Eine Schwangerschaft abzubrechen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Regierung prüft nun, ob das anders geht. Was ist davon zu erwarten?
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In den Koaltionsvertrag hat es diese Forderung dennoch nicht geschafft. Darin heißt es lediglich, dass die reproduktiven Rechte gestärkt werden sollen. Das meint all jene Rechte, die mit Fortpflanzung zu tun haben.
Der Paragraf 219a, das sogennante Werbeverbot für Abtreibung, wurde abgeschafft, aber sonst ist bislang nicht viel passiert. Zwei Kommissionen sollen nun zwei grundsätzliche Fragen der reproduktiven Rechte klären: Die eine berät über eine Neuregelung von Abtreibung. Die andere über Eizellenspende und Leihmutterschaft.
Was ist von diesen Kommissionen zu erwarten? Und reicht das aus? Darüber diskutiert Sabine am Orde mit den Fachredakteurinnen Dinah Riese und Nicole Opitz sowie mit Chefredateurin Ulrike Winkelmann.
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