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Plan für VerantwortungsgemeinschaftenNoch ein wenig schwachbrüstig

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Bei den Vorstellungen von Justizminister Buschmann zur Verantwortungsgemeinschaft ist noch Spielraum nach oben. Unsäglich ist indes die Kritik der Union.

M an kann über ein politisches Vorhaben sinnvoll diskutieren oder es machen wie die AfD. Der Unterschied war beim Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann (FDP) für die Einführung von Verantwortungsgemeinschaften gut zu beobachten. Der Justizminister will Geschwistern, die zusammen alt werden, oder anderen Nähegemeinschaften das Leben leichter machen, indem sie beim Notar eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können und dafür bestimmte rechtliche Vorteile, etwa bei der Organspende, erhalten.

Das ist eigentlich ein schönes und ehrenwertes Vorhaben, das Unterstützung verdient. Bisher ist es an manchen Stellen aber noch etwas schwachbrüstig. Welche WG wird beim Notar hunderte Euro ausgeben, damit etwa am Ende jedes WG-Mitglied berechtigt ist, den neuen WG-Kühlschrank zu kaufen. Hier wäre viel wichtiger, dass nach dem Tod oder Wegzug der Hauptmieterin der Mietvertrag nicht endet, sondern die anderen Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft automatisch nachrücken.

Solche konstruktive Kritik ist sinnvoll und wird sicher im Laufe der kommenden Verbändeanhörung vorgebracht werden. Vielleicht ist Minister Buschmann sogar großzügig und nimmt das eine oder andere auf.

Das Gegenteil ist eine Kritik, die nur ein Thema im Kopf hat: Wie könnte die Verantwortungsgemeinschaft von Ausländern missbraucht werden? Welchen unerwünschten Nutzen könnten Muslime aus dem Projekt ziehen? Tatsächlich schrieben viele Medien am Wochenende über die Sorge, dass die Verantwortungsgemeinschaft zur Anerkennung muslimischer Vielehen führen könnte.

Anlass der Berichte war diesmal allerdings kein Reflex der AfD, sondern die Reaktion der CDU/CSU auf Buschmanns Plan. Wer braucht eine Brandmauer, wenn die AfD-Imitatoren im „demokratischen Lager“ die AfD-Prioritäten bereits selbst so gut bedienen. Nur zur Beruhigung, rechts außen: Die Verantwortungsgemeinschaft wird ganz sicher nicht „Ehe“ heißen, also wird auch keine „Vielehe“ eingeführt, legitimiert oder gefördert.

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Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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4 Kommentare

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  • Welche Rechte und Pflichten sollen bei Verantwortungsgemeinschaften entstehen (Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Einwanderungsrecht, aber auch Zeugnisverweigerungsrecht bei Gericht etc...) und was passiert, wenn jemand (möglicherweise sogar einseitig) aus der Verantwortungsgemeinschaft aussteigen will?

    Ich bin gespannt, wenn die Eckpunkte des Gesetzes veröffentlicht werden - der Teufel steckt im Detail.

  • Ja schlimm die CDU, schön wäre es trortdem, wenn sich der Autordie Mühe machen würde ein entsprechendes CDU-Zitat einzubinden, damit der Leser sehen kann, wer von denen was genau gesagt hat.

  • Der Witz ist, als gegen den Bürger gerichteten Institut, nämlich als Bedarfsgemeinschaft, in der das wechselseitige Einstehen füreinander bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, gibt es sie schon zumindest seit Hartz IV, im Grunde auch schon zuvor mit dem "Haushaltsvorstand" in der Sozialhilfe. Aber wenn einmal etwas für den Bürger und zu seinem Nutzen eingeführt werden soll, dann kann es sich in der Logik dieser Politiker natürlich nur um eine Mafiosi-Idee handeln.

    • @hedele:

      Zustimmung- ganz meine politische Erfahrung!!