Peter Schaar zum Zensus 2011: „Die Daten rasch löschen“
Am Freitag werden die Ergebnisse der Volkszählung von 2011 veröffentlicht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sie bis heute kritisch begleitet.
Herr Schaar, war die Volkszählung notwendig?
Peter Schaar: Es gibt ganz gute Gründe dafür, von Zeit zu Zeit in Registern gespeicherte Daten und Haushaltsbefragungen zusammenzuführen. So erhält man eine neue Bemessungsgrundlage, einen Überblick über die tatsächliche Bevölkerung. Prinzipiell also will ich die Notwendigkeit des Zensus nicht in Frage stellen. Es kommt darauf an, wie die Zählung vollzogen wird.
Wie war das im Fall des Zensus 2011?
Im Wesentlichen wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten. Einer meiner Kritikpunkte ist die Erhebung der Religionszugehörigkeit. Das war von der Europäischen Union nicht vorgegeben. Es gab aber starke Interessensbekundungen der Kirchen, diese Frage aufzunehmen. Der Gesetzgeber ist diesen Forderungen trotz meiner Bedenken gefolgt.
Aber die Beantwortung der Frage war doch freiwillig.
Nur die zum Bekenntnis zu einer Weltanschauung. Welcher Religion man rechtlich angehört, musste man hingegen beantworten.
ist der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Seine Amtszeit endet dieses Jahr.
Warum ist für das für Sie ein sensibler Bereich?
Nun, die Aussagekraft von Angaben über Religionszugehörigkeit, politische Meinungen oder die eigene Gesundheit ist um ein Vielfaches höher als die Aussagekraft über mein Alter oder meine Telefonnummer. Aus gutem Grund enthält das europäische Datenschutzrecht besonders strenge Vorschriften bezüglich solcher sensibler Daten.
Daten: Für den Zensus wurden Daten aus staatlichen Registern zusammengeführt. Darüber hinaus wurden zehn Prozent aller Haushalte persönlich befragt. Diese Haushaltsbefragung fand von Mai bis Juli 2011 statt. Es war die erste Volkszählung seit 1987.
Fragen: Der Fragebogen umfasste unter anderem Fragen zum Familienstand, zum Schulabschluss, Beruf und Migrationshintergrund. Auch nach der Religionszugehörigkeit wurde gefragt.
Ergebnisse: Am Freitag werden die ersten Ergebnisse des Zensus bekannt gegeben. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Einwohnerzahl Deutschlands, aufgeschlüsselt nach Ländern und Kommunen. Es wird damit gerechnet, dass Deutschland deutlich weniger Einwohner hat als bislang angenommen.
Konsequenzen: Viele Kommunen befürchten, künftig weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erhalten, wenn ihre Einwohnerzahl geringer ist als gedacht. Auch können die Daten Auswirkungen auf den Zuschnitt der Wahlbezirke haben. In Einzelfällen können sogar Feiertage wegfallen, wenn bestimmte Gemeinde doch nicht so viele katholische Einwohner haben wie angenommen.
Widerstand: Die Zahl derjenigen, die sich der Haushaltsbefragung verweigert haben soll im Promillebereich gelegen haben. Nennenswerter Protest blieb aus.
Sie kritisieren auch, dass etwa in Kliniken, Haftanstalten und Altenheimen personenbezogenen Daten erhoben wurden. Weshalb ist das problematisch?
In diesen so genannten Sonderbereichen hätte man keine namentliche Zählung durchführen sollen. Denn bei einigen dieser Bereiche kann schon eine Zuordnung die Betroffenen stigmatisieren, etwa Häftlinge oder psychisch Kranke. Auch hier ist der Deutsche Bundestag meiner Empfehlung leider nicht gefolgt, die Betroffenen zu anonymisieren. Jetzt kann ich nur noch darauf drängen, dass diese Daten früher gelöscht werden als die übrigen Daten.
Das Gesetz sieht für alle Daten eine Speicherfrist von vier Jahren vor. Sind Sie damit einverstanden?
Nein. Dafür, dass die Auswertung IT-basiert geschieht und es sich vor allem um eine Registerauswertung handelt, erscheint mir das doch sehr großzügig. Zusammen mit meinen Kollegen in den Ländern dränge ich auf eine rasche Löschung der Daten bei den statistischen Ämtern.
Wie haben Sie darüber hinaus den gesamten Prozess der Volkszählung begleitet?
Ich habe, wie auch die Landesdatenschutzbeauftragten, mehrfach den Zensus während der Erhebung und der Aufbereitung der Daten geprüft. Uns sind kleinere Unstimmigkeiten aufgefallen. Den großen Skandal, die grobe Unregelmäßigkeit haben wir aber nicht entdeckt.
Welche Unstimmigkeiten meinen Sie?
Etwa die Frage nach der Auswahl der Erhebungsbeauftragten, die dann in zehn Prozent aller Haushalte mit den Fragebögen gegangen sind. Da gab es ja Aufrufe aus der rechtsextremen Szene, sich als Mitarbeiter zu melden. Soweit ich weiß, hatte der Aufruf aber keine großen Folgen. Es ist aber nicht hundertprozentig auszuschließen, dass es dem ein oder anderen Rechten gelungen ist, als Erhebungsbeauftragter an Daten zu kommen.
Sehen Sie die Gefahr des Missbrauchs der Daten durch Dritte, etwa andere Behörden?
Wenn die Ordnungsnummern, die jeder Bürger beim Zensus erhalten hat, dauerhaft gespeichert würden, dann bestünde tatsächlich die Gefahr eines Missbrauchs. Allerdings soll das ja nicht der Fall sein. Mir sind auch keine Fälle bekannt, in denen etwa Finanz- oder Polizeibehörden versucht hätten, auf die Daten zuzugreifen.
Im Gegensatz zur letzten Volkszählung in den 1980er Jahren war der Widerstand der Bürger diesmal eher gering. Sind die Menschen obrigkeitshöriger als damals?
Es gibt ein verändertes gesellschaftliches Klima. Damals war die Situation noch geprägt von den Auseinandersetzungen der 70er Jahre, der Abwicklung der außerparlamentarischen Opposition, ihrer Nachfolger bis hin zu terroristischen Gruppierungen wie der RAF. Der Staat war damals nicht zimperlich, es gab eine generelle Debatte über ausufernde Überwachung. Viele hatten deshalb den Eindruck, mit der Volkszählung werde der Überwachungsstaat vorbereitet.
Die Bedenken gibt es doch heute auch, wenn man an Vorratsdatenspeicherung denkt, an die Überwachung des Surf- und Telekommunikationsverhaltens.
Schon, aber in Relation erscheint die Volkszählung da weniger gefährlich. Die Leute haben sich ein Stück weit ans Internet gewöhnt und daran, dass sie sich der Erfassung ihrer Daten nicht völlig entziehen können. Zudem geben zahlreiche Nutzer heute freiwillig etwa in sozialen Netzwerken vieles von sich preis. Das wäre in den 80er Jahren alles undenkbar gewesen. Außerdem kam ja dieses Mal nicht in jeden Haushalt ein Erhebungsbeauftragter, nur in jeden zehnten etwa. Der Einzelne fühlte sich jetzt also nicht so stark vom Zensus betroffen wie 1987. Damals war der „Zähler“ ja für Volkszählungsgegner ein Feind, den man nicht rein ließ.
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