Plan für abgelehnte Asylbewerber: Seehofer fordert Festsetzung
Der Bundesinnenminister will abgelehnte Asylbewerber einsperren, damit sie nicht „verschwinden“. Demnächst will er dazu Maßnahmen vorschlagen.
Diese Ankündigungen sind nicht neu – sie finden sich bereits in Seehofers „Masterplan Migration“. Dort fordert er eine „praktikablere Ausgestaltung der Abschiebungshaft“ zur „Verhinderung von Untertauchen im Falle bevorstehender Abschiebung“.
Unter dem umgangssprachlichen Begriff „Abschiebungshaft“ summieren sich unterschiedliche Instrumente, wie die Vorbereitungshaft, die Sicherungshaft, die Ingewahrsamnahme sowie der Ausreisegewahrsam, für die jeweils unterschiedliche Bedingungen gelten. Auf welche Form Seehofer sich bezieht, ist bislang unklar. Eine Abschiebungshaft ist laut Gesetz „unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann“.
Abschiebungen können außer an Unauffindbarkeit einer Person aus anderen Gründen scheitern – etwa, weil der Abzuschiebende aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig ist oder weil das Herkunftsland sich weigert, ihn zurückzunehmen. 2017 seien 20.923 Rückführungen an Flughäfen vor der Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, erklärte das Bundesinnenministerium. Davon 7.120 wegen einer „nicht erfolgten Zuführung am Flugtag“.
„Es wird jetzt die Aufgabe von Herrn Seehofer sein, das Defizit klar zu umreißen und einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten“, sagte Lars Castellucci, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, der taz. Die SPD verschließe sich „sinnvollen Maßnahmen zur Ordnung und Steuerung von Migration nicht“, sagte Castellucci – „aber wir beteiligen uns auch nicht an anlasslosem Aktionismus.
Die Grüne Luise Amtsberg nannte Seehofers Ankündigung einen „total irren Plan“. Er könne „doch nicht ernsthaft fordern, alle ausreisepflichtigen Personen in Abschiebehaft zu nehmen“. Der Freiheitsentzug sei „einer der massivsten Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen“ und „zu Recht“ nur als Ultima Ratio zulässig, sagte Amtsberg. Ulla Jelpke von der Linksfraktion nannte die angekündigten Verschärfungen bei Rückführungen „fatal“: Schon jetzt häuften sich „Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen, Demütigungen und Familientrennungen bei Abschiebungen“, so Jelpke.
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zufolge waren Ende Oktober 234.986 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. 177.874 davon hatten eine Duldung, die Abschiebung war also zumindest zeitweise ausgesetzt. Bei 57.112 Personen war das nicht der Fall.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links