallem!



    Die Exekutive (bis heute in die Tischkante beißend!;(*



    Komplett überraschende Karlsruhe-Entscheidung zum.



    Aus dem Hut - zu recht - gezauberten.



    Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geführt.



    de.m.wikipedia.org...e_Selbstbestimmung



    & bis heute Schaum vorm Mund



    exIM&Präsi Ernst Benda (hahaha!;) den EuGH-Präsi. gekostet.

    kurz - Die Nerven liegen blank.



    Im - WirtschaftsIndustriellenBanken-Komplex - klar!



    &!! Ooch klar - kerr!



    Der sich dreist ranwanzenden - Exekutive^!^•

    Also immer feste druff - Auf dero Nerven - wa!



    Dero Herrdamschaftsgezeiten abgefeimt-verlogen Wagenburgschutz!



    Nò! Ab in die Tonne! Aber mit Wonne.

    • @Lowandorder:

      Zitat [Link]: „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist [...] das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist [...] im Grundgesetz [...] nicht ausdrücklich erwähnt [denn es] fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Datenschutz-Grundverordnung und nach Art. 8 der EU-Grundrechtscharta geschützt.“

      Soll mich das vielleicht trösten?

      Das blöde an der Debatte um das Recht auf informelle Selbstbestimmung, werter LOWANDORDER, ist für mich eindeutig, dass in der Wahrnehmung der Debattierenden eine Selbstbestimmung des „Fußvolks“ gar nicht vorkommt. Leute wie ich haben aus Sicht der Wortführer schlicht nicht das Recht darauf. Sie können sich allenfalls vereinnahmen lassen. Entweder von den „Guten“, oder von den „Bösen“.

      Nach den Gedanken und Absichten, die wir eventuelle verfolgen mit den Daten, die wir produzieren, fragt jedenfalls niemand. Man unterstellt uns, dass wir keine haben - und dass wir der Fremdbestimmung bedürfen.

      Die einen behaupten (und widerlegen Sie das mal, wenn Sie denn eigene Daten produzieren wollen), sie hätten die Macht, ganz nach Belieben zu verfügen über alles, was man dankt, und die anderen behaupten ebenso entschieden, sie müssten einen vor sich selbst beschützen. Notfalls auch gegen jeden erklärten Willen. "Die" reden wieder mal nur über mich und meinesgleichen, nicht mit uns.

      Merke: Ein recht, das nur auf dem Papier steht, in der Praxis aber von niemandem gewährt wird, ist Mist. Es dient nur der Verschleierung des Machtmissbrauchs und der Gewissensberuhigung. Warum setzt „die EU“ mein Grundrecht eigentlich nicht durch, wenn sie es mir denn schon gewährt? Warum muss ich es mir erst eigenhändig erkämpfen? Ist ein Gesetz, das nur der Starke nutzen kann, denn ein vernünftiges Gesetz? Kann dann nicht gleich das Recht des Dschungels gelten?

      Scheiß Patriarchat!

      • @mowgli:

        Klar - Schlimmer geht immer.

        Geb ihrem Kind mit Bade usw et al.



        Nur zu bedenken - was wäre denn ohne? Welche Richtschnur gelte denn dann? Wie könnte Karlsruhe - EuGH & in aller Bescheidenheit - VG Köln -



        “Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.“



        de Junggäst & kein Rechtsmittel(? wohl)



        www.vg-koeln.nrw.d...1_180420/index.php

        & a lot more …servíce.

        unterm—— mal dess!



        Will Ihnen in Ihrem gelegentlichen & so hier - scheint’s ddr-getunten freischwebenden Rigorismus nicht zu nahe treten.



        Aber. Dess erinnert mich - sorry - doch a weng annen blanken Dezisionismus eines 'Jung’juristen unlängst auf ner Tagung: In etwa so & knackig:



        Der ganze Begründungsquatsch - weg damit. Verschleierung! Als ich ironisch Dschugaschwili & Carl Schmitt sagte - mußte selbst er lachen.

        Anders gewendet: Wenn ein kluger Weggefährte beim Besuch KA im BMI - noch zehn Jahre danach kopfschüttelnd konstatierte: “Nich zu glauben. Die haben heute noch darob - fett den Schaum vorm Mund!“ Ja dann. Gelle.

        kurz - Dann back ich lieber weiterhin kleine Brötchen & solides Schwarzbrot - so‘s geht. Statt - Mehl & sojet Backmittel



        schnöde mit - Pööh - bringt ja doch nix - mit Verlaub in die Tonne zu treten.



        Nischt for unjut - wa! Aber

        Soweit mal.

  • Angst vorm Denunziantentum als Lehre aus der Geschichte. Doch sicher nicht in Deutschland wo der autoritäre Charakter zur Grundausstattung gehört. da dürfte doch schon eher die Deutschland AG vor sein, die Industrie- mit Volx-Wohl gleichsetzt und jeden Kratzer am Image den gemeinen Volkspfosten spüren lässt.