Pflichten für Unternehmen: Wirtschaftsministerium sabotiert Lieferkettengesetz
Personalmangel, Weisungen von oben: Die Behörde, die die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette sichern soll, arbeitet offenbar eingeschränkt.
Foto: Habibur Rahman/aal.photo/imago
Den großen Wirtschaftsverbänden war es von Anfang an ein Dorn im Auge: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es verpflichtet deutsche Unternehmen seit Anfang 2023 dazu, sicherzustellen, dass Menschenrechte entlang der Lieferkette geachtet werden. Die Bundesregierung versprach bereits im Koalitionsvertrag 2025, das Gesetz abzuschaffen. Und sie arbeitet fleißig daran, die Rechtslage zur Umsetzung der erfolgreich verwässerten europäischen Lieferkettenrichtlinie weiter zu schwächen.
Eine Recherche des ZDF zeigt nun, dass das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) die Kontrollbehörde des Gesetzes offenbar stark blockiert. „Insider, die mit der Überwachung des Gesetzes vertraut sind“, berichten im Beitrag vom „Druck, Verfahren abzuschließen und keine neuen anzufangen“.
Zuständig für die Kontrolle des Gesetzes ist die Abteilung 7 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Standort Borna, Leipzig. Erst Ende Juli erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass von den 101 Stellen dort nur 82 besetzt seien und davon nur die Hälfte mit der Kontrolle des Lieferkettengesetzes beauftragt war. Laut ZDF sind es Stand Juli sogar nur noch 38.
Diese Personalpolitik hat offenbar System. Die taz deckte Anfang 2025 auf, dass damals ein Viertel der Mitarbeitenden für andere Aufgaben abgestellt waren. Schon da warnte jemand, der mit den Abläufen des Bafa vertraut ist: Die Kontrollfunktion der Behörde sei eingeschränkt, die Umsetzung des Lieferkettengesetzes gefährdet.
Koalition setzt Berichtspflicht aus
Der Eingriff in die Kontrollbehörde geht aber darüber hinaus. Anfang September 2025 beschloss die Koalition im Kabinett, dass Unternehmen fortan nicht mehr über ihre Umsetzung des Lieferkettengesetzes berichten müssen und dass Sanktionen und Bußgelder ausgesetzt werden. In einer internen Weisung, die auch der taz vorliegt, ordnete das Wirtschaftsministerium das Bafa an, dem Folge zu leisten. Kurz danach gibt die Behörde tatsächlich öffentlich bekannt, dem Beschluss Folge zu leisten. Bis heute hat der Bundestag der Gesetzesänderung aber noch gar nicht zugestimmt. Im Januar 2026 ging der Entwurf in die erste Lesung.
Lisa Pitz, Juristin
Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bezeichnet diesen Vorgang auf Anfrage der taz als legitim. Mit der Weisung wurden „die vorhandenen untergesetzlichen Spielräume ausgeschöpft“, damit das Bafa bereits jetzt seine Prüfpraxis an den anstehenden Änderungen ausrichten kann. „Das schafft schnelle Entlastung und maßgebliche Planungssicherheit für unsere Wirtschaft.“
Menschenrechtsorganisationen haben derweil vielfach betont, dass das Lieferkettengesetz zu Anfang ein Erfolg war, um Menschenrechte zu stärken. Einige Unternehmen beschäftigten sich zum ersten Mal mit möglichen Risiken in ihren Lieferketten, andere waren erstmals bereit, mit Gewerkschaften zu sprechen. Die Supermarktkette Aldi zahlte zum Beispiel erstmals Entschädigungen an Arbeiter*innen eines Bananenlieferanten in Costa Rica, die sich wegen zu niedriger Lohnzahlungen und gesundheitsschädigender Praktiken beschwert hatten.
Gleichzeitig stieg die Sorge unter den Organisationen, dass das politische Klima unter der schwarz-roten Bundesregierung, welche die neuen Verpflichtungen nun weitreichend als bürokratisch abtat, die Erfolge wettmachen und die Umsetzung des Gesetzes beeinträchtigen würde.
Schwieriger Umgang mit dem Bafa
Tatsächlich erwies sich für viele Beschwerdeführende der Umgang mit dem Bafa als schwierig. Die Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Femnet etwa erstritten mühsam, überhaupt Informationen zu ihrer ersten Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz gegen den Möbelkonzern Ikea und Onlineverkäufer Amazon zu erhalten. Erst mit der Akteneinsicht im September 2025 erfuhren sie, dass ihr Verfahren bereits im November des Vorjahres eingestellt worden war.
Lisa Pitz, Juristin beim ECCHR sagt nun, die Lage werde immer schlimmer. „Es wird immer schwieriger, die aktuell zuständigen Personen ausfindig zu machen und zu erreichen. Beschwerdeführer*innen erleben außerdem überlange Verfahrensdauern: In einem Fall wurde nach eineinhalb Jahren noch immer nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden.“ Unklar bleibt auch, welche Maßnahmen das Bafa von den Unternehmen fordert oder welche Verbesserungen diese angeblich erbracht haben. Einige Menschenrechtler*innen berichten von dem Gefühl, das Bafa nicke die Stellungnahmen der Unternehmen ab, ohne diese hinreichend zu prüfen.
Auch Brown Matloko, der im November 2025 Beschwerde gegen den Chemiekonzern BASF beim Bafa einlegte, erfuhr dies. Er wirft dem Bergbaukonzern und BASF-Zulieferer Sibanye-Stillwater schwere Sicherheitsmängel beim Platinabbau vor, die die Gesundheit der Bewohner*innen und der Umwelt schaden. Auf Nachfrage im März erklärte das Bafa, es könne keine Angaben machen und verwies darauf, dass Deutsch die offizielle Kommunikationssprache der Behörde sei.
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