Papier des Auswärtigen Amts zur Türkei: Bemerkenswert realistisch
Die realistisch-düstere Einschätzung des Auswärtigen Amts über die Türkei dürfte dort wenig Eindruck machen. Aber Asylsuchende können nun hoffen.
I n der Türkei gibt es keine Meinungsfreiheit mehr, wer Kritik übt, wird schnell zum Terroristen, und die Unabhängigkeit der Justiz ist so weit abgeschafft, dass dieser vermeintliche Terrorist dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt wird. Was Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch schon seit Jahren beschreiben, ist jetzt auch in einem offiziellen Papier des Auswärtigen Amts so bestätigt worden. Das Bemerkenswerteste dabei ist, dass das AA dies nicht nur in einem folgenlosen Diskussionspapier so formuliert, sondern in einem internen Bericht an das Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge.
Wer einmal intensiver Asylverfahren beobachtet hat, weiß, dass die Stellungnahmen des AA zu dem Herkunftsland der Asylsuchenden in der Regel eher schwammig formuliert sind. Man will schließlich nicht mehr anerkannte AsylbewerberInnen produzieren als unbedingt nötig. Die jetzige Hintergrundbeschreibung für die Entscheider am BAMF zur Situation in der Türkei ist dagegen bemerkenswert realistisch. Entsprechend hoch ist im Moment auch die Anerkennungsquote von rund 50 Prozent für Asylsuchende aus der Türkei.
Zu diesem Realismus hat sicher beigetragen, dass die Situation in Sachen Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit seit dem abgewehrten Putsch im Sommer 2016 kaum noch schöngeredet werden kann. Selbst der türkische Vertragsanwalt der deutschen Botschaft in Ankara landete im Knast.
Entscheidend dürfte aber auch der langjährige deutsche Botschafter in der Türkei, Martin Erdmann, gewesen sein, der in seiner Zeit von 2015 bis August 2020 in den Prozessen gegen deutsche und deutsch-türkische JournalistInnen selbst erleben musste, wie schnell man bei der türkischen Regierung und ihrer Justiz zum Terroristen gestempelt wird. Seine Expertise wird in die Stellungnahme des AA eingeflossen sein. In der Türkei dürfte sie wenig Eindruck machen, aber Asylsuchende können hoffen, beim Asylbundesamt oder spätestens bei den zuständigen Verwaltungsgerichten auf Verständnis zu stoßen.
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