Palästinenser-Demonstration: Verwaltungsgericht prüft Verbot
Die Berliner Polizei hatte zwei Demonstrationen verboten. Gegen das Verbot einer von ihnen wurde ein Eilantrag vor Gericht eingereicht.
Die Berliner Polizei hatte zuvor zwei Demonstrationen verboten – eine für Samstag geplante Kundgebung auf dem Hermannplatz und eine Demonstration am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen.
Die Polizei begründete die Entscheidung mit der Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Nach Angaben von Polizeipräsidentin Barbara Slowik wurde gegen die Entscheidung zur Kundgebung am Samstag Widerspruch eingelegt, gegen das Verbot der Demonstration am Sonntag zunächst nicht.
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