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Pegida-Demo mit Kalbitz am 9. NovemberDresden läuft falsch

Michael Bartsch
Kommentar von Michael Bartsch

Verwaltungen haben bei der Gewährung der Demonstrationsfreiheit einen Spielraum. Den hat Dresden bewusst nicht genutzt.

Ein Aufmarsch der rechten Pegida zum 9. November ist eigentlich indiskutabel Foto: dpa

D ieser 9.November war ein Rückschlag für Dresden. Die Stadt hatte sich in den vergangenen Jahren doch zunehmend qualifizierter gegen ihre Besetzung durch Apokalyptiker und Hassprediger gewehrt. Es ist allein schon logisch nicht einzusehen, warum die Stadtverwaltung aus Gründen des Pandemieschutzes auf eine eigene Feier an diesem vielfachen deutschen Gedenktag verzichtet, gegenüber Pegida aber um eine solche Begründung verlegen ist, um eine angemeldete Demonstration zumindest zu marginalisieren.

Verwaltungen haben zwischen der Gewährung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und dem Setzen politischer Signale einen Spielraum. Die Initiative „Herz statt Hetze“ erinnert daran, dass dieser 2015 beispielsweise auch schon genutzt worden ist – nämlich gegen sie. Der Gegenprotest von 6.000 Dresdnerinnen und Dresdnern sei damals „diskreditiert und wegbeauflagt“ worden, erklärt das Bündnis. Mit gutem Willen und etwas Geschick wäre also drin gewesen, zumindest dem symbolträchtigen Auftritt des Nationalisten Andreas Kalbitz an diesem Tag die Spitze zu nehmen.

Es ist dabei nicht wirklich ein Trost, dass dieser Auftritt an sich die Aufregung nicht wert war. Die Tiraden von Bachmann und Kalbitz sind so hanebüchen und ausschließlich an dumpfe Hass- und Angstgefühle adressiert, dass sich eigentlich jeder nur angewidert abwenden kann. Jeder, außer die Pegidisten offenbar.

Die städtische Genehmigung müsse nun kritisch aufgearbeitet werden, fordert Thomas Feist, Regierungsbeauftragter für Jüdisches Leben in Sachsen. Möglicherweise hat für Dresden der zwei Tage zuvor ergangene Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zur Leipziger Querdenken-Demo eine Rolle gespielt. Solche Gewährung eines abstrakten Versammlungsrechts um jeden Preis wird inzwischen hinterfragt, insbesondere wenn es, wie jetzt in der Pandemie, mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kollidiert.

Das sächsische Versammlungsgesetz macht ja zumindest den zaghaften Versuch einer Einschränkung des unbedingten Demonstrationsrechts an ganz wenigen neuralgischen Punkten und sensiblen Terminen im Jahr. Seit 2012 ein zahnloser Tiger, deutet es aber zumindest den möglichen Rechtsspielraum an.

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Michael Bartsch
Inlandskorrespondent
Seit 2001 Korrespondent in Dresden für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Geboren 1953 in Meiningen, Schulzeit in Erfurt, Studium Informationstechnik in Dresden. 1990 über die DDR-Bürgerbewegung Wechsel in den Journalismus, ab 1993 Freiberufler. Tätig für zahlreiche Printmedien und den Hörfunk, Moderationen, Broschüren, Bücher (Belletristik, Lyrik, politisches Buch „System Biedenkopf“). Im Nebenberuf Musiker.
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18 Kommentare

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  • Manche bekamen Tränen, als Biden gewann (van Jones), andere als Biden seine erste Rede hielt (Harari). Andere in Dresden am 9.11.2020, aber aus Verzweiflung und nicht aus Freude.

  • "...Gewährung der Demonstrationsfreiheit ..."



    Damit habe ich auch mein Problem, da gibt es nichts zu gewähren.

    • @Stefan L.:

      Treffer - vor allem bei der braunen Sche...

    • @Stefan L.:

      "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann [das] Recht [aller Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln] durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."



      -- Grundgesetz Artikel 8 (2)

      "Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt."



      -- Infektionsschutzgesetz §17 (5)

      Soweit die Rechtslage. Haben Sie ein Problem damit, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit höher gewertet wird als der Wahn zur gefährlichen Körperverletzung? Dann gehen Sie bitte nach North Dakota. Da halten sie es umgekehrt, mit den entsprechenden Konsequenzen.

  • Sorry - hat da jemand vielleicht ein Grundgesetz zufällig selbst in der taz unterm Arm?



    Das er dem feinen Herrn Bartsch mal leihen kann?!



    Dank im Voraus.

    “ Verwaltungen haben bei der Gewährung der Demonstrationsfreiheit einen Spielraum. Den hat Dresden bewusst nicht genutzt.“

    “ Gewährung der Demonstrationsfreiheit“???? Geht’s noch?



    Noch alle Latten am Zaun???? Nö! Nich - kerr!

    “Grundgesetz



    Art. 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.



    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ • PUNKT •

    Das ist ein Grubdrecht. Da wird nix - GEWÄHRT - NEIN!







    kurz - Wann bitte? Lernt ihr Journaille‘istas das endlich!



    Nich to glöben & rein toon katolsch warrn.



    Ihr kennt das “Unterpfand unserer Demokratie“ Karlsruhe nicht!



    Nö. Wie die Politikaster too - Denen das erst die Verwaltungsrichter beibiegen mußten.



    Is bei euch lausigen Journaille‘istas aber immer noch nicht angekommen!



    Herr - wirf 🧠 vom Himmel. Gellewelle.



    Dank im Voraus alte Hütte •

    • @Lowandorder:

      Über den Daumen gepeilt, war ein Drittel der Demonstrationen, bei denen ich dabei war, verboten.

      Meistens weil irgendetwas vermutet wurde, was vielleicht passieren könnte.

      Manchmal passierte das dann auch, aber in erster Linie wegen des Verbots.

      Einmal ging es um den Ersten Mai in Berlin. Verboten. Uns Jutta Dittfurth war am Start und meldete eine Spontandemo gegen das Verbot an. Die wurde dann verboten.

      Also wenn man will, kann man doch, oder?

      • @Jim Hawkins:

        Ja wie? Laßmer dem Willi mal den Ernst seinen Mantel anhaben. Gellewelle



        &



        Dann entscheideste nach Recht&Gesetz im Rahmen des Grundgesetzes.



        &



        Wenn der Herr Kollege Behördenleiter Präsi - im Tennis-Club angemacht von den Großkopferten der Landrichter (ich nenn mal keine Namen - Woll!) - rumdruckst “was seine Jungens denn da wieder für eine unsägliche Demo-Entscheidung losgelassen hätten. Schande für die Richterschaft usw usf!“



        Dann gibt’s im Flur coram publico was übers Maul! Das sich gewaschen hat.

        So geht das (mehrfach - aber Hallo!;))

        (ps zumal - entre nous - die Verwaltungsleute - via Friedensbewegung lernten wir uns ja häufig näher kennen - einräumten - die Verbotsverfügungen gernmal so schlecht gebastelt hatten - daß wir dann den schwarzen Peter hatten. But



        So what!) - sine ira et studio - •

        • @Lowandorder:

          pps entre nous —



          Zum Rumdrucksen hatte der feine Herr häufiger Gelegenheit - insbesondere als der Aufruf - “Juristen für den Frieden“ - in seinem Hause von mehr als der Hälfte der Kollegen einschl. ein Vorsitzender. Im LG aber nur von zweien. “Wohl seinen Laden nicht in Ordnung! usw usf!“ - 😂 - & klaro -



          Ging alles textgemarkert Höherenorts!



          & Däh



          Was dort - für unterschiedliches Echo sorgte!



          Was den Herrn am meisten fuchste - daß da einer derart erfolgreich Klinkenputzen gegangen war.



          OHNE! - daß er via seine Horchrohre:



          Wachtmeister - Appell Hackenklapp!



          Alki - dessen Frau bei Frau Präsi putzte!



          Nichts mitbekommen hatte!



          Quasi - Hinter seinem Rücken & Wer?



          Lag eh auf der Hand - 🤫 - Wollnichwoll

  • Möglicherweise gibt es ja in der Verwaltung Dresdens AfD SympathisantInnen, die nicht deren Parteibuch haben. Oder vielleicht sogar das?



    Es ist jedenfalls ein absolutes Unding, ausgerechnet am 9.11. eine solche Demo zu genehmigen. Wann ist denn die nächste? Am 20.4.?