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Palästina-Kongress in BerlinAbu-Sittah hätte teilnehmen dürfen

Das politische Betätigungsverbot für einen britischen Arzt in Deutschland war rechtswidrig. Das befindet nun auch die zweite Gerichtsinstanz.

dpa/taz | Das politische Betätigungsverbot für den britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah im Kontext des Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 war rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen Juli ist rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mitteilte.

Das Gericht hat nach eigenen Angaben einen Antrag des Landes Berlin abgewiesen, womit ein Urteil der ersten Instanz angegriffen und ein Berufungsverfahren erreicht werden sollte. Die vorgelegte Begründung erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern, wie es von einem OVG-Sprecher hieß. Deswegen musste sich das Gericht inhaltlich nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts befassen.

Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah die Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund hatte die Behörde damals die Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten.

Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen sei, dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten.

Bundespolizei verweigert Einreise

Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung als Unterstützer eines „Völkermords“ im Gazastreifen anprangern wollte, war von der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden. Abu-Sittah, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise. Zugleich wurde dort das politische Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von Großbritannien aus gerichtlich vorging.

Die Gerichtsentscheidung ist eine erneute Schlappe für die Behörden in der Causa Palästina-Kongress. Im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam bereits das von der Bundespolizei verhängte Einreiseverbot gegen Abu-Sittah gekippt. Schon damals bemängelte das Gericht fehlende Beweise für die Behauptung, Abu-Sittah könne Strafbares sagen oder tun.

Insgesamt hatte die Polizei vier politische Betätigungsverbote und mehrere Einreiseverbote im Kontext des Kongresses verhängt, darunter auch gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis.

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